Betreff
Anmeldung von Kreisstraßenbaumaßnahmen für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm
Vorlage
2009/AfK/002
Aktenzeichen
551-
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Der Ausschuss nimmt von den Anmeldungen geplanter Straßenbaumaßnahmen im Zuge der K 24, K 29 und K 40 Kenntnis.

 

Die Maßnahme im Zuge der K 37 Lichtenhorst Stern  - Friedhof wird für voraussichtlich 2010/2011 in das Bauprogramm aufgenommen, sofern die Gemeinde Steimbke die volle Kostenübernahme erklärt.

 

Die Maßnahme K 151 Bahnübergang Hassel wird für ca. 2011/2012 und die Maßnahmen K 23 Nordel – L 343 und K 139 Asendorf – Calle werden für eine Bauausführung nach 2014 in das Bauprogramm aufgenommen, sobald der Aufnahmebescheid für das Mehrjahresprogramm vorliegt.


Im Zuge der Föderalismusreform ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) durch das Entflechtungsgesetz (EntflechtG) zum 31.12.2006 außer Kraft getreten. Den Ländern werden als Ausgleich für diese Aufgaben weiterhin zweckgebundene Mittel zur Verfügung gestellt. Bis 2013 ist als Zweckbestimmung die „Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“ vorgegeben. Ab 2014 bis 2019 entfällt die gruppenspezifische Zweckbindung und die zweckentsprechende Verwendung gilt dann für den gesamten investiven Bereich. Hierzu gehören dann neben den Kreisstraßenbaumaßnahmen z. B. auch Schulbaumaßnahmen.

 

Auf Empfehlung der Bewilligungsbehörde wurden im Jahr 2007 alle Vorhaben aus dem „Bauprogramm für GVFG-Maßnahmen“ für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm angemeldet, um schon vor Wegfall der gruppenspezifischen Zweckbindung ab 2014 den Mittelbedarf für die geplanten Straßenbauvorhaben der kommenden Jahre bekannt zu geben.

 

Inzwischen sind einige Lockerungen hinsichtlich der GVFG-Fördermittel eingetreten, so dass im 1. Quartal 2009 noch weitere Maßnahmen für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm angemeldet wurden. Diese Maßnahmen waren bisher im „Bauprogramm für eigenfinanzierte Maßnahmen“ enthalten. Durch den Eintritt einer Bauklassenverbesserung aufgrund der Verbreiterung der Fahrbahn von 5,00 m auf 5,50 m oder die gleichzeitige Erneuerung des Regenwasserkanals oder der Gehwege besteht für diese Maßnahmen jetzt eine Fördermöglichkeit nach dem EntflechtG.

 

Hierbei handelt es sich um folgende Bauvorhaben:

 

K 24              Fahrbahnausbau in Nordel                          (ca. 830 m)

K 29              Fahrbahnerneuerung in Liebenau               (ca. 804 m)

K 40              Fahrbahnausbau in Deblinghausen

                      mit Regenwasserkanal und Rad-/Gehweg (ca. 300 m)

 

Ferner wurden angemeldet:

 

K 23              Fahrbahnausbau Nordel – L 343                (ca. 1.385 m)

K 139           Fahrbahnausbau Asendorf – Calle (ca. 3.250 m)

K 151           Bahnübergang Hassel

K 37              Radweg Lichtenhorst Stern – Friedhof       (ca. 1.044 m)

 

Diese vier Maßnahmen sind bisher nicht im Bauprogramm enthalten. Die Vorhaben sollen in das Bauprogramm aufgenommen werden, wenn der Aufnahmebescheid vorliegt, bzw. bei der K 37 wenn die Erklärung der Gemeinde vorliegt, dass die Maßnahme – unter Berücksichtigung der Fördermittel –  zu 100 % von ihr finanziert wird.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme bzw. Zustimmung.