Betreff
Europäische Förderperiode 2007-2013;
hier: Rahmenrichtlinie über die Kofinanzierung von Umweltprojekten durch den Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2009/ALNU/005
Aktenzeichen
55-60-10/94
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Der Rahmenrichtlinie über die Förderung von Umweltprojekten durch den Landkreis Nienburg/Weser wird zugestimmt.


Mit Beschluss vom 26.09.07 hatte der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt der Aufnahme eines Haushaltsansatzes in Höhe von jährlich 15.000,00 € für die Dauer der Förderperiode der Europäischen Programme ELER und EFRE zur Kofinanzierung von Maßnahmen in den Bereichen Bodenschutz, Wasserwirtschaft und Naturschutz durch den Landkreis Nienburg/Weser zugestimmt (Drucksache Nr. 2007/ALNU/13-01 und 02).

 

In der Sitzung dieses Ausschusses vom 30.09.2008 wurde außerdem die Verwaltung beauftragt, nachvollziehbare Grundsätze für die Entscheidung über Förderanträge zu erarbeiten (Drucksache Nr. 2008/ALNU/013-02).

 

Der Entwurf einer Rahmenrichtlinie zur Förderung von Umweltprojekten durch den Landkreis Nienburg/Weser wird hiermit zur Beratung

 /     und Beschlussfassung vorgelegt (Anlage).

 

Hauptzweck der Förderung durch den Landkreis Nienburg/Weser ist danach die Unterstützung von Planungen, Maßnahmen und Projekten aus den Aufgabenfeldern

-         Fließgewässerentwicklung

-         Hochwasserschutz

-         Pflege, Entwicklung oder Erleben von Natur und Landschaft

-         Brachflächenrecycling und

-         Altlastensanierung.

 

Die Zuwendungen des Landkreises sollen für besonders bedeutsame Planungen und Projekte bewilligt werden, die eine hohe Zielerreichung nach ökologischen, touristischen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten erwarten lassen und die Bevölkerung mit einbeziehen.

 

Außerdem soll durch die Art der Kofinanzierung ein zusätzlicher Anreiz für die Träger zur Durchführung von Projekten geleistet werden. In den Fällen, wo nicht durch die Europäische Union, Niedersachsen oder die Bundesrepublik eine 100 %- Förderung stattfindet, kann der Eigenanteil des Projekträgers durch den Landkreis Nienburg/Weser zu 50 % bezuschusst werden.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Richtlinie.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                   Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

Rahmenrichtlinie über die Förderung von Umweltprojekten durch den Landkreis Nienburg/Weser