Betreff
Mittelanmeldungen für den Nachtragshaushalt 2009 im Fachbereich Soziales
Vorlage
2009/SGA/016
Aktenzeichen
31-410-90/2
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Im Fachbereich Soziales (FB 31) haben sich Änderungen für den Nachtragshaushalt 2009 ergeben. Die Mittelanmeldungen sind beigefügt. Die notwendigen Erläuterungen sind unterhalb der Konten gedruckt. Wesentliche Abweichungen werden nachstehend noch erläutert:

 

Produktgruppe 310 – Soziales

 

Produkt 31010 – Grundsicherung für Arbeitssuchende

 

Entgegen den Erwartungen wegen der Wirtschaftskrise haben sich die Fallzahlen im SGB II-Bereich in diesem Jahr noch verringert, z. B. durch Gewährung von sog. „Kinderwohngeld“ und dem Kinderzuschlag, der von der Familienkasse ausgezahlt wird.

 

Produkt 31030 ‑ Möbellager

 

Seit dem 01.01.2009 werden die Personalkosten, die mit der Bearbeitung des Möbellagers hier im Hause entstehen, diesem Produkt zugeordnet. Leider ist bei den zentralen Planungen versäumt worden, bei den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen einen Ansatz zu planen und ihn in den Haushalt 2009 mit aufzunehmen. Eine Planung dieses Ansatzes kann der FD 131 erst Anfang September vornehmen. Das Ergebnis unter Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen (Punkt 29) wird sich somit noch verringern.

 

Produktgruppe 311 – Eingliederungshilfe

 

Erträge

 

Die sonstigen Transfererträge (321100 bis 322509) steigen in diesem Jahr hauptsächlich durch die Erhöhung des Kindergeldes und der Renten um 173.500 € (4,96 %).

 

Die Forderung von Kostenbeiträgen (322101 bis 322119) ist abhängig von den Regelsätzen in der Sozialhilfe. Da die Regelsätze zum 01.07.2009 erhöht wurden, steigen auch die Erträge für Kostenbeiträge. Im Bereich der teilstationären Leistungen in Kindergärten und der Tagesbildungsstätte in Hoya (322114) wird deshalb mit rund 15.000 € mehr Erträgen gerechnet.

 

Der Ansatz für die Erstattungen der Wohngeldstellen für Heimfälle (322303) wurde um 50.000 € reduziert. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Jahr nicht über alle gestellten Wohngeldanträge von der Wohngeldstelle entschieden wird.

 


Die Erstattungen der Krankenkassen für stationäre Sprachheilbehandlungen (322323) erhöhen sich in diesem Jahr um rd. 95.000 €, weil aus den Sprachheilzentren im Sommer 2009 mehr Kinder entlassen lassen wurden als üblich.

 

Aufwendungen

 

Die Aufwendungen in der Eingliederungshilfe steigen in diesem Jahr um rd. 1,7 Mio. €. Hauptgründe dafür sind die heilpädagogischen Leistungen für Kinder im Vorschulalter (+ 760.000 €), die Leistungen in Werkstätten für behinderten Menschen (+ 375.000 €) und das ambulante und stationäre Wohnen für behinderte Menschen (+ 381.600 €).

 

Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter

 

Die Heilpädagogischen Leistungen für Kinder im Vorschulalter nehmen trotz sinkender Geburtenzahlen niedersachsenweit zu. Dieser Trend ist auch im Landkreis Nienburg/Weser zu beobachten.

Die Ursachen für die Fallzahlsteigerung sind vielfältig – insbesondere zu nennen sind:

 

zunehmend mangelnde Erziehungskompetenz der Eltern

verbesserte medizinische Versorgung

zunehmend Folgen von psychosozialer Verwahrlosung

Zunahme jüngerer Kinder in Kindertagesstätten - Entwicklungsprobleme fallen früher auf

 

Frühförderung – Konto 433111

 

Mit der Lebenshilfe Nienburg wurde inzwischen eine Pauschalvereinbarung geschlossen, die eine sukzessive Absenkung des Entgeltes beinhaltet – gleichzeitig aber die Anzahl der Frühfördereinheiten für die Kinder fest schreibt. Dadurch können die Ansätze im Jahr 2010 auf 1.175.000 € und im Jahr 2011 auf 1.075.000 € reduziert werden.

 

Leistungen in Heilpädagogischen Kindergärten, Integrationskindergärten und Sprachheilkindergärten – Konten 433230, 433232 und 433233

 

Neben der Erhöhung der Fallzahlen haben sich auch die Entgeltsätze in den Heilpädagogischen Kindergärten und Sprachheilkindergärten drastisch erhöht (mtl. rd. 90 € pro Platz).

 


In Sprachheilkindergärten wird der teilstationäre Förderbedarf durch den Fachberater für Hör- und Sprachgeschädigte jährlich bzw. halbjährlich überprüft. Ziel ist, die Leistungen in den Heilpädagogischen Kindergärten und Integrationskindergärten ebenso regelmäßig zu überprüfen. Dieses ist derzeit aufgrund des Personalengpasses im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst nicht möglich. Sobald die personellen Voraussetzungen geschaffen sind, geht die Verwaltung davon aus, dass sich die Fallzahlen nicht weiter erhöhen werden – ggf. auch sinken.

 

Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen - Konten 433222 und 433236

 

Insbesondere durch Fallzahlanstieg und durch die Erhöhung der Entgelte von durchschnittlich 45 € je Fall und Monat muss der Etat angehoben werden. Der Fallzahlanstieg wird sich bis Mitte des nächsten Jahrzehnts weiter fortsetzen. Erst danach ist mit einer Stagnation und rückläufigen Fallzahlen zu rechnen.

 

Ambulantes und stationäres Wohnen für behinderte Menschen

 

Bereich des Ambulanten Betreutes Wohnen für behinderte Menschen (Konten 433113 bis 433116)

 

Trotz eines Fallzahlanstieges im Jahr 2009 konnten durch Entgeltabsenkungen mit den Anbietern die Aufwendungen in diesem Bereich nahezu konstant gehalten werden.

 

Durch Umsteuerung von stationären Leistungen zu ambulanten Leistungen und durch erhöhte Nachfrage nach ambulanten Angeboten wird es in den kommenden Jahren zu einer weiteren Erhöhung der Fallzahl und der Aufwendungen in diesem Bereich kommen.

 

Die Verwaltung erstellt derzeit ein Konzept für niedrigschwellige Leistungen im Ambulanten Betreuten Wohnen. Ziel ist es, neben qualifizierten Fachkräften (Sozialarbeiter/innen) auch nicht qualifizierte Kräfte in die Betreuung behinderter Menschen einzubinden. Die Verwaltung geht davon aus, dass so der Kostenanstieg eingedämmt werden kann.

 


Bereich des stationären Wohnens für behinderte Menschen

(Konten 433223 bis 433226 und 433237 bis 433240)

 

Der Personenkreis der seelisch behinderten Menschen, die einen stationären Betreuungsbedarf haben, steigt weiter an. Dennoch konnte durch die Hilfeplanung erreicht werden, dass die Fallzahl der stationär betreuten Menschen gegenüber dem letzten Jahr konstant geblieben ist. Eine Erhöhung der Ansätze ist dennoch erforderlich, da die Heimentgelte gestiegen sind.

 

Die Verwaltung plant, in den beiden nächsten Jahren den Bedarf der Heimbewohner/innen zu überprüfen. Es ist zu erwarten, dass ein Teil der Heimbewohner/innen mittelfristig in ein ambulantes Angebot wechseln kann.

 

Produktgruppe 312

 

Produkt 31210 – Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Leider gibt es in diesem Produkt eine Erhöhung der Nettoaufwendungen von netto 538.900 € (ohne 69.000 € im Konto 321201, die in einem anderen Produkt gebucht werden). Im Wesentlichen liegt das an 90.000 € Steigerung der Aufwendungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt (433101) und 350.000 € bei der Grundsicherung (433105). Gründe dafür sind u. a. eine Fallzahlsteigerung in beiden Bereichen.

 

Im Jahr 2008 hatten wir im Durchschnitt 184 Fälle in der Hilfe zum Lebensunterhalt und im Jahr 2009 bisher 201. Bei der Grundsicherung gab es in 2008 981 und in 2009 bisher 995 Fälle. Leider sind diese Zahlen nicht miteinander zu vergleichen, weil es Veränderungen in der Systematik bei der Erfassung von Fällen gegeben hat. Für die Zukunft soll ein System erstellt werden, mit dem erkannt wird, wie viel Zugänge es aus welchen Gründen gibt.

 

Im Moment kann darüber nur spekuliert werden:

·        erhöhte Anzahl von Zeitrenten, die eine Zahlung von HLU auslösen;

·        vermehrte Leistungsansprüche der Personen über 65 Jahren oder Erwerbsgeminderte, die keinen oder nur einen geringen Rentenanspruch erworben haben, bzw.

·        die Akzeptanz der Leistung „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ in der Bevölkerung.

 

Die Fallzahlsteigerung ist jedoch nicht der alleinige Grund für die Kostensteigerung. Es sind nachträglich für 2008 die Richtwerte für Heizkosten erhöht worden, weil es Preissteigerungen bei den Energiekosten gegeben hat und die Heizkosten in 2009 abgerechnet wurden und werden.

 


Hinzu kommt die Schulbeihilfe gem. § 28a SGB XII, die in diesem Jahr auf Grund einer gesetzlichen Änderung erstmals gezahlt wird. Diese Beihilfe à 100 € erhalten ca. 40 Kinder im SGB-XII-Bereich zum 1.8.2009.

 

Steuerungsmöglichkeiten in diesem Bereich sind kaum erkennbar. Im Fachdienst Sozialhilfe werden Menschen betreut bzw. erhalten Sozialleistungen, die entweder mit 65 Jahren im Rentenalter sind oder sie können nicht mehr arbeiten, weil sie auf Dauer oder auf Zeit voll erwerbsgemindert sind. Selbsthilfemöglichkeiten sind dann meistens ausgeschöpft.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                   Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

Teilergebnishaushalte