Betreff
Informationen und Abstimmung zum Konjunkturpaket II
Vorlage
2009/AAS/019
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Schulausschuss nimmt Kenntnis.


Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 27. März 2009 den 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 für den Landkreis Nienburg/Weser beschlossen. Das Konjunkturpaket II und das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes haben hierzu geführt.

 

Der Großteil der pauschalen Investitionsmittel in Höhe von 5.182.700 € für kommunale Investitionen wird Maßnahmen an Schulen betreffen.

 

Neben diesen pauschalen Investitionsfördermitteln hat das Land Niedersachsen durch mehrere Runderlasse den Zugang zu den Mitteln des Förderschwerpunkts Schulinfrastruktur für bestimmte kommunale Investitionsschwerpunkte festgelegt. Außerdem gibt es einen eigenen Förderschwerpunkt Kommunale Sportstätten.

 

Zwischen den Fachdiensten Liegenschaften und Schule und Kultur wurde abgestimmt, dass die Zuständigkeit für die pauschalen Investitionsmittel, den Förderschwerpunkt Kommunale Sportstätten und den Bereich Schulbau des Förderschwerpunkts Schulinfrastruktur vornehmlich im Ausschuss für Liegenschaften gesehen wird.

 

Der Schulausschuss für die allgemein bildenden Schulen soll sich vornehmlich mit dem Bereich Medienausstattung im Rahmen des Förderschwerpunkts Schulinfrastruktur beschäftigen.

 

Die durch den Landkreis Nienburg/Weser aus der diesbezüglich maßgeblichen Richtlinie abrufbaren Fördermittel sind kontingentiert und betragen maximal 218.244 €. Der Landkreis hat sich mit mindestens 10 % an den Investitionen zu beteiligen, so dass ein Gesamtbetrag von 242.500 € für eine Verbesserung der Medienausstattung und zusätzliche digitale Unterrichtsmedien zur Verfügung steht.

 

Gefördert wird die Infrastruktur für mobiles Lernen an allgemein bildenden Schulen Niedersachsens bestehend aus der erforderlichen Hard- und Software wie z. B. Schulserver, Whiteboards, mobile Rechner, USB-Sticks, dem Strom- und Datennetz und dem notwendigen Mobiliar. Außerdem kann die Beschaffung didaktisch aufbereiteter, digitaler Unterrichtsmedien in Kreismedienzentren bezuschusst werden.

Nicht gefördert wird dagegen die Einrichtung oder Ausstattung von Computerräumen.

 

Die Verwaltung hat eine Bedarfsabfrage bei den in der Trägerschaft des Landkreises Nienburg/Weser befindlichen Schulen vorgenommen. Die zurückgemeldeten Bedarfe sind unterschiedlich, übertreffen den zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag von 242.500 € aber bei weitem.

 

Es ist daher angedacht, die verfügbaren Haushaltsmittel unter Berücksichtigung eines einheitlichen Sockelbetrages für jede Schule nach Schülerzahlen aufzuteilen und auf der Basis der dann jeweils verfügbaren Haushaltsmittel eine Priorisierung für jede Schule vorzunehmen.