Betreff
Umsetzung der Europäischen Richtlinien zu Flora- Fauna- Habitat- und Vogelschutzgebieten/Natura 2000;
hier: FFH-Gebiet 093 "Rehburger Moor"
Vorlage
2009/ALNU/002
Aktenzeichen
554-12-13/01
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.


Das FFH-Gebiet 093 „Rehburger Moor“ liegt in bestehenden Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. Es handelt sich hierbei um acht eigenständige Schutzverordnungen mit den unterschiedlichsten Verordnungsinhalten bisher ohne inhaltlichen Bezug zu den Vorgaben der FFH-Richtlinie. Das Gebiet ist derzeit nur unzureichend geschützt und auch zu wenig entwicklungsfähig. Zur nationalen Sicherung des Gebietes ist die Ausweisung eines grenzübergreifenden Naturschutzgebietes (NSG) mit einheitlicher Schutzgebietsverordnung erforderlich.

 

Bei den Teilgebieten im Landkreis Nienburg/Weser handelt es sich um die Naturschutzgebiete NSG-HA-42 (Rehburger Moor), NSG‑HA‑120 (Rehburger Moor II), NSG-HA-82 (Buchholzmoor) sowie Teile der Landschaftsschutzgebiete LSG-NI-52 (Hohenriepen-Hüttenmoor), LSG-NI-61 (Hüttenmoor) und LSG-NI-33 (Rehburger Moorgeest). Im Bereich der Region Hannover schließen östlich das NSG-HA-114 (Bieförthmoor) sowie Teile des LSG-H-2 (Schneerener Geest-Eisenberg) an.

 

Zur Steuerung des Gesamtprozesses der Schutzgebietsausweisung wurde eine Lenkungsgruppe gebildet (s. Drucksache Nr. 2008/ALNU/015-02). Diese setzt sich aus Vertretern der beiden zuständigen Naturschutzbehörden (Landkreis Nienburg/Weser und Region Hannover), der Niedersächsischen Landesforsten, des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM e.V.) sowie dem Schutzgebietsbetreuer zusammen.

 

Die 2. Lenkungsgruppen-Sitzung fand am 12.12.08 statt. Von Seiten der Niedersächsischen Landesforsten wird berichtet, dass die Datenerfassung für die Biotoptypenkartierung innerhalb der Landesforsten (NSG-HA-82 „Buchholzmoor“ und LSG‑NI‑33 „Rehburger Moorgeest“, Teilgebiet Kreuzholzmoor) mittlerweile abgeschlossen wurde. Die Daten werden in aufbereiteter Form voraussichtlich jedoch erst Ende 2009 vorliegen. Auch der angekündigte Managementplan für die Niedersächsischen Landesforsten soll unter Einbeziehung der verschiedenen Interessensvertreter bis zu diesem Zeitpunkt fertig gestellt werden.

 

Um die Datenbasis für das FFH-Gebiet zu verbessern, ist geplant Gutachten zur Kartierung wichtiger faunistischer Artengruppen in Auftrag zu geben, bzw. sind diese beim NLWKN beantragt. Dabei sollen vorwiegend Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie und ihre Habitate kartiert werden (prioritär Reptilien und Amphibien). Die Erfassungen werden in 2009 voraussichtlich durch den NLWKN vorgenommen.

 

Durch den Landkreis Nienburg/Weser (FD Naturschutz) wurde zwischenzeitlich die aktuelle Eigentümer- und Nutzungssituation des Gebietes analysiert und kartenmäßig aufbereitet.

 

Insgesamt umfasst das FFH-Gebiet Rehburger Moor auf Seiten des Landkreises Nienburg/Weser ca. 737 ha (alle nachfolgenden Berechnungen basieren auf Grundlage des FFH-Gebietsanteils auf Seite des Landkreises Nienburg/Weser). Die Datengrundlagen von Seiten der Region Hannover liegen dem Landkreis Nienburg/Weser bisher noch nicht vollständig vor.

 

Von diesen 737 ha befinden sich ca. 314 ha in Privateigentum, was einem Prozentanteil von 42,7% entspricht.

 

In öffentlicher Hand befinden sich dagegen insgesamt 57,2% des Gebietes. Davon gehören die größten Flächenanteile mit 29% zum Eigentum des Landkreises Nienburg/Weser sowie der Niedersächsischen Landesforsten (23,2%). Geringere Anteile befinden sich im Besitz der Stadt Rehburg-Loccum (4,4%), der Kirchengemeinde (0,4%) und des Landes Niedersachsens (0,2%).

 

Ins Eigentum der Wasserverbände fallen 0,2% der Fläche.

 

Nach der Auswertung der unterschiedlichen Nutzungsarten des Gebietes unterliegt der überwiegende Anteil der vorhandenen Biotoptypen im Landkreis Nienburg/Weser keiner intensiven Nutzung.

 

Überwiegend ungenutzte Biotoptypen machen einen Gebietsanteil von 25% aus. Flächenmäßig am stärksten vertreten sind darunter die das Landschaftsbild prägenden Hoch- und Übergangsmoore. Zu weiteren wertvollen, jedoch nur kleinflächig vorkommenden Biotopen gehören Fließ- Stillgewässer / gehölzfreie Biotope der Sümpfe / Niedermoore / Ufer, Heiden / Magerrasen sowie Halbruderahle Gras- und Staudenfluren.

 

Innerhalb der überwiegend genutzten Flächen werden 61,6 % der Flächen waldwirtschaftlich genutzt.

Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist dagegen mit einem Prozentanteil von 13,7 % verhältnismäßig gering.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der landwirtschaftlichen Nutzungstypen mit jeweiligen Flächenanteilen am FFH-Gebiet auf Seiten des Landkreis Nienburg/Weser ist als Anlage beigefügt.

 

Insgesamt lässt sich feststellen, dass zwar ein großer Anteil an Privateigentum innerhalb des neu auszuweisenden NSG liegt. Jedoch wird von diesen Flächen nur ein relativ geringer Prozentsatz landwirtschaftlich genutzt. Die private und staatliche forstwirtschaftliche Nutzung nimmt, zumindest im flächenmäßigen Vergleich, einen wichtigeren Stellenwert ein. Der Anteil der ungenutzten, besonders wertvollen Biotopflächen ist vergleichsweise hoch.

 

 

 

 

Wie in der Sitzung des ALNU am 30.09.2008 bereits angekündigt und auch näher beraten, soll in einem nächsten Schritt ein Arbeitskreis mit Trägern öffentlicher Belange und Interessenvertretern, wie z.B. Landwirtschaftskammer, Landvolk, Wasserverbände, Jägerschaft und Gemeinden, gebildet werden.

 

Der erste Termin mit erweitertem Teilnehmerkreis wird voraussichtlich im April 2009 stattfinden. Bei dieser Veranstaltung soll den Vertretern der unterschiedlichen Interessensgruppen schon frühzeitig die Gelegenheit zum Informations- und Meinungsaustausch gegeben werden. Dabei soll im ersten Schritt vorwiegend auf die naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes eingegangen werden. Gleichzeitig soll die Eigentumssituation, die aktuelle Nutzung und Bedeutung des Gebietes für die Nutzergruppen, beispielsweise die Landwirtschaft, herausgestellt und gemeinsam diskutiert werden.

 

Es geht bei diesem erstmaligen Treffen des Arbeitskreises vorwiegend um einen sachlichen Informationsaustausch, da sich das Projekt noch im Anfangsstadium befindet. Die Erarbeitung und Beratung einer Schutzgebietsverordnung, die die Erfordernisse der FFH-Richtlinie berücksichtigt sowie die Entwicklung von schutzgebietsbezogenen Erhaltungszielen, von Schutzzonen, Bewirtschaftungsauflagen usw., soll in weiteren Arbeitskreissitzungen erfolgen.

 

Es ist auch angedacht, zu speziellen, z.B. wasserwirtschaftlichen Fragestellungen, themenspezifische Arbeitskreise zu bilden.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                   Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

Flächenanteile der Biotoptypenklassen im FFH-Gebiet 093

„Rehburger Moor“