Betreff
Mittelanmeldungen zum 2. Nachtragshaushalt 2009 im Fachbereich Umwelt, Fachdienst 551 Umweltrecht und Kreisstraßen, Produkt 55120 Kreisstraßen
Vorlage
2009/AfK/006
Aktenzeichen
551-
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Den Mittelanmeldungen wird zugestimmt.


Im Fachdienst 551, Produkt 55120 Kreisstraßen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Mittelanmeldungen für den im Herbst 2009 zu beschließenden 2. Nachtragshaushalt 2009 bekannt:

 

Ergebnisplan

 

1.    Ordentliche Erträge

 

a)

55120 332100 Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte

 

Ansatz neu

Ansatz alt

Mehr/Weniger

8.800

6.000

+ 2.800

 

Begründung:

Tatsächliche Gebührenmehreinnahmen durch Zahlung einer Ablösesumme.

 

 

2.    Ordentliche Aufwendungen

 

a)

55120 426100 Fachbezogene Fortbildung, Dienst- und Schutzkleidung

 

Ansatz neu

Ansatz alt

Mehr/Weniger

14.700

11.400

+ 3.300

 

Begründung:

Mehrausgaben für Dienst- und Schutzkleidung für Kreisstraßenwärter.

 

 

Finanzplan

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

a)

55120 781200 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden/GV

 

Ansatz neu

Ansatz alt

Mehr/Weniger

15.000

0

+ 15.000

 

Begründung:

Zuschuss des Landkreises nach den OD-Richtlinien zum Regenwasserkanal im Zuge der K 11 in der OD Loccum.

 

b)

55120 787200 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen

 

Ansatz neu

Ansatz alt

Mehr/Weniger

30.000

0

+ 30.000

 

Begründung:

Auszahlungen für Stationszeichen zur Stationierung der Kreisstraßen.

 

c)

55120 787224 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen, K 24 Nordel – Landesgrenze NRW

 

Ansatz neu

Ansatz alt

Mehr/Weniger

0

25.000

- 25.000

 

Begründung:

Das zunächst als eigenfinanzierte Maßnahme geplante Vorhaben soll jetzt als GVFG-Maßnahme gebaut werden. Planungskosten werden erst ab 2010 kassenwirksam.

 

 

Da zurzeit noch nicht genauer abgeschätzt werden kann, ob und in welcher Höhe weitere Mittelanmeldungen im Nachtragshaushalt erforderlich werden, sollen weitere Änderungen im Herbst durch die Verwaltung angemeldet und über den Ausschuss für Finanzen und Personal und den Kreisausschuss dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen werden.