Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst ab 01. April 2009 gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Vorlage
2009/ABR/001
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Kreisverwaltung und Kostenträger haben sich in den letzten Verhandlungen darauf verständigt, zum 01. April 2009 eine neue Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Entgeltvereinbarung) anzustreben, die die Entgeltvereinbarung vom 17. Dezember 2004, in Kraft getreten am 01. Januar 2005, ersetzen soll. Die Kostenträger drängen auf den Abschluss, weil der Regiebetrieb Rettungsdienst in den Jahren 2005 bis 2007 eine Überdeckung in Höhe von 1.318.012,47 € erwirtschaftet hat, zuzüglich der noch zu beziffernden Überdeckung für 2008 und für das erste Quartal 2009 in Höhe von ca. 500.000 €. Die Überdeckung ist im Wesentlichen durch ein gegenüber der Kalkulation ständig gestiegenes Fahraufkommen entstanden. Gem. § 15 NRettDG sind Überdeckungen bei der nächsten Entgeltvereinbarung zu berücksichtigen, d. h. abzuschmelzen.

 

Nach der Novellierung des NRettDG sind mit den Kostenträgern nunmehr Plankosten zu vereinbaren. Die Plankosten für das Jahr 2008 betragen rund 5.180.000 €. Damit die Liquidität des Regiebetriebes Rettungsdienst nicht gefährdet wird, sollen von diesem Betrag bis zum 30. Juni 2010 insgesamt 1.400.000 € abgeschmolzen werden, so dass die Berechnungsgrundlage für die neuen Entgelte 4.063.000 € beträgt.

 

Die restliche Überdeckung wird in der darauf folgenden Zeit abgeschmolzen.

 

Die Entgelte und die Kilometersätze bzw. Pauschalen verringern sich

/    durch den Abschmelzungsbetrag deutlich und können der als Anlage beigefügten Entgeltvereinbarung entnommen werden.