Der Schulausschuss nimmt Kenntnis.

 


Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Ausschusses für die allgemein bildenden Schulen am 23.04.2009 umfangreiches Zahlenmaterial vorgelegt und die Auswirkungen einer möglichen 5-zügigen Integrierten Gesamtschule im Stadtgebiet Nienburg aufgezeigt.

 

Außerdem sind Kreisausschuss und Kreistag im Juni 2009 über die weiteren Schritte informiert worden.

 

Die Stadt Nienburg hat darüber hinaus mit Schreiben vom 02.06.2009 einen Antrag auf Durchführung einer Elternbefragung zur Einrichtung einer IGS im Stadtgebiet beim Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung gestellt. Da dieser Antrag wichtige Fragen unbeantwortet gelassen hatte, war die Kommune am 11.06.2009 schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert worden.

 

Der Antrag der Stadt sieht unter dem Vorbehalt eines positiven Ergebnisses im Rahmen der Elternbefragung die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule zum August 2011 mit Standort Nienburg unter Berücksichtigung des Einzugsbereichs des gesamten Landkreises vor.

 

Als mögliche Schulstandorte wurden die Gebäude der Realschule Nienburg, Buermende 1, und die Außenstelle der Nienburger Gymnasien, Nordertorstriftweg 22, vorgeschlagen.

 

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass auch die Samtgemeinde Marklohe zur Sicherung des dortigen Sekundarschulstandortes angeregt hat, ein Verfahren zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule in Marklohe einzuleiten. Nach Auffassung der Kommune ist der dortige Schulstandort hierfür gut geeignet und gerade aus schulstrukturellen und raumordnerischen Überlegungen gegenüber Nienburg vorrangig zu bewerten. Dieser Antrag ist derzeit zurückgestellt.

 

Die Verwaltung hat auf der Basis der aktuellen Geburtenzahlen (vgl. Drucksache Nr. 2009/AAS/028-01) zunächst die Entwicklung der Sekundarschulen in den angrenzenden Kommunen ohne Errichtung einer Gesamtschule aktualisiert dargestellt. Darüber hinaus werden die Folgen einer fünfzügigen IGS Nienburg aufgezeigt.

 

Gegenwärtig befinden sich 6 Hauptschulen (Leintorschule, Nordertorschule, HS Heemsen, HS Steimbke, HS Liebenau und HS Landesbergen), 5 Realschulen (RS Nienburg, RS Langendamm, RS Marklohe, RS Heemsen und RS Steimbke) und 2 Gymnasien (Albert-Schweitzer-Schule und Marion-Dönhoff-Gymnasium) im Schulverflechtungsbereich Nienburg. Außerdem wäre noch das Fachgymnasium an den Berufsbildenden Schulen zu nennen, welches allerdings ausschließlich den Sekundarbereich II beschult.

 

Es sei angemerkt, dass nach § 3 der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (VO-SEP) landesseitige Vorgaben für die Größe von Schulen oder Schulzweigen bestehen, die berücksichtigt werden müssen. Hiernach sind Hauptschulen und Realschulen grundsätzlich mit mindestens 2 Zügen (Klassenverbänden) je Jahrgang zu führen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einzügigkeit möglich. Kombinierte Haupt- und Realschulen (HRS) müssen mindestens dreizügig sein.

 

Gymnasien sind im Sekundarbereich I ebenfalls mindestens zweizügig zu führen. In der gymnasialen Oberstufe und im Fachgymnasium ist eine Dreizügigkeit erforderlich.

 

Für die jeweilige Bildung von Zügen gelten im Rahmen der Schulentwicklungsplanung die nachfolgenden maximalen Schülerzahlen:

 

Hauptschule =                       24

Realschule =                         27

Gymnasium (Sek. I) =          27 und

Gymnasium (Sek.II) =           18

 

Im Genehmigungsverfahren für schulorganisatorische Maßnahmen ist immer dieses Berechnungsverfahren anzuwenden.

 

In der Praxis bestehen Schülerhöchstzahlen pro Klasse wie folgt:

Hauptschule =                       26

Realschule =                         32

Gymnasium (Sek. I) =          32 und

Gymnasium (Sek.II) =           18 - 26

 

Kombinierte Jahrgangsklassen sind immer dann zu bilden, wenn weniger als die Hälfte der vorgenannten Schülerhöchstzahlen über mehrere Jahrgänge erreicht wird.

 

Die Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage stellt den 5. Schuljahrgang an den Sekundarschulen im Verflechtungsbereich Nienburg in seiner Entwicklung bis zum Schuljahr 2019/2020 dar. Die Basis hierfür bilden die um einen prozentualen Anteil von 6 % für Förderschülerinnen und Förderschüler bereinigten Geburtenzahlen in den einzelnen Gemeinden/Ge-meindeteilen. Im Übrigen wurden die bekannten Parameter (Bildungsbeteiligungsquote, Schullaufbahnempfehlung) für die Berechnung verwandt. Aus Anlage 2 können die Prognosewerte für die Schülerzahlen 2020/21 bis 2033/34 entnommen werden.

 

Im Rahmen der Schülerzahlenprognosen war auch die Frage zu beantworten, wie sich die Abgabe von Schülerinnen und Schüler aus Nienburg ins städtische Umland als Kompensation für einen Schülerstrom ins Stadtgebiet auswirken würde. Die Stadt Nienburg/Weser hat in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 29.07.2009 keinen diesbezüglichen Vorschlag gemacht, jedoch eine grundsätzliche Bereitschaft für eine Beschulung von städtischen Schülerinnen und Schülern im übrigen Kreisgebiet signalisiert. Eine angemessene ÖPNV-Verbindung und Wohnortnähe werden vorausgesetzt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre es denkbar, dass Schülerinnen und Schüler, die im Primarbereich die Grundschule am Bach besuchen, im Sekundarbereich (Schulformen Hauptschule und Realschule) anstelle von Nienburger Schulen die HRS Heemsen besuchen. U.a. in der Schulform Hauptschule hatten Schülerinnen und Schüler aus den Nienburger Ortsteilen
Erichshagen und Holtorf bis 1998 planmäßig die Hauptschule in Heemsen besucht. Schülerinnen und Schüler der Grundschule Langendamm könnten im Sekundarbereich in Heemsen, Steimbke oder am Schulstandort Landesbergen beschult werden.

 

Die planerisch veränderten Schülerströme und deren Auswirkungen sind aus den Anlagen 3 bis 4 zu entnehmen.

 

Die Ergebnisse wurden in der Anlage 5 zusammengefasst. Die Verwaltung wird weitere Informationen hierzu geben.

 

Über die Hauptschule Landesbergen sollte perspektivisch im Rahmen der Betrachung des schulischen Verflechtungsbereichs Stolzenau weiter diskutiert werden. In Abhängigkeit von dem Ergebnis dieser Diskussion käme als eine Option auch in Betracht, dass Realschülerinnen und Realschüler aus den Gemeinden Husum und Estorf, welche derzeit die Realschulen in Langendamm und Nienburg besuchen, ggf. zukünftig im Verflechtungsbereich Stolzenau beschult werden. Dies würde die Nienburger Realschulen weiter schwächen.

 

Um einen umfassenden Überblick über Möglichkeiten und Veränderungen zu erhalten, sind in der Anlage 6 ergänzende Angaben über die betroffenen Schulstandorte (Gebäudeeigentümer, Gebäudezustand, Anzahl der vorhandenen allgemeinen Unterrichtsräume) dargestellt.

 

In einem nächsten Schritt sollen nun die kreisangehörigen Kommunen und die betroffenen Sekundarschulen auf der Basis des anliegenden Zahlenmaterials um eine Stellungnahme zur Errichtung einer IGS in Nienburg gebeten werden. Die Stellungnahmen sollen anschließend in der Schulausschusssitzung am 05.11.2009, zusammen mit dem Ergebnis der Amtlichen Schulstatistik 2009/2010 und den neuen Bildungsbeteiligungsquoten im Dreigliedrigen Schulsystem, beraten werden. Sollte sich der Ausschuss in seiner Novembersitzung für eine Elternbefragung zur Errichtung einer IGS aussprechen, wäre diese für die Einführung einer IGS zum 01.08.2011 Anfang des kommenden Jahres durch die Verwaltung umzusetzen.