Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuß empfiehlt dem Kreisausschuß, beim Stellenplan des Jugendamtes für das Jahr 2004 für den Einsatz in der Bezirkssozialarbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes 2 zusätzliche Stellen für Sozialarbeiter/-innen und bei der Erziehungs- und Familienberatungsstelle 1 zusätzliche Vollzeitstelle für einen Sozialarbeiter/-in mit Zusatzausbildung einzurichten.
Die Angelegenheit wird aufgrund der vom Jugendhilfeausschuß (JHA) 1999 geforderten Beteiligung am Stellenplan des Jugend-amtes dem JHA seither regelmäßig zur Beratung vorgelegt.
Der Stellenplan des Jugendamtes
für das Haushaltsjahr 2003 umfaßt
13 Beamten-Stellen und 32,25 Angestellten-Stellen (s. hierzu die in
/ der Anlage enthaltenen Ausschnitte aus den Seiten 482 und 430 des
Haushaltsplans 2003).
Bei der Entscheidung über den Stellenplan zum Haushaltsjahr 2004 des Jugendamtes sind folgende Veränderungen und Gegebenheiten zu berücksichtigen:
1. Allgemeiner
Sozialer Dienst (ASD);
hier: Bezirkssozialarbeit
Der ASD hatte am 01.02.1986 9,5
Stellen für Sozialarbeiter/-innen in der Bezirkssozialarbeit. Derzeit sind 11,5
Stellen besetzt, davon gehört ein 0,5-Stellenanteil zur EFB und ein 0,5
Stellenanteil zur Jugendpflege.
Bereits für den Haushaltsplan 2003 wurden 2 zusätzliche Vollzeitstellen
beantragt, da seit der letzten personellen Aufstockung im Jahre 1993 die
Fallzahlen in der Bezirkssozialarbeit erheblich gestiegen sind (s. Drucksache
Nr. 02/814-01).
Seit dem letzten Jahr sind die Fallzahlen in den folgenden
arbeitsintensiven Bereichen erneut gestiegen:
–
Jugendgerichtshilfe
Steigerung von 1993 bis 2001 = 36,8 %
Steigerungsstand in 2002 55,6 %
–
Familienrechtssachen Im Zuge von Scheidungen und Um-
gangsrecht
Steigerung von 1993 bis 2001 = 54,2 %
Steigerungsstand in 2002 69,7 %
–
Betreuung von Heimkindern
Steigerung von 1993 bis 2001 = 25 %
Steigerungsstand in 2002 34,5 % (gegenüber 1993).
In 2003 haben die Fallzahlen bislang weiterhin zugenommen. Insbesondere in der
Jugendgerichtshilfe ist wieder mit einer Steigerung von 10 % bis 15 % gegenüber
dem Vorjahr zu rechnen.
Durch diese gestiegenen Fallzahlen sowie der Tatsache, daß die Zahl der
Familien mit Erziehungsschwierigkeiten bis hin zu Erziehungsdefiziten größeren
Ausmaßes stark und ständig zunimmt, befindet sich der ASD in einer Situation,
die eine personelle Aufstockung unabdingbar macht, um den erarbeiteten
Qualitätsstandard zu halten und die anfallenden Aufgaben sach- und fachgerecht
erledigen zu können.
Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation ist eine Anhebung um 2
Vollzeitstellen notwendig und geboten. Die Stellen sollten zunächst einmal
geschaffen und späterhin unter Berücksichtigung der Bedarfslage kontinuierlich
besetzt werden.
2. Erziehungs-
und Familienberatungsstelle (EFB)
Die Verstärkung der EFB durch die Besetzung der 4. Stelle für
eine Fachkraft gemäß der vom JHA am 25.03.1999 beschlossenen Konzeption hat
diese in der Folgezeit mehrfach angemahnt.
In der Beratung über den Stellenplan 2002 in der Sitzung am 20.09.2001 ist aus
der Mitte des JHA nochmals darauf verwiesen worden, daß die Besetzung der 4.
Stelle für eine Fachkraft (Sozialarbeiter/-in mit Zusatzqualifikation)
notwendig ist und nach
einem weiteren Jahr Verzögerung dann aber im Stellenplan 2003 eingerichtet
werden sollte. Dazu ist es dann aber nicht gekommen.
Durch die der EFB zugewiesenen Begutachtungsfälle betreffend die Feststellung
seelischer oder drohender seelischer Behinderungen ist die EFB stark belastet.
Hinzu kommt, daß eine der vorhandenen 3 Stellen seit Monaten nach dem Weggang
der Stelleninhaberin nicht mehr besetzt ist. Die Gesamtsituation zwingt dazu,
Beratungstermine immer weiter nach hinten zu verschieben. Ein weiteres
Verzögern der Besetzung der 4. Stelle
wäre insofern kontraproduktiv. Die Stelle sollte deshalb im Stellenplan 2004
eingerichtet werden.