Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Uchte
Vorlage
2009/AAS/025
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Uchte wird für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Uchte eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 180.746 € als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gewährt.

 


Die Dreifeldsporthalle in Uchte wurde 1974 gebaut und bedarf einer grundlegenden Sanierung. Mit der erforderlichen Baumaßnahme hat die Samtgemeinde Uchte im Juli 2009 begonnen. Hierfür wurde die Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse beantragt.

 

Die Gesamtkosten der Sanierung betragen 913.600 €. Hauptbestandteile der Maßnahme sind die Erneuerung des Bodenbelags, der Ersatz von Heizungs- und Lüftungsanlagen, die Erneuerung von Duschen und Sanitäreinrichtung, Türen, Schließanlage und Sporthallendecke sowie weitere energetische Maßnahmen.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

Beide Voraussetzungen sind gegeben. Die Dreifeldsporthalle in Uchte wird gegenwärtig und auch zukünftig von den Schulen Grundschule Uchte, Haupt- und Realschule Uchte und Käthe-Kollwitz-Schule Uchte für den Schulsport genutzt.  

 

Die Samtgemeinde Uchte beabsichtigt, die ihr zugewiesenen pauschalen Mittel aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von insgesamt 501.512 € vollständig für diese Sanierungsmaßnahme zu verwenden. Die Fördermittel sind vorab in Abzug zu bringen.

 

Eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse kann in Höhe von bis zu 180.746 € erbracht werden. Dabei wurden die langfristigen Schülerzahlen aus dem Schulentwicklungsplan 2005/2019 für die Berechnung zu Grunde gelegt. Die Förderquote beträgt nach Abzug der eingesetzten Mittel aus dem Konjunkturpaket II 43,86 %.