Betreff
Herstellung der Barrierefreiheit im Kreishaus A;
hier: Anbau eines Fahrstuhles
Vorlage
2009/AfL/006
Aktenzeichen
115
Art
Ausschuss für Liegenschaften

Die Barrierefreiheit für das Kreishaus A wird durch den Anbau eines Fahrstuhles am Haupteingang hergestellt.


Der derzeit im Kreishaus A vorhandene Fahrstuhl entspricht nicht den seit langem geltenden Anforderungen nach DIN 18025; der Kabinenzugang weist lediglich eine Breite von 0,705 m auf, die Kabine hat eine Breite von 0,90 m und eine Tiefe von 1,08 m – auf der Grundfläche durch den „Rammschutz“ nur 1,06 m –.

Für die heute verfügbaren Rollstühle reicht die Eingangsbreite nicht aus. Eine Benutzung mit Kinderwagen ist aufgrund der gängigen Gestellbreiten kaum möglich. Auch bei schmalen Kinderwagen ist es Eltern oder Begleitpersonen wegen der unzureichenden Innenmaße der Kabine nicht möglich „mitzufahren“.

Die Nutzlast der vorhandenen Kabine ist auf max. 300 kg begrenzt.

 

Nach den geltenden Anforderungen sollen die Innenmaße der Kabine mindestens 1,10 m Breite und 1,40 m Tiefe und die Zugangstüren eine lichte Breite von mindestens 0,90 m aufweisen.

 

Für die Herstellung der Barrierefreiheit ist es erforderlich die lichte Zugangsweite deutlich zu verbreitern und die Kabineninnenmaße zu vergrößern.

Die Modernisierung des Aufzuges im vorhandenen Fahrstuhlschacht kommt als Variante für die Herstellung der Barrierefreiheit daher nicht in Betracht, da die Mindestmaße nach DIN18025 nicht erreicht werden.

 

Die Barrierefreiheit lässt sich nur über den Anbau eines Fahrstuhles erreichen.

Für die Anforderungen der Kreisverwaltung sollte die zu verwendende Fahrstuhltechnik auf eine Kabine mit den Maßen 1,20 m (Breite) und 2,10 m (Tiefe) mit einer lichten Zugangsweite von 0,90 m Breite ausgerichtet sein. Diese ermöglicht eine Nutzlast von max. 1000 kg, d. h. die Beförderung von bis zu 13 Personen; vor allem aber sind der sog. Liegendtransport und auch die Beförderung sperrigen Mobiliars über alle Ebenen möglich.

 

Der Fahrstuhl sollte am Haupteingangsbereich angebunden und bis in das Kellergeschoss geführt werden.

/    Für die Ausführung stehen die in den beigefügten Anlagen dargestellten, optisch und architektonisch ansprechenden Varianten zur Auswahl.

 

Bei einer voraussichtlichen Bauzeit von rd. 8 Wochen erwartet das Architekturbüro nach der vorliegenden Kostenschätzung einen Aufwand von rd. 310.000 € für Variante A und rd. 330.000 € für Variante B.

Für die Vorschlagsliste zum Konjunkturpaket II wurde vorsorglich ein Volumen von 330.000 € berücksichtigt.

In der Kostenschätzung des Architekturbüros sind bereits die Kosten für die ohnehin anstehende Erneuerung der Automatiktüren des Haupteinganges (rd. 30.000 €) enthalten.

Die Anbindung des Kellergeschosses in Verbindung mit einer auf den Liegendtransport ausgerichteten Kabinengröße (1,20 m x 2,10 m) ermöglicht den problemlosen Transport des Kreistagsmobiliars in einen geeigneten Raum im Kellergeschoss. Eine Unterbringung des Mobiliars in allen anderen Etagen würde zu einem Verlust von 2 Büroräumen führen.

Auch für den FD 114 (TUI-Werkstatt im KG) und die sonstige Mobiliar- und Materiallagerung im KG ergeben sich durch die Anbindung des KG an den Fahrstuhl deutliche betriebliche Vorteile.

Die Anbindung im Haupteingangsbereich gewährleistet eine Lage des Fahrstuhlzuganges im unmittelbaren Sicht- und Kontaktbereich der Servicestelle.

 

Variante A sieht eine mittige Anbindung des Fahrstuhles am Haupteingang bzw. Foyer im Bereich des heutigen Zuganges und eine Verlegung des Haupteinganges nach rechts vor.

Dadurch kann die im Jahr 2000 errichtete Servicestelle unverändert am bisherigen Standort verbleiben.

Sie bedingt allerdings ein Zerschneiden der dem Gebäude vorgelagerten großzügigen Treppenanlage.

 

Mit der in Variante B dargestellten Anbindung des Fahrstuhles auf der linken Seite verbleibt der Haupteingang örtlich unverändert und die vorgelagerte Außentreppe in einer größeren Breite erhalten; sie erfordert die Verlegung der Servicestelle auf die rechte Seite des
Foyers mit einem voraussichtlichen Aufwand von rd. 20.000 €. Die Servicestelle verliert den logistischen Vorteil der unmittelbaren Anbindung an die Poststelle.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit bis zu 330.000                                Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

Darstellung Variante A

Darstellung Variante B