Betreff
1. Nachtragshaushalt 2009 zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II
Vorlage
2009/AFP/001
Aktenzeichen
131-
Art
Ausschuss für Finanzen und Personal

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 und

der 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 werden beschlossen.

 

 


Das Konjunkturpaket II und das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes haben das Ziel, in den Jahren 2009 und 2010 Maßnahmen zu treffen, die den wirtschaftlichen Abschwung mildern. Mit dem Investitionsprogramm sollen zusätzliche Investitionen getätigt werden; es dient nicht vorrangig der finanziellen Entlastung der kommunalen Haushalte.

 

Das Land Niedersachsen stockt die Mittel des Bundes (920 Mio. €) um 307 Mio. € auf; die Kommunen stellen 163 Mio. € bereit. Das Gesamtpaket von somit 1,39 Mrd. € teilt sich auf in ein Kontingent für pauschalierte Zuweisungen an die Kommunen (Niedersächsisches Zukunftsinvestitionsgesetz) und in weitere vom Land gesteuerte kommunale Förderschwerpunkte, die durch Fachprogramme abgewickelt werden. Ein Restbetrag dient der direkten Finanzierung von Einzelmaßnahmen des Landes Niedersachsen.

 

Der Landkreis Nienburg erhält in den Jahren 2009 und 2010 pauschale Investitionsfördermittel in Höhe von 4.032.478 €; er hat dazu einen Eigenfinanzierungsbeitrag von 1.150.223 € aufzubringen, so dass insgesamt 5.182.701 € eingesetzt werden können.

 

Die Mittel für kommunale Investitionen sollen zur Stimulierung der Konjunktur möglichst zeitnah zahlungswirksam werden. Es wird deshalb erwartet, dass schon im laufenden Jahr 2009 die Hälfte des Gesamtbetrages umgesetzt wird. Über das pauschale Budget entscheiden die Kommunen selbst. Das bedeutet für den Landkreis die kurzfristige Aufstellung eines 1. Nachtraghaushaltes 2009.

 

Die Verwaltung und der Ausschuss für Liegenschaften schlagen zur Umsetzung des Konjunkturprogrammes II vor, die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen unter Verwendung der pauschalen Fördermittel zum Gegenstand des Nachtragshaushaltes zu machen.

 

Daneben stehen in Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II Fachförderprogramme des Landes Niedersachsen für bestimmte kommunale Investitionsschwerpunkte zur Verfügung. Das betrifft mit unterschiedlichen kommunalen Beteiligungsquoten (zwischen 10 und 20 %) z. B. die Bereiche Breitbandverkabelung, Sportstätten, Krankenhäuser, Hochwasserschutz und Altlastensanierung. Der gewichtigste landesweite Förderschwerpunkt gilt der Schulinfrastruktur mit einer Gesamtsumme von 200 Mio. €. Die kommunalen Schulträger leisten im Falle der Mittelbewilligung einen Eigenanteil von 10 %. Vorrangig gefördert werden soll die Modernisierung von Unterrichts- und Fachräumen, die Beschaffung moderner Medien sowie die Schaffung von Mensen und Schulküchen für den Ganztagsschulbetrieb.

 

Das Land hat zur Beschleunigung der haushaltsrechtlichen Umsetzung eine Reihe von Verfahrenserleichterungen vorgegeben. Diese befassen sich z. B. mit der grundsätzlichen Einordnung von Sanierungen als Investition oder mit dem kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahren. Eine weitere Vereinfachung gilt dem Vergaberecht. Hier hat das Land die auf Bundesebene vorgesehenen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen sowie für freihändige Vergaben übernommen. Den Kommunen und somit auch dem Landkreis Nienburg wird die entsprechende Anwendung dieser Regelungen empfohlen. 

 

Die auf den Landkreis Nienburg entfallenden Eigenfinanzierungsanteile werden mit zusätzlichen Kommunalkrediten finanziert.

 

Die vorgenannten Investitionsmaßnahmen werden Gegenstand des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2009.

 

 


Anlagen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung 2009

1. Nachtragshaushaltsplan 2009