Betreff
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL); Planungsstand und Förderung von Maßnahmen an Gewässern im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2009/ALNU/013
Aktenzeichen
552-657-10
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert im Grundsatz einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer. Gewässerentwicklungsmaßnahmen wie die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bieten einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung. Im Folgenden wird der Planungsstand zu Projekten aus dem Gewässerentwicklungsplan Bückener Mühlenbach bzw. aus den Gebietskooperationen „Weser-Meerbach“ dargestellt.

 

Herstellung von Umflutern an der „Graue“ und am „Bückener Mühlenbach“ (siehe auch anliegende Beschreibung und Karten):

 

Im Gebiet der Gemeinde Warpe befinden sich an der Graue und am Bückener Mühlenbach drei Wassermühlen, die durch Staueinrichtungen die ökologische Durchgängigkeit der Gewässer verhindern. Es handelt sich hierbei um die Bünkemühle, die Helzendorfer Mühle (jeweils an der Graue) und die Hohenhorster Mühle am Bückener Mühlenbach.

Für das Gebiet ist die Flurbereinigung in Vorbereitung. Die Durchführung von Maßnahmen, wie sie auch in dem Gewässerentwicklungsplan mit hoher Priorität enthalten sind, kann hier z. B. in die Flächenneuordnung eingebettet werden. Mit einigen betroffenen Staurechtsinhabern wurden bereits Vorgespräche geführt. Eine Akzeptanz für die Maßnahmen ist voraussichtlich erreichbar.

Nach einer Grobplanung durch die GLL Sulingen, Herrn Wolff, entsteht für die Vorplanung bis zur HOAI-Stufe für die umfassende Variantenuntersuchung von Umflutern an allen drei Mühlen ein Planungskostenaufwand von ca. 7.000 €. Die Beauftragung der Vorplanungen ist auch als Einstieg in die weiteren Verhandlungen mit den Eigentümern und Staurechtsinhabern erforderlich.

Der Bückener Mühlenbach und die Nebengewässer Calle und Graue gehören im Landkreis Nienburg zu den wenigen Fließgewässern, die aufgrund ihrer grundsätzlich günstigen naturschutzfachlichen Voraussetzungen (Teilbereiche erfüllen die Voraussetzung zur Ausweisung zum Naturschutzgebiet, vorh. Biotope) ein hohes Entwicklungspotential zum guten ökologischen Zustand besitzen.

 

Das Vorhaben wurde als Vorschlag in der Gebietskooperation 12 „Weser-Meerbach“ aufgenommen. Eine Finanzierung aus Geko-Mitteln in Höhe von 6.000 € wurde von der Gebietskooperation am 18.05.2009 beschlossen. Die Vorplanung soll durch den Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband (UHLV) „Meerbach und Führse“ ab Oktober 2009 realisiert werden. Der UHLV beantragt hierüber eine Zuwendung in Höhe von 500 € (50 % des Eigenanteils) beim Landkreis Nienburg/Weser.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 500,-                                              Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

Anlage 1 – Beschreibung Umfluter an Wassermühlen

 

Anlage 2 – Umfluter Bünkemühle

 

Anlage 3 – Umfluter Helzendorfer Mühle

 

Anlage 4 – Umfluter Hohnhorster Mühle