Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst ab 01. April 2009 gem. § 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Vorlage
2009/ABR/001
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.
Nach der Novellierung des NRettDG sind mit den Kostenträgern nunmehr Plankosten zu vereinbaren. Die Plankosten für das Jahr 2008 betragen rund 5.180.000 €. Damit die Liquidität des Regiebetriebes Rettungsdienst nicht gefährdet wird, sollen von diesem Betrag bis zum 30. Juni 2010 insgesamt 1.400.000 € abgeschmolzen werden, so dass die Berechnungsgrundlage für die neuen Entgelte 4.063.000 € beträgt.
Die restliche Überdeckung wird in der darauf folgenden Zeit abgeschmolzen.
Die Entgelte und die Kilometersätze bzw. Pauschalen verringern sich
/ durch den Abschmelzungsbetrag deutlich und können der als Anlage beigefügten Entgeltvereinbarung entnommen werden.