Betreff
2. Erweiterungsantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau
Vorlage
2009/AAS/026
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Gemeinde Stolzenau wird für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau eine weitere Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe von 43.940 € als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gewährt. Zuzüglich zu der bereits bewilligten Zuwendung ergibt sich für die Maßnahme eine Gesamtförderung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 376.214 €.

 


Der Kreistag des Landkreises hatte zuletzt in seiner Sitzung am 07.11.2008 beschlossen für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 332.274 € zu gewähren. 

 

Die Gemeinde Stolzenau hat mit Schreiben vom 20.08.2009 einen 2. Ergänzungsantrag zur vorgenannten Maßnahme eingereicht. Die Maßnahme erfordert nach aktuellen Berechnungen Mehrkosten in Höhe von rd. 92.000 €, welche bisher nicht berücksichtigt waren.

 

Die Mehrkosten sind nach erfolgter Ausschreibung insbesondere in den Gewerken Lüftungstechnik und Deckenstrahlheizung entstanden. Hier gab es erhebliche Abweichungen zur vorherigen Kostenschätzung. Die höheren Kosten waren nach Aussage der Gemeinde Stolzenau nicht vorhersehbar, da sie sich erst nach der Angebotseröffnung ergeben haben. 

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

Beide Voraussetzungen sind gegeben. Die Dreifeldsporthalle in Stolzenau wird gegenwärtig und auch zukünftig von den Schulen Gymnasium Stolzenau, Schloss-Schule Stolzenau und Regenbogenschule Stolzenau für den Schulsport genutzt.  

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich aufgrund der von der Samtgemeinde vorgelegten veränderten Kostenberechnung auf insgesamt 929.579 €. Zu den Sanierungskosten wird ein Zuschuss nach den Richtlinien des Landes Niedersachsen zur Förderung des Sportstättenbaus in Höhe von 138.232 € gezahlt.

 

Nach Abzug dieses Zuschusses kann eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 376.214 € gewährt werden. Dabei wurden die langfristigen Schülerzahlen aus dem Schulentwicklungsplan 2005/2019 für die Berechnung zu Grunde gelegt. Die Erhöhung der bisher bewilligten Zuwendung beträgt 43.940 €.