Betreff
Zielabweichungsverfahren für einen Bodenabbau im Bereich Diethe - Langern
Vorlage
2009/AfR/016
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Der Zielabweichung wird zugestimmt.


Die Gemeinde Stolzenau hat mit Schreiben vom 02. April 2009 die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens gem. § 11 NROG beim Landkreis Nienburg/Weser beantragt. Damit soll in einem Gebiet östlich des OT Langern, welches im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung in der Zeitstufe II festgelegt wird, schon jetzt ein Bodenabbau aus raumordnerischer Sicht zugelassen werden. Die beantragte Zielabweichung bezieht sich dabei auf das Ziel der Raumordnung, die Vorranggebiete im Bereich des Wesertals zeitlich gestaffelt abzubauen.

 

Die Zielabweichung, im Vorranggebiet Zeitstufe II bei Diethe - Langern vorzeitig einen Bodenabbau vorzunehmen, kann zugelassen werden, weil

-          die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten
       vertretbar ist,

-          die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

-          das Einvernehmen mit den fachlich berührten Stellen vorliegt und

-          das Benehmen mit der Gemeinde Stolzenau hergestellt ist.

Die Zielabweichung soll unter der Maßgabe ergehen, dass im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren eine Verträglichkeitsprüfung für das auf nordrhein-westfälischer Seite angrenzende EU-Vogelschutzgebiet „Weseraue" erfolgt.

 

Eine ausführliche Beschreibung des Zielabweichungsverfahrens und Begründung für die Entscheidung über die Abweichung ist in Anlage 1 beigefügt.

 

Das Zielabweichungsverfahren hat zu dem Ergebnis geführt, dass das konkrete Vorhaben, die Grundzüge der Planung nicht berührt und dass die Abweichung raumordnerisch vertretbar ist.

 

Letztendlich haben alle fachlich berührten Stellen im Beteiligungsverfahren ihr Einvernehmen zu der Zielabweichung erteilt. Zwar haben zwei der beteiligten, „fachlich berührten Stellen“ ihr Einvernehmen zunächst verweigert. Nach einer Erörterung der agrarstrukturellen Auswirkungen sowie einer erneuten Beteiligung mit ergänzenden Unterlagen, haben jedoch beide Stellen ihr Einvernehmen mit der Zielabweichung im Bereich Diethe - Langern erteilt.

 

Mit der Entscheidung für eine Zielabweichung darf kein Präzedenzfall für weitere Anträge zur Abweichung von der Zeitstufenregelung geschaffen werden, der in seiner Bedeutung über die Einzelfallentscheidung hinausginge. Zukünftige Entscheidungen über eine Neuordnung der Zeitstufen der Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung im Wesertal sollen im Rahmen einer Neuaufstellung des RROP in enger Abstimmung mit den beteiligten Trägern öffentlicher Belange getroffen werden.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                   Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

Entwurf für einen Zielabweichungsbescheid