Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, denen im Haushaltsjahr 2008 zugestimmt wurde, werden zur Kenntnis genommen.
Nach § 86 Abs. 1 NGO bedürfen über- und außerplanmäßige Ausgaben grundsätzlich der Zustimmung des Kreistages. In Fällen von unerheblicher Bedeutung entscheidet der Landrat. In § 6 der Haushaltssatzung des Landkreises Nienburg/Weser ist die Wertgrenze, ab wann ein Betrag als erheblich gilt, bei 5.000 € festgesetzt. Die Unterrichtung des Kreisausschusses und des Kreistages erfolgt in diesen Fällen spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung.
Eine Zusammenstellung, der im Haushaltsjahr 2008 getroffenen Entscheidungen zu den über- und außerplanmäßig geleisteten Ausgaben, ist als Anlage zu dieser Drucksache beigefügt.
Anlagen:
Übersicht zu den über- und außerplanmäßig
geleisteten Ausgaben 2008