Betreff
Errichtung eines Schulbezirks für die HRS Uchte ab Schuljahr 2009/2010
Vorlage
2009/AAS/017
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Die Satzung für die Festlegung eines Schulbezirks für die Haupt- und Realschule Uchte wird mit Wirkung vom 01.08.2009 erlassen.


Nach § 63 Absatz 2 NSchG legen die Schulträger im Primarbereich und im Sekundarbereich I unter Berücksichtigung der Ziele des Schulentwicklungsplanes für jede Schule einen Schulbezirk fest. Für die Mehrzahl der in der Trägerschaft des Landkreises befindlichen Schulen sind Schulbezirke bisher nicht festgelegt worden. Stattdessen wurde der planerische Einzugsbereich nach dem Schulentwicklungsplan als maßgebliches Kriterium herangezogen.

 

Ist kein Schulbezirk festgelegt, können Schülerinnen und Schüler die Schule frei wählen. Wenn ein Schulbezirk festgelegt ist, kann eine andere Schule nur mit den Zustimmungen der zuständigen und der gewünschten Schule besucht werden. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte darstellen würde oder der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint. Bei einer unterschiedlichen Beurteilung durch die beteiligten Schulen entscheidet abschließend die Landesschulbehörde über den Schulbesuch.

 

Durch die Zusammenlegung der Schulen Hauptschule Diepenau, Hauptschule Uchte und Realschule Uchte zu einer Haupt- und Realschule Uchte zum 01.08.2009 hat der Landkreis als Schulträger der Sekundarschulen einen ersten Schritt in Richtung eines zukunfts- und leistungsfähigen Schulstandortes in der Samtgemeinde Uchte getan. In einem zweiten Schritt sollte es nun darum gehen, Schülerinnen und Schüler an diesen Schulstandort zu binden und eine Abwanderung nach Nordrhein-Westfalen zu verhindern. Gerade in Zeiten sinkender Geburtenzahlen scheint dies unerlässlich.

Die Festlegung eines Schulbezirks sichert der HRS Uchte einerseits die Schülerschaft aus ihrem planerischen Einzugsbereich, andererseits erlaubt sie nach den Vorschriften des § 63 NSchG rechtssichere Entscheidungen über Einzelwünsche von Schülerinnen und Schülern, auch eine nicht zuständige Schule besuchen zu können.

 

Gegenwärtig besuchen rd. 20 % der Realschüler/innen aus der Samtgemeinde Uchte Realschulen in Nordrhein-Westfalen. Hauptschüler/innen aus der Kommune werden derzeit nicht im benachbarten Bundesland beschult. Die Realschule Rahden stellt mit aktuell 82 Schüler/innen aus dem Landkreis Nienburg/Weser hierbei den größten Anteil der auswärtigen Beschulung dar.

 

Es geht nicht darum, die derzeit in Nordrhein-Westfalen beschulten Schüler/innen zurückzuholen. Durch die Schulbezirkssatzung soll vielmehr erreicht werden, dass zukünftige Haupt- und Realschüler/innen mit Beginn des 5. Schuljahrgangs an der HRS Uchte beschult werden und hier ihren Schulabschluss erreichen. Die anvisierte Aufwertung der Schule zur Ganztagsschule wird darüber hinaus deren Attraktivität steigern.

 

Gemäß Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 2005/2019 bezieht sich der planerische Einzugsbereich für die Realschule Uchte auf das gesamte Gebiet der Samtgemeinde Uchte.

Im Hauptschulbereich war bisher eine Verteilung je nach Wohnort auf die Hauptschulen Diepenau (Gemeinden Warmsen und Diepenau) und Uchte (Gemeinden Uchte und Raddestorf) vorgenommen.

Die neue Schule HRS Uchte ist von allen Schülerinnen und Schülern aus der Samtgemeinde Uchte über den Öffentlichen Personennahverkehr problemlos zu erreichen.