Betreff
Errichtung des 10. Schuljahrgangs an der Käthe-Kollwitz-Schule,
Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen, in Uchte
Vorlage
2009/AAS/009
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

An der Käthe-Kollwitz-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen, in Uchte wird gemäß § 14 Absatz 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 3 NSchG mit Wirkung vom 01.08.2009 eine 10. Klasse eingerichtet. Für die schulorganisatorische Maßnahme ist eine Genehmigung bei der Landesschulbehörde nach § 106 Absätze 3 und 7 NSchG einzuholen.

 

Der planerische Einzugsbereich der 10. Klasse entspricht den Festlegungen für die Käthe-Kollwitz-Schule in den Zielplänen des Schulentwicklungsplanes.

 

Der planerische Einzugsbereich für die 10. Klasse der Friedrich-Fröbel-Schule wird um den planerischen Einzugsbereich der Käthe-Kollwitz-Schule mit Wirkung vom 01.08.2009 eingeschränkt.


In der Förderschule werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, die in ihren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten so eingeschränkt sind, dass sie sonderpädagogische Förderung benötigen und diese nicht in einer Schule einer anderen Schulform erhalten können (§ 14 NSchG). In entsprechender Anwendung von § 9 Absatz 3 NSchG können Förderschulen auch eine 10. Klasse führen, damit die Schülerinnen und Schüler auch dort ihren Hauptschulabschluss erlangen können. Der Besuch der 10. Klasse ist freiwillig.

 

Von den fünf in der Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser befindlichen Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen führen gegenwärtig die Friedrich-Fröbel-Schule in Nienburg, die Schule am Winterbach in Pennigsehl, die Gutenbergschule in Hoya und die Wilhelm-Busch-Schule in Rehburg einen 10. Schuljahrgang.

 

Schülerinnen und Schüler aus dem planerischen Einzugsbereich der Käthe-Kollwitz-Schule (Samtgemeinde Uchte und Gemeinde Stolzenau) besuchen gegenwärtig bis zum Ende des 9. Schuljahrgangs diese Schule, um anschließend für den 10. Schuljahrgang an die Friedrich-Fröbel-Schule nach Nienburg zu wechseln.

 

Nach dem Ergebnis der amtlichen Schulstatistik 2008/2009 werden insgesamt 63 Schülerinnen und Schüler an der Käthe-Kollwitz-Schule beschult. Hiervon besuchen 10 Kinder den 9. Schuljahrgang.

 

Die Käthe-Kollwitz-Schule hat im Dezember 2008 beim Schulträger die Errichtung eines 10. Schuljahrgangs mit Beginn des kommenden Schuljahres beantragt.

Die Schule möchte die wohnortnahe Beschulung auch nach dem 9. Schuljahr anbieten. Die Leistungen der derzeitigen 9. Klasse lassen bei fast allen Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Besuch der 10. Klasse annehmen.

 

Die Schülerzahlen wären allerdings mittel- bis langfristig zu gering, um über ausreichend Schüler/innen für einen 10. Schuljahrgang an der Käthe-Kollwitz-Schule zu verfügen. Der aktuelle Schulentwicklungsplan geht für Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen mittel- und langfristig im Sekundarbereich I von einer Bildungsbeteiligungsquote von 5 % aus. Diese Quote reduziert sich für den 10. Schuljahrgang planerisch auf lediglich 1,5 %. Das entspricht mittelfristig 3-4 Schüler/innen für die Käthe-Kollwitz-Schule.

Bei Einrichtung eines 10. Schuljahrgangs wird es deshalb zwangsläufig zu kombinierten Jahrgangsklassen kommen.

 

Die Landesschulbehörde, Außenstelle Nienburg, hat die Errichtung einer 10. Klasse, auch als kombinierte Jahrgangsklasse, mit Schreiben vom 19.12.2008 schulfachlich befürwortet.

Neben der wohnortnahen Beschulung sieht man von dort weitere Vorteile in einer frühzeitigen schulischen Vorbereitung auf den 10. Jahrgang, eine besseren Akzeptanz des besonderen Förderangebots der Förderschule durch eine Perspektive für einen höherwertigen Abschluss und eine Reduzierung der Schwierigkeiten, die ein Wechsel in ein größeres System für lediglich ein Schuljahr mit sich bringt.

 

Die Friedrich-Fröbel-Schule als abgebende Schule hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ein Bestand an 10. Klassen an allen Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen im Bereich des Landkreises Nienburg/Weser aufgrund sinkender Schülerzahlen ggf. nicht aufrecht erhalten werden kann. Bei Kombiklassen wird eine optimale personelle Versorgung nicht immer zur Verfügung stehen. Die Bedingungen und Voraussetzungen sollten deshalb in den kommenden Jahren immer wieder neu beurteilt, überdacht und ggf. in den politischen Gremien diskutiert werden.

 

Schulvorstand, Gesamtkonferenz und Schulelternrat der Käthe-Kollwitz-Schule haben den Antrag einstimmig befürwortet. Nach Mitteilung der Schule entsteht kein zusätzlicher Raumbedarf. Im Rahmen der Schülerbeförderung könnten Kosten eingespart werden, da die Beschulung an der Friedrich-Fröbel-Schule in Nienburg in Einzelfällen mit Taxibeförderungskosten verbunden ist.

 

Durch den Schulträger Landkreis Nienburg/Weser wäre eine Genehmigung bei der Landesschulbehörde in Hannover gemäß § 106 Absatz 7 NSchG (schulorganisatorische Maßnahme) einzuholen. Ein entsprechender Antrag ist zur Fristwahrung bereits Anfang Februar 2009 von der Verwaltung unter dem Vorbehalt einer politischen Beschlussfassung gestellt worden.