Betreff
Stationierung an Kreisstraßen
Vorlage
2009/AfK/004
Aktenzeichen
551-
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.


An den Landesstraßen im Amtsbezirk der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sind seit einiger Zeit neue Stationszeichen aufgestellt. Ebenso wird im Bereich der Bundesstraßen die Umstellung auf Stationierung bald abgeschlossen sein.

 

Damit einher geht die Umstellung der bisherigen „alten“ Kilometrierung hin zur „neuen“ abschnittsweisen Stationierung der Straßen.

 

Notwendig wurde diese Umstellung durch die Einführung eines bundeseinheitlichen computergestützten Orientierungssystems, dem so genannten Netzknoten- und Abschnittssystem.

 

Dabei werden die Straßenzüge nicht mehr wie bisher in einem Zuge durchkilometriert (mit Kilometersteinen), sondern nur noch abschnittsweise stationiert (mit Stationszeichen). Die Begrenzung eines Abschnittes erfolgt durch zwei Netzknoten, die i. d. R. in der Mitte von Kreuzungen oder Einmündungen liegen. Jeder einzelne Abschnitt beginnt am jeweiligen Netzknoten mit Null. Die Gesamtlänge einer Straße setzt sich somit aus den Längen der einzelnen Abschnitte zusammen.

 

Die Abschnitte sind durch Stationszeichen markiert, die an den Leitpfosten angebracht werden. Hierauf sind neben der Kreisangabe die Straßenbezeichnung und die Nummer des Abschnitts sowie die Entfernung zum Nullpunkt angegeben.

 

Die Straßenbauverwaltung plant für den Bereich der Kreisstraßen die Umstellung auf Stationierung in diesem Jahr durchzuführen. Hierzu sind im Nachtragshaushalt 2009 die entsprechenden Mittel von rd. 30.000,00 € bei Konto 55120 787200 „Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen“ einzuplanen.

 

Nähere Erläuterungen zu diesem Thema werden in der Sitzung durch die Straßenbauverwaltung vorgetragen.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 30.000,00                                       Ja

   Nein                                                            Nein