Radwegebedarfsplan
Der Ausschuss nimmt Kenntnis
Die NLStBV GB NI hat einen Kriterienkatalog aufgestellt und diesen nach Abstimmung mit dem Landkreis den Hauptverwaltungsbeamten zur Kenntnis gegeben.
Als Kriterien für die besondere Bedeutung der gemeldeten Radwegabschnitte sollen bewertet werden.
Schule
Arbeitsplatz
Freizeit
Touristik
Lückenschluss
Außerdem sollen Radwegbaumaßnahmen evtl. vorzeitig realisiert werden können, wenn in den betreffenden Streckenabschnitten auch ein Fahrbahnausbau durchgeführt wird.
Mitte September wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden angeschrieben und ihnen wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.10.2009 die Meldevordrucke für die von ihnen als besonders wichtig erachteten Abschnitte zu benennen und deren Erfordernis zu begründen.
Anschließend soll eine darüber hinausgehende Beurteilung anhand der Anlage 1 zum Meldebogen durch die Straßenbauverwaltung erfolgen. Nach Auswertung der Meldungen und Festlegung eines Fortschreibungsentwurfes soll dieser dem AfK zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Aufgrund der Haushaltssituation des Landkreises sollte bei der Fortschreibung des Radwegebedarfsplanes berücksichtigt werden, dass die im derzeitigen Bauprogramm enthaltenen Maßnahmen sich zeitlich teilweise so weit verschieben werden, dass ein neuer Radwegebedarfsplan voraussichtlich erst ab ca. 2015 wirksam werden könnte.
Im Hinblick auf sich bis dahin evtl. noch ergebende weitere Bedürfnisse und Notwendigkeiten für neue Radwegbaumaßnahmen sollte zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der angeforderten Meldungen geprüft werden, ob sich gegenüber dem bestehenden Plan gravierende Änderungen ergeben. Hierbei darf die auch beim Radwegneubau notwendige Unterhaltungslast und spätere Instandsetzung nicht außer Acht gelassen werden.
Anlagen:
Meldevordruck mit Anlage 1