Die
Mitglieder des Behindertenbeirates des Landkreises
Nienburg/Weser werden aus der Kandidatenliste bestimmt.
In
seiner Sitzung am 07.11.2008 hat der Kreistag die „Satzung über die Bildung und
Tätigkeit des Beirats für Menschen mit Behinderung des Landkreises Nienburg/Weser“
beschlossen. Danach besteht der Beirat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern.
Davon sollen drei Mitglieder aus einer freien Vorschlagsliste bestimmt werden.
Sechs Mitglieder sollen auf Vorschlag der Verbände dem Behindertenbeirat
angehören. Die Mitglieder des Beirates werden durch den Kreistag bestimmt.
Zu
den stimmberechtigten Mitgliedern des Beirates können nur volljährige
Kreiseinwohner/innen bestimmt werden bei denen eine nachgewiesene Behinderung
im Sinne des § 2 SGB des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) besteht, oder
die zum Zeitpunkt der Bildung des Beirates Elternteil eines minderjährigen
behinderten Kindes sind, bei dem eine entsprechende Behinderung vorliegt.
Vom
15.01.2009 bis 15.02.2009 hatten die Verbände und die Kreiseinwohner/innen die
Möglichkeit, für den Beirat zu kandidieren. Insgesamt haben sich 15 Menschen
mit Behinderung bzw. Eltern von minderjährigen behinderten Kindern für den
Beirat aufstellen lassen. Davon 8 Kandidatinnen und Kandidaten für die freie
Vorschlagsliste. 7 Kandidatinnen und Kandidaten wurden von den Verbänden vorgeschlagen.
Die
Verwaltung hat die Bewerberliste für den Beirat zusammengestellt. Sie enthält
neben den persönlichen Daten auch den Grad und, soweit bekannt, auch die Art
der Behinderung der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten.
Bei
der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten ist zu beachten, dass der Beirat
nach Möglichkeit paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden soll; ihm
sollen nach Möglichkeit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen angehören.
Anlagen:
1. Vorschlagslisten für den Behindertenbeirat
2. Bedeutung der Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis