Betreff
Unterrichtung über im Haushaltsjahr 2008 geleistete über- und außerplanmäßige Ausgaben
Vorlage
2009/AFP/002
Aktenzeichen
131-
Art
Ausschuss für Finanzen und Personal

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, denen im Haushaltsjahr 2008 zugestimmt wurde, werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Nach § 86 Abs. 1 NGO bedürfen über- und außerplanmäßige Ausgaben grundsätzlich der Zustimmung des Kreistages. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet der Landrat. In § 6 der Haushaltssatzung des Landkreises Nienburg/Weser ist die Wertgrenze, ab wann ein Betrag als erheblich gilt, bei 5.000 € festgesetzt. Die Unterrichtung des Kreisausschusses und des Kreistages erfolgt in diesen Fällen spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung.

 

Eine Zusammenstellung, der im Haushaltsjahr 2008 getroffenen Entscheidungen zu den über- und außerplanmäßig geleisteten Ausgaben, ist als Anlage zu dieser Drucksache beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

Übersicht zu den über- und außerplanmäßig

geleisteten Ausgaben 2008