Betreff
Gewässerentwicklungsplan Winterbach-Rohrbach;
hier: Förderung einer Maßnahme zur ökologischen Umgestaltung des Rohrbachs
Vorlage
2009/ALNU/006
Aktenzeichen
552-657-10/019/79
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Für den Grunderwerb zur Realisierung der ökologischen Umgestaltung des Rohrbachs gewährt der Landkreis Nienburg/Weser eine Zuwendung in Höhe von 7000,- € aus Mitteln des Produktes 55130.


Erste Informationen über die Maßnahme wurden bereits in der Sitzung vom 30.09.2008 (siehe Drucksache Nr. 2008/ALNU/013-01) dargelegt. Die naturnahe Umgestaltung des Rohrbachs wird über die Herstellung eines mäandrierenden Gewässerverlaufes im Talraumbereich (Laufverlängerung), einen Sandfang sowie über eine möglichst umfangreiche Abpufferung der Oberflächenentwässerung aus der Ortslage Liebenau realisiert (Anlage 1). Diese Maßnahmen dienen gemäß den Anforderungen der EU-WRRL der Verbesserung der Gewässergüte und Gewässerstruktur, sowie der hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässers.

 

Der für die Realisierung der Maßnahmen erforderliche Grunderwerb, wozu im Wesentlichen die Flächen im Bereich des Talraums zählen, wird durch den Flecken Liebenau finanziert. Der Antrag vom Flecken Liebenau auf Förderung von Maßnahmen aus dem ELER-Förderprofil ist mit dem Zuwendungsbescheid für EU-Zwecke vom 26.11.2008 durch das Land Niedersachsen bewilligt worden. Es ist eine Zuwendungshöhe von 21.000,- € freigestellt worden.

 

Der geförderte Gesamtkostenrahmen für den Grunderwerb beläuft sich auf 35.000,- €, in dem  ein Eigenanteil des Fleckens Liebenau über 14.000,- € enthalten ist.

Der Flecken Liebenau hat jetzt eine Bezuschussung in Höhe von 7.000,- € (Kofinanzierung in Höhe von 50% der Eigenmittel) durch den Landkreis Nienburg/Weser beantragt.

 

Die Kosten für die baulichen Maßnahmen zur naturnahen Umgestaltung des Rohrbaches werden vom Träger der Gewässerausbaumaßnahme, des Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverbandes "Große Aue" übernommen. Die Errichtung von Regenversickerungsbecken zur Vorbehandlung und Reduzierung der einzuleitenden Niederschlagswassermengen werden vom Wasserverband "Am Sandkamp" finanziert.

Der Grunderwerb soll in diesem Jahr umgesetzt werden und ist wesentliche Voraussetzung zur Realisierung des Gesamtvorhabens.

 

Der Fachbereich Umwelt begrüßt diese Maßnahme und sieht auf Grund der ökologischen Ziele der Gewässerentwicklungsplanung und der Chancen für die örtliche Entwicklung (Naherholung) die Vorraussetzung der Förderrichtlinie des Landkreises Nienburg als erfüllt an (vgl. Drucksache Nr. 2009/ALNU/005-01). Die Haushaltsmittel stehen in dem Produktkonto Nr. 55130.481111 zur Verfügung.

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 7000,-                                            Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

Vorplanung Lageplan Rohrbach