Der
Gemeinde Stolzenau wird für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau eine
weitere Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe von 43.940 € als Zuweisung aus der
Kreisschulbaukasse gewährt. Zuzüglich zu der bereits bewilligten Zuwendung
ergibt sich für die Maßnahme eine Gesamtförderung aus der Kreisschulbaukasse in
Höhe von höchstens 376.214 €.
Der
Kreistag des Landkreises hatte zuletzt in seiner Sitzung am 07.11.2008
beschlossen für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau eine Zuwendung
aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 332.274 € zu gewähren.
Die
Gemeinde Stolzenau hat mit Schreiben vom 20.08.2009 einen 2. Ergänzungsantrag
zur vorgenannten Maßnahme eingereicht. Die Maßnahme erfordert nach aktuellen
Berechnungen Mehrkosten in Höhe von rd. 92.000 €, welche bisher nicht berücksichtigt
waren.
Die
Mehrkosten sind nach erfolgter Ausschreibung insbesondere in den Gewerken
Lüftungstechnik und Deckenstrahlheizung entstanden. Hier gab es erhebliche Abweichungen
zur vorherigen Kostenschätzung. Die höheren Kosten waren nach Aussage der
Gemeinde Stolzenau nicht vorhersehbar, da sie sich erst nach der Angebotseröffnung
ergeben haben.
Nach
§ 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden
im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im
Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen
Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch
für größere Instandsetzungen erbracht werden.
Aufgrund
Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann
gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der
langfristige schulische Bedarf vorliegt.
Beide
Voraussetzungen sind gegeben. Die Dreifeldsporthalle in Stolzenau wird
gegenwärtig und auch zukünftig von den Schulen Gymnasium Stolzenau,
Schloss-Schule Stolzenau und Regenbogenschule Stolzenau für den Schulsport
genutzt.
Die
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich aufgrund der von der Samtgemeinde
vorgelegten veränderten Kostenberechnung auf insgesamt 929.579 €. Zu den Sanierungskosten
wird ein Zuschuss nach den Richtlinien des Landes Niedersachsen zur Förderung
des Sportstättenbaus in Höhe von 138.232 € gezahlt.
Nach
Abzug dieses Zuschusses kann eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe
von bis zu 376.214 € gewährt werden. Dabei wurden die langfristigen
Schülerzahlen aus dem Schulentwicklungsplan 2005/2019 für die Berechnung zu
Grunde gelegt. Die Erhöhung der bisher bewilligten Zuwendung beträgt 43.940 €.