hier: Entscheidung über die Stellungnahmen und Widersprüche
Beschlussvorschlag:
Die Verordnung zur Sicherung und Aufhebung von Naturdenkmalen im Landkreis Nienburg/Weser wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache Nr. 2003ALNU/008-01 beschlossen.
Einzelne Naturdenkmale, welche durch Verordnungen aus den Jahren 1984 und 1988 geschützt worden sind, müssen gelöscht werden, da sie nicht mehr den im Nds. Naturschutzgesetz (NNatG) erforderlichen Schutzzweck erfüllen.
Gleichzeitig benennt der Landschaftsrahmenplan weitere einzelne Naturschöpfungen, für die aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit und -würdigkeit eine Ausweisung zum Naturdenkmal gemäß § 27 NNatG angezeigt ist.
Mit der in Anlage 1 beigefügten Verordnung soll die Liste der Naturdenkmale im Landkreis Nienburg/Weser auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Die von den Löschungen oder Unterschutzstellungen betroffenen Eigentümer sind schriftlich beteilgt worden.
Nur die Gemeinde Leese har gegen die Löschung des ND NI 25 “Mordplatz in Leese” Bedenken vorgetragen. Alle anderen betroffenen Grundstückseigentümer haben keine Bedenken gegen die geplante Verordnung geäußert.
Begründungen für die erforderlichen Löschungen von Naturdenkmalen:
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ND NI 11 “Lindenallee” in der Ortsmitte von
Stolzenau
11 der insgesamt 30 Linden sind in den letzten Jahren stark geschädigt und
abgängig gewesen. Ursachen waren Stammmorschungen und Pilzbefall. Aus
Verkehrssicherheitsgründen mußten alle 11 Linden gefällt werden. An 9 weiteren
Bäumen mußte die Krone um ca 30% reduziert werden. Trotz der Neupflanzung von
Linden in alle ausgefrästen Stubben ist der für ein Naturdenkmal erforderliche
Status einer einzelnen Naturschöpfung von besonderer Seltenheit, Eigenart oder
Schönheit nicht mehr gegeben.
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ND NI 15 “Findling”
Der Findling wurde schon vor Jahren entwendet. Die polizeilichen Ermittlungen
verliefen erfolglos.
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ND NI 25 “Mordplatz in Leese”
Bei dem Mordplatz handelt es sich um einen Bereich, wo ein Jagdaufseher 1937
durch Wilderer ermordet wurde. Zur Andacht ist ein Gedenkstein aufgestellt.
Die Gemeinde Leese als Grundstückseigentümerin spricht sich gegen die Löschung
mit Verweis auf die heimatkundliche und touristische Bedeutung aus.
Die Örtlichkeit hat unbestritten besondere heimatkundliche Bedeutung, jedoch
erfüllen nach heutiger Rechtslage weder der Gedenkstein noch die in das ND
einbezogenen Gehölzbestände die Grundvoraussetzung für ein ND. Eine “einzelne
Naturschöpfung” ist nicht vorhanden. Der Stellungnahme der Gemeinde Leese
sollte deshalb nicht gefolgt werden. Für eine ausreichende Sicherung kann die
Gemeinde durch ihre Eigentumsrechte eigenständig Sorge tragen.
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ND NI 40 “Grundwasserpeilstation in Wellie”
Die Peilstation wurde seinerzeit aufgrund des Vorkommens von seltenen, im
Grundwasserkörper lebenden, blinden Kleintieren als ND ausgewiesen. Die
Peilstation wird seit Jahrzehnten nicht mehr beobachtet. Bei der Peilstation
handelt es sich nicht um eine einzelne Naturschöpfung mit besonderer
Ausprägung, wie sie das NNatG als Kriterium für ein ND fordert.
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ND NI 49 “Kastanie in Nienburg”
Die Kastanie mußte aufgrund fortgeschrittener Fäulnis Anfang 2003 gefällt
werden.
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ND NI 50 “Buche in Hoysinghausen”
Infolge von Pilzbefall mußte die Buche aufgrund der Verkehrssicherungspflichten
schon vor Jahren gefällt werden.
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ND NI 73 “Buche in Loccum”
Die Buche weist Bereiche mit eingewachsener Rinde auf, so dass an Starkästen
eine hohe Bruchgefahr besteht. Zusätzlich ist intensiver Pilzbefall vorhanden.
Der Baum wird zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit noch dieses Jahr in
Zusammenarbeit mit der DEULA gefällt.
Der jeweilige besondere Schutzzweck für die geplanten neuen ND ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Nähere Erläuterungen erfolgen in der Ausschusssitzung.