Betreff
Anpassung der Einzugsbereichskarten Nr. 16, 18 und 19 für die Schulen in Uchte, Essern und Diepenau-Lavelsloh ab Schuljahr 2009/2010
Vorlage
2009/AAS/012
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Schulausschuss beschließt aufgrund der mit Wirkung vom 01.08.2009 anstehenden Veränderungen im schulischen Verflechtungsbereich Uchte die Anpassung der Einzugsbereichskarten Nr. 16 und 19 gemäß den in der Anlage beigefügten Vorschlägen.

Die Einzugsbereichskarte Nr. 18 wird aufgehoben, da der Schulstandort Grundschule Essern mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 durch den Schulträger Samtgemeinde Uchte aufgegeben wird.


Nach § 114 NSchG sind die Landkreise und kreisfreien Städte Träger der Schülerbeförderung in ihrem Gebiet. Schülerinnen und Schüler des Primar- und des Sekundarbereichs I haben einen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderung gehört zum eigenen Wirkungskreis.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte bestimmen die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Sie haben dabei die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler und die Sicherheit des Schulweges zu berücksichtigen.

 

Die Anspruchsvoraussetzungen sind in der „Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes“ vom 25.10.1996 in der Fassung der Änderungssatzung vom 26.10.2001 festgelegt.

Bestandteil der Satzung sind die 1982 durch Kreisausschussbeschluss festgelegten Einzugsbereichskarten, nach denen ein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung im Einzelfall geprüft wird.

 

Im Landkreis Nienburg/Weser existieren derzeit insgesamt 47 Einzugsbereichskarten. Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der Beförderungsgrenzen einer Einzugsbereichskarte wohnen, haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung. Sie haben allerdings die Möglichkeit gegen Entgeltzahlung die Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs zu nutzen.

 

Durch die mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 anstehenden Veränderungen im schulischen Verflechtungsbereich Uchte ist eine Anpassung der bestehenden Einzugsbereichskarten Nr. 16, 18 und 19 erforderlich.

 

/    Die Einzugsbereichskarte Nr. 16 (Anlage 1) betrifft den Schulstandort Diepenau-Lavelsloh, welcher zukünftig als alleiniger Grundschulstandort dient.

Die Einzugsbereichskarte Nr. 18 bezieht sich auf den Grundschulstandort Essern. Dieser Schulstandort wird durch den Schulträger Samtgemeinde Uchte aufgegeben.

/    Einzugsbereichskarte Nr. 19 (Anlage 2) regelt den Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung für den Schulstandort Uchte (derzeit Grundschule Uchte, Hauptschule Uchte, Realschule Uchte und Käthe-Kollwitz-Schule).

 

Die Einzugsbereichskarte Nr. 18 sollte aufgehoben werden.

 

Die Einzugsbereichskarten Nr. 16 und 19 sind durch den Fachdienst Schule und Kultur aktualisiert worden. Zuvor waren die Bereichsgrenzen nochmals abgefahren worden. Außerdem hat es eine Abstimmung mit den betroffenen Schulen und der Samtgemeinde Uchte gegeben. Für Schülerinnen und Schüler ergeben sich keine negativen Veränderungen. Es ist vielmehr so, dass die Einzugsbereichsgrenzen der Einzugsbereichskarte Nr. 16 im südlichen Bereich aufgrund eines bestehenden Waldstücks reduziert wurden.