Betreff
Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Nienburg/Weser
hier: Gründung einer Klimaschutzagentur
Vorlage
2009/AfR/006
Aktenzeichen
62.16.53
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Der Landkreis Nienburg/Weser beauftragt die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes, das eine differenzierte Betrachtung auf Gemeindeebene beinhaltet. Dazu soll eine Förderung des Bundes in Höhe von 80 % beantragt werden. Die Kosten für das Konzept sollen 200.000.- € nicht überschreiten. Der finanzielle Eigenanteil des Landkreises darf höchstens 40.000.- € betragen. Es soll eine Mitfinanzierung durch die Wirtschaft angestrebt werden.

Die Städte und Gemeinden sollen inhaltlich mitwirken und sich aktiv beteiligen.

 


I.    Vorbemerkungen

 

1.   Für den Landkreis Nienburg wurde bereits Mitte der 80er Jahre im Rahmen des gemeinsamen Programms „Örtliche und regionale Energieversorgungskonzepte“ des Bundesforschungs- und des Bundesbauministeriums erstmals ein Energiekonzept erstellt. Das Konzept stand unter Fragestellungen nach dem möglichen Beitrag „bisher nicht oder wenig genutzter regionseigener Potentiale und Eigenkräfte zu einer sicheren, preiswerten, umweltverträglichen und rationellen Energieversorgung“, die auch heute noch leitend sind. Das Konzept wurde seinerzeit nicht umgesetzt, weil die Projekte aufgrund unerwartet fallender Energiepreise nicht mehr wirtschaftlich waren.

 

2.   Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen durch den Klima­wandel und durch die absehbar begrenzten Ressourcen  für Erdöl und Erdgas ist es sowohl aus Gründen des Klimaschutzes aber auch im wirtschaftlichen Interesse der Region, die aktuellen Handlungsmöglichkeiten durch die Erarbeitung eines neuen
Energie- und Klimaschutzkonzepts erneut systema­tisch auszuloten und die nachhaltige Erschließung der regi­ons­eigenen Potentiale, z. B. durch Gründung einer regionalen Energie- und Klima­schutz­agentur, zielstrebig anzugehen.

 

3.   Vom November 2008 bis Januar 2009 fand eine kreisweit beworbene Veranstaltungsreihe „Klimawandel und Ende des billigen Öls“ statt. Sie wurde von der VHS des Landkreises und der Stadt Nienburg gemeinsam durchgeführt. Im Rahmen von fünf  Vortragsveranstaltungen wurden die Rahmenbedingungen und Handlungsfelder zum Klimaschutz - ausgehend von der globalen Sicht bis hin zur örtlichen Ebene, einschließlich der  Möglichkeiten, die jedem einzelnen Hauseigentümer oder Betriebsinhaber offen stehen, beleuchtet und diskutiert. Die fünfte Veranstaltung (mit mehr als 60 Zuhörern sehr gut besucht) beinhaltete außerdem eine Podiumsdiskussion zu dem Thema „Klimaschutzagenturen - ein möglicher Beitrag zur Energiewende auf kommunaler Ebene in Stadt und Landkreis Nienburg“. Trotz differenzierter Betrachtung in einzelnen Punkten herrschte im Podium Konsens darüber, dass die Aufstellung eines kreisweiten Klimaschutzkonzeptes und die Gründung einer Klimaschutzagentur im Landkreis den richtigen Weg aufzeigt.

 

4.   Diese Thematik wurde auch in der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Nienburg diskutiert. Die Bürgermeister haben sich dafür ausgesprochen, aktiv im Prozess der Klimaschutzkonzeption mitwirken zu können. In der für den 11. März geplanten Sitzung der Bürgermeister soll ein Votum zur Vorgehensweise abgegeben werden. Dieses Votum soll in der Beschlussfassung der Kreisgremien Berücksichtigung finden.

 

II.    Klimaschutzkonzept

 

1.   Betrachtungsebene

 

Aus der Sicht der Verwaltung sollte das Konzept auf Kreisebene erarbeitet werden, da z.B.

    der Organisationsaufwand (Ausschreibung, Begleitung) etc. bei vielen einzelnen Konzepten vermutlich deutlich höher sein wird,

    bei der Betrachtung von Biogas- oder Windkraftpotentialen in der Regel Gemeinde übergreifende Aspekte vorherrschen,

    Synergieeffekte nicht erkannt werden können, Kooperationen erschwert werden,

    eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse und das Generieren regionaler Ziele bzw. Maßnahmen nur einschränkt möglich sind.

Schon vorliegende Konzepte (z.B. des ILEK Mitte Niedersachsen und Mittelweser) sollen Berücksichtigung finden.

 

2.   Einbindung in REK-Projekt „Energieregion“

Das Thema „Klimaschutzkonzept“ ist auch im weiteren Sinne ein Thema der REK (Regionale Entwicklungskooperation Weserbergland plus). Es ist im Rahmen des Projektes „Energieregion“ eingebunden. Unter den Partnern wurde abgestimmt, dass die Aufstellung von Klimaschutzkonzepten und ggf. auch die Gründung von Agenturen Angelegenheiten der Landkreise sein sollen. Kooperationsansätze ergeben sich erst bei der Umsetzung der Konzepte und der Arbeit der Agenturen. Der Förderantrag der REK „Bioenergieregion“ konzentriert sich auf den Aspekt „Bio“. Wenn der Antrag erfolgreich sein sollte, könnte mit den Finanzansätzen, der für den Landkreis wichtige Aspekt Bioenergie gesondert gefördert werden. Ende Februar soll das Ergebnis des Wettbewerbs vorliegen.

 

3.   Fördermöglichkeit, Antragstellung

 

    Die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts kann aus dem Förderprogramm des BMU „Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen, sozialen und kulturellen Ein­richtungen“ mit bis zu 80% gefördert werden. Im Anschluss daran kann auch die Beratung und Begleitung der Umsetzung der im Konzept empfohlenen Projekte bis zu 3 Jahre mit bis zu 80% der Sach- und Personalkosten (für externe Dienstleister und dafür zusätzlich eingestelltes Personal) gefördert werden. Diese Umsetzungsförderung kann als Anschub­förderung für die Gründung einer regionalen Energie- und Klimaschutzagentur genutzt werden. Voraussetzung für die Umsetzungsförderung ist die Vorlage eines max. 3 Jahre alten Klimaschutz-
oder Teilkonzepts.

    Die Antragstellung für die Förderung der Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts sollte daher unverzüglich erfolgen, um die Voraussetzungen für die nächsten Schritte zu schaffen und um sich rechtzeitig Fördermittel zu sichern!.

 

4.   Zweck des Konzepts:

 

a)   Unter Beachtung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Anforderungen soll eine aktuelle Bestandsaufnahme der
Energieversorgungssituation im Kreisgebiet hinsichtlich der Energienachfrage und  des Angebotes, inklusive der Ermittlung des bereits erreichten Anteils erneuerbarer Energieträger für das  Kreisgebiet, differenziert nach Gemeinden erarbeitetet werden. Darüber hinaus sollen die noch erschließbaren nachhaltigen regionalen Potentiale

·        der Energieeinsparung im Sinne einer Effizienzoptimierung auf Seiten der Verbraucher,

·        der Verbesserung der Energieeffizienz bei der Stromerzeugung insbesondere durch dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung,

·        der Nutzung erneuerbarer Energiequellen,

·        Maßnahmen zur möglichst umfassenden Eigenversorgung und zur evtl. Versorgung von Ballungsregionen

ermittelt werden.

 

b)   Des Weiteren ist die Gründung einer regionalen Energie- und Klimaschutzagentur zur Unterstützung der Umsetzung der Ziele und  Maßnahmen­em­pfeh­lungen vorzubereiten.

 

5.   Zielsetzungen des Klimaschutzkonzepts für den Landkreis Nienburg/Weser sind:

 

    Das Kreisgebiet soll längerfristig von der Versorgung mit fossilen und atomaren Energie­quellen unabhängiger werden, d. h. es sollen mindestens die Vorgaben des Bundes und der EU berücksichtigt werden.

    Durch die Transformation des Energiesystems des Kreisgebiets zur Nachhaltigkeit sollen zugleich regionale Wirtschaftsstrukturen gestärkt und dadurch zur Verbesserung der Wirtschaftskraft, des Wohlstands und der Lebensqualität beigetragen werden.

 

6.   Inhalte des Arbeitsprogramms für die Erstellung eines
Klimaschutzkonzeptes:

 

a)   Bestandserfassung

 

Erfassung der Grundlagen

    Siedlungs-, Bevölkerungs-, Wirtschaftsstruktur

    Vergleich mit Bundes- bzw. Landeswerten

    Zeitreihen für Entwicklung der Vergangenheit; Prognosen, soweit vorhanden

 

Struktur der Energienachfrage

    nach Verbrauchssektoren (private Haushalte; Industrie; Landwirtschaft; Gewerbe/Handel/Dienst­leistungen; Verkehr)

    nach Energiedienstleistungen (Raumwärme + Warmwasser, Beleuchtung, Kraft, Mobilität)

    nach Energieträgern

 

Struktur der Energieversorgung

    Unternehmen, Versorgungsgebiete, Erzeugungs- und Verteilungsinfrastruktur

    Erfassung der relevanten Akteure im Kreisgebiet auf der Nach­frage- und der Angebotsseite (unabhängige Erzeuger, Beratungsangebote, spezialisierte Dienstleister u. ä.)

 

b)   Entwicklung der Struktur einer fortschreibbaren Energie- und CO2-Bilanz

Die Struktur einer fortschreibbaren Energie- und CO2-Bilanz sollte sich nicht nur an den ver­füg­baren Daten orientieren, sondern insbesondere auch an den weiter unten zu entwickeln­den Zielsetzungen und Maßnahmenvorschlägen.

 

c)   Regionale Potentiale zur Minderung der CO2-Emissionen

Herausgearbeitet werden sollen beein­flussbare Potentiale unter Be­achtung der Erfordernisse einer CO2-Reduktion für Industriestaaten, unter den Zielvorgaben der EU und des Bundes für 2020.

 

Dargestellt werden sollen

    die Konzepte und Technologien zur Energieeinsparung bzw. Energieerzeugung

    die technischen Potentiale bei Vollaus­schöpfung

    die wirtschaftlichen Potentiale im Kreisgebiet (z.B. bei ohnehin anstehenden Investitionen und zu verknüpfenden energetischen Maßnahmen deutlich zwischen Vollkosten und Mehrkosten zu unterscheiden.)

 

Mindestens zu betrachten sind:

    Investive Potentiale beim Wärmebedarf im Bestand bei Gebäuden z.B. durch nachträgliche Ver­besserung der Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Nutzung erneuerbarer Energie

    Investive Potentiale beim Neubau, insbesondere durch forcierte Markteinführung des Passivhausstandards

    Investive Stromsparpotentiale z.B. bei Beleuchtung, Umwälzpumpen, Motoren, privaten Haushalten, Handel und Gewerbe, öffentlichen Verwaltungen, Schulen, Straßenbeleuchtung

    Verhaltensbedingte Einsparpotentiale (Wärme und Strom) insbesondere in Schulen, Verwaltungen, sonstigen öffentlichen Einrichtungen; Mobilität

    Regionale Biomassepotentiale: Reststoffe (Schwachholz, Getreide-, Mais-, Raps­stroh, organische Abfälle, Abwasser, sonstige Reststoffe, und neue Technologien beim Anbau von Energie­pflanzen

    Potentiale eines Ausbaus des Ökolandbaus als Beitrag zur Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen und zur Stärkung der Regionalwirtschaft

    Integrierte Wärmenutzungskonzepte aus KWK- und Abwärmepotentialen:

      -  z.B. Nahwärmenetze, neue KWK, mobile Konzepte zur
   Abwärmenutzung

    Sonstige erneuerbare Energiequellen
-  Wind (zusätzliche Standorte, Erweiterung von Standor    ten, Repowering)
- Photovoltaische Stromerzeugung
- Solarthermie (zur Warmwassererzeugung und ggf. Hei    zungsunterstützung)
- oberflächennahe und oberflächenferne Geothermie
- Laufwasser
- Ausblick Zukunftsoptionen

    Lokal/regional zu erschließende Potentiale im Verkehrsbereich

 

d)   Maßnahmenempfehlungen

Die Maßnahmenempfehlungen sollen die lokalen und regionalen Aktivi­täten für den Zeitraum der nächsten 5 bis 10 Jahre benennen. Sie sollen die oben genannten Potentiale - unter Einbeziehung möglichst aller positiven Begleitfaktoren - voll ausschöpfen.

 

e)   Entwicklung von Szenarien

Auf Basis der ermittelten Potentiale und der vorgeschlagenen Maß­nahmen sind ver­schie­dene Szenarien zur Entwicklung bis 2050 zu entwickeln. Folgende Szenarien werden derzeit für sinnvoll erachtet:

    Ein Trendszenario ohne zusätzliche regionale/lokale Maßnahmen

    Ein Effizienzszenario mit unterstellter maximaler Ausschöpfung der Effizienz­potentiale

    Ein regeneratives Szenario mit unterstellter maximaler Ausschöpfung der Potentiale an erneuerbarer Energien

    Ein optimiertes Zielszenario, das den wirtschaftlich optimierten Beitrag der verschiedenen Potentiale aufzeigt

 

f)    Bewertung der Potentiale, Maßnahmen und Szenarien

Die ermittelten Potentiale, die vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die definierten Szenarien sind sowohl aus einzelwirtschaftlicher als auch regional- und volkswirtschaftlicher Sicht zu­sammen­fassend zu bewerten. Kriterien dafür sollten insbesondere sein:

 

●Vermiedene Energiekosten

●Resultierende Gesamtkosten

●Kosten der vermiedenen Tonnen CO2

●Beiträge zur regionalen Wertschöpfung

●Arbeitsplatzeffekte

 

Daneben ist eine Bewertung auch nach weiteren qualitativen Kriterien erwünscht, wie z. B. Sicherheit vor Versorgungsengpässen und Energiepreissteigerungen usw.

 

g)   Vorschlag von Klimaschutzzielen; Entwicklung eines Controlling Konzepts

Für die einzelnen Potentiale sind Zielempfehlungen zu arbeiten, welche Potentiale bis wann und durch welche Maßnahmen erschlossen werden sollen.

Es ist ein Controlling-Konzept zu entwickeln, wie die Zielerreichung evaluiert werden soll.

 

h)   Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit

Es ist ein Konzept zu entwickeln, wie die Ergebnisse des Klimaschutzkonzepts und die Umsetzung durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt werden soll.

 

i)    Konzept für die Umsetzungsphase und für die Einrichtung einer regionalen Klimaschutzagentur

      Für die ebenfalls aus dem Programm des BMU förderbare maximal dreijährige Umsetzungsphase sollen in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Arbeitsprogramm entwickelt und ein Folgeantrag vorbereitet werden. Dafür sollen insbesondere auch Vorschläge für einen Aufgabenkatalog, die personelle Ausstattung, die organisatorische Struktur und die Finanzierung einer regionalen Klimaschutzagentur entwickelt werden.

 

7.   Einbindung der verschiedenen Akteure in die Konzeptwicklung

Die Förderrichtlinie fordert für die Antragstellung eine Darstellung, wie die Akteure und Betroffenen in der Erarbeitung des Konzepts mitwirken können sollen. Eine breite und intensive Einbindung ist auch ohne diese Anforderung geboten, um möglichst Ideen, Ansätze  und Interessen in die Konzepterarbeitung einfließen zu lassen und die Akzeptanz sowie die Mitwirkungsbereitschaft bei ihrer Umsetzung zu fördern.

 

Es wird vorgeschlagen, nach dem Vorbild der Erarbeitung der Klimaschutzaktions­pro­gramme in der Stadt und in der Region Hannover mehrere moderierte Arbeitsgruppen für folgende Themenfelder einzurichten:

 

    Bauen und Modernisieren

    Biomassenutzung (inkl. integrierter Wärmekonzepte nach dem Modell „Bioenergiedorf“)

    Öffentliche Liegenschaften

    Kleine und mittlere Unternehmen

    evtl. Verkehr (wenn dies ein Thema der Umsetzung sein soll)

    Windenergie (als Fachbeitrag und  Ergänzung zum RROP)

 

Eine eigene Arbeitsgruppe könnte für das geplante Nahwärmeprojekt in der Stadt Nienburg, ggf. auch außerhalb dieses Konzepts, sinnvoll sein.

In die Arbeitsgruppen sollten jeweils 10 bis 20 Vertreter der für die einzelnen Themenbereiche relevanten Akteursgruppen und betroffenen Gruppen berufen werden. Die Arbeitsgruppen sollten auch über die nächste Phase der Umsetzung des Konzepts hinweg je nach Bedarf und Zweckmäßigkeit fortgesetzt werden.

Zusätzlich sollte ein Beirat eingerichtet werden, der in Abständen über das Arbeitspro­gramm und über Zwischen­ergebnisse informiert wird und die Ergebnisse und Empfehlungen Pro­zess begleitend diskutiert.

Mögliche Mitglieder des Beirats:

 

●Landrat

●Bürgermeister der Stadt Nienburg

●Bürgermeister von zwei weiteren Landkreiskommunen

●E.ON/Avacon, Landesgas, Westfalica

●Stadtwerke Nienburg

●Sparkasse, Volksbanken

●IHK, Handwerkskammer

●Land- und Forstwirtschaft

●Wohnungswirtschaft

●Mieter- und Verbraucherorganisation

●Umweltverbände

●Beauftragtes Planungsbüro

 

8.   Ausschreibung, Vergabe, Kosten, Finanzierung

 

Es kann eine beschränkte Ausschreibung erfolgen, bei der drei kompetente Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

 

Die Projektleitung für die Erarbeitung des Konzepts sollte die Stabsstelle Regionalentwicklung des Landkreises Nienburg übernehmen, ggf. unterstützt durch die Nienburger Wirtschafts­förder­gesellschaft WIN.

 

Bisher wurden noch keine Kostenermittlungen angestellt. Die Kosten hängen sehr stark vom endgültigen Arbeitsprogramm und von der Laufzeit ab. Das BMU empfiehlt Laufzeiten von nicht über einem Jahr. Weil ein weiterer Antrag auf Förderung der Umsetzung des Konzepts mit dem Ziel der Gründung einer Klimaschutzagentur gestellt werden soll, sollte die  Laufzeit für die Konzepterstellung nicht mehr als ein Jahr betragen.

 

Eine im Auftrag des Bundes tätige Agentur schätzt die Kosten für eine Konzepterstellung im Landkreis Nienburg je nach Aufwand auf 150.000.- bis höchstens 200.000.- €. Bei maximaler Förderung mit 80% ergibt sich ein Eigenanteil von 30.000.- bis
40.000.- €. Bei der E.ON Avacon und der Sparkasse wird zurzeit geprüft, ob eine Kostenbeteiligung in Aussicht gestellt werden kann.

 

 


Finanzielle Auswirkung      Haushaltsmittel verfügbar

Haushaltsmittel des Kreises für ein Klimaschutzkonzept sind zurzeit nicht konkret angemeldet. Sie wären im Nachtragshaushalt zu berücksichtigen.

 

 

   Ja, mit 40.000                                            Ja

   Nein                                                            Nein