Betreff
Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes Landkreis Nienburg/Weser;
hier: Beginn der Fortschreibung in 2010
Vorlage
2009/ALNU/014
Aktenzeichen
554-21-20/00
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Mit der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes soll in 2010 begonnen werden. Am Anfang soll die Vergabe eines Gutachtens stehen, welches im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse auf den Landkreis Nienburg/Weser abgestimmte Fortschreibungsvarianten erarbeitet. Ziel soll die Herausarbeitung von Finanzmittel schonenden Alternativen zur Optimierung des Fortschreibungsprozesses sein.

 


Rechtsgrundlagen

Gemäß § 5 Abs. 1 des Nds. Naturschutzgesetzes hat die Naturschutzbehörde für ihr Gebiet einen Landschaftsrahmenplan (LRP) auszuarbeiten und fortzuschreiben.

Gleiches ergibt sich aus § 10 Abs. 2 des neuen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), das zum 01.03.2010 in Kraft tritt. Die im BNatSchG genannte Option, dass ein LRP entbehrlich sei, wenn das Land ein Landschaftsprogramm mit dem Konkretisierungsgrad eines LRP aufstellt, wird nach Rücksprache mit dem Nds. Umweltministerium in Niedersachsen nicht zum Tragen kommen. Diese Regelungsmöglichkeit hat nur Bedeutung für Stadtstaaten.

 

Inhalte des LRP und Bedeutung für Fachplanungen und Planungsträger

Der LRP ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, den die untere Naturschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis ausarbeitet und fortschreibt. Er stellt für das Gebiet der unteren Naturschutzbehörde einschließlich des besiedelten Bereichs rahmenhaft den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft, die voraussichtlichen Änderungen, die anzustrebenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele gutachtlich dar und begründet sie.

Er enthält ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Entwicklung des Landkreises aus naturschutzfachlicher Sicht unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzungen und stellt die Leitlinie für die Naturschutzarbeit im Landkreis dar. Damit bildet er die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Naturschutzbehörde.

Der LRP liefert die Grundlage für die Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, Abwägungsmaterial für die Bauleitplanung sowie für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Er enthält Hinweise an andere öffentliche Stellen/Fachplanungen für die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

Ein aktueller LRP ist also für den Naturschutz wie für andere Fachplanungen und jegliche Planungsträger – öffentliche Hand wie Private – eine Informationsquelle von immenser Bedeutung.

 

Nicht zuletzt ist ein aktueller LRP indirekt auch für die wirtschaftliche Standortattraktivität von Bedeutung. Seine Daten bieten Vorhabenträgern Planungs- und Rechtssicherheit und ermöglichen die Beschleunigung und Verbilligung von Verfahren; Investoren können sich auf die Daten eines aktuellen Landschaftsrahmenplans stützen.

 

 

 

 

 

Erforderlichkeit der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans Landkreis Nienburg/Weser

Der 1996 veröffentlichte LRP des Landkreises ist überaltert. Die Datenermittlungen und Bestandskartierungen stammen aus den Jahren 1985-1991 und sind somit im Schnitt 20 Jahre alt.

 

In der Landschaft haben sich zwischenzeitlich erhebliche Veränderungen u. a. hinsichtlich der Siedlungsentwicklung, der landwirtschaftlichen Nutzung, des Bodenabbaus, der Energiegewinnung (z.B. Windenergie, Biogasanlagen, Photovoltaik), der Erholungsnutzung, der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ergeben. Hinzu kommen sukzessive Entwicklungen auf ungenutzten Flächen, die zu stark veränderten naturschutzfachlichen Wertigkeiten führen können. Z. B. können sich zwischenzeitlich Moore, Magerbiotope oder Heiden über Sukzession bewaldet haben und dadurch ihre hohe Wertigkeit verloren haben. Umgekehrt können in den letzten 20 – 25 Jahren aufgelassene Flächen aktuell eine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit aufweisen.

 

Die rechtlich verankerten Zielaussagen des Naturschutzes und der Landschaftspflege haben sich in dieser Zeit ebenfalls stark verändert. Zu nennen sind u. a. die geforderte Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000, die Sicherung und Entwicklung der biologischen Vielfalt, Stärkung des Arten- sowie des Hochwasserschutzes, Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung, Nutzung der Instrumentarien des Vertragsnaturschutzes und Berücksichtigung des Zieles Natur erleben.

 

Im Kontext der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ist eine Aktualisierung dringend erforderlich. Mit der von der EU geforderten hoheitlichen Sicherung von Natura 2000-Gebieten über die Ausweisung als Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete stellt sich die Kulisse der schutzwürdigen Teile von Natur und Landschaft heute deutlich anders dar. Nach Abschluss diverser Melde- und Nachmeldezyklen sind im Landkreis Nienburg/Weser jetzt insgesamt 17 Gebiete der europäischen Schutzgebietskulisse Natura 2000 zugehörig. Allein das FFH-Gebiet 289 „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Nienburg“ wird gebildet aus 27 Teilgebieten von der Landesgrenze bis nach Nienburg.

Die Kulisse schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft und die Umsetzung des Zielkonzepts durch Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft sind an den heutigen Stand anzupassen. Aufgrund der neuen Förderrichtlinie PROFIL und des Kooperationsprogramms Naturschutz (KoopNat) hat sich die Umsetzung der Naturschutzziele stark verändert, dies ist zu ergänzen.

 

 

 

 

Für die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises werden ebenfalls aktuelle Daten des LRP benötigt. Gemäß § 8 Abs. 8 Nds. Raumordnungsgesetz ist das RROP vor Ablauf von 10 Jahren seit seinem Inkrafttreten insgesamt daraufhin zu überprüfen, ob eine Änderung oder Neuaufstellung erforderlich ist.  Das RROP des Landkreises stammt aus dem Jahr 2003. Aktuell wird bereits eine Teilfortschreibung zur Windenergienutzung durchgeführt.

Ziel der Regionalplanung ist es, ab 2010 innerhalb der regionalen Entwicklungskooperation Weserbergland plus die Fortschreibung des RROP vorzubereiten.

Hierfür sind auch aktuelle Grundlagendaten des LRP erforderlich: Bei der Neuaufstellung des RROP haben der Schutz, die Pflege und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen eine herausgehobene Bedeutung. Der LRP liefert dazu die wesentlichen fachlichen Grundlagen und Zielvorstellungen, insbesondere auch hinsichtlich der Lösung räumlicher Nutzungskonflikte. Die Fortschreibung des LRP ist daher so rechtzeitig fertig zu stellen, dass sie für die Neuaufstellung des RROP zugrunde gelegt werden kann.

 

Gemäß der Richtlinie für die Ausarbeitung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans nach § 5 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes ist eine Fortschreibung nur dann nicht erforderlich, wenn zum oben genannten Zeitpunkt die Erstellung der Vorentwurfsfassung des Landschaftsrahmenplans erst weniger als drei Jahre zurückliegt.

 

Die Zielplanung für die Fertigstellung des RROP des LK Nienburg ist 2013/14.

 

Skizzierung von Arbeitsschritten und Kosten

In 2010 will der FD Naturschutz mit der Fortschreibung des LRP beginnen. Eine Fortschreibung in Eigenarbeit übersteigt die zeitlichen und personellen Kapazitäten des Fachdienstes. Mit den vorhandenen Personalressourcen können auch jetzt schon die zeitlichen Anforderungen der EU zur Umsetzung der Schutzgebietskulisse Natura 2000 bei weitem nicht eingehalten werden (s. Drucksache 2009/ALNU/001).
Es ist vorgesehen, die Fortschreibung an Externe zu vergeben. Allein die fachliche koordinierende Betreuung des Aufstellungsprozesses wird Personalressourcen in erheblichen Umfang binden, die nur durch die Aussetzung von Aufgaben und Prioritätenbildung bei den Aufgabenerfüllungen zu erreichen sind.

 

Um die absehbar hohen Projektkosten zu minimieren, soll in einem ersten Arbeitsschritt durch Vergabe an ein kompetentes Planungsbüro das gewonnene Know-how in diesem Bereich ergründet werden. Erwartet werden eine Kosten-Nutzen-Analyse und die Aufzeigung von kostengünstigen Alternativen der Datenerhebungen, -bewertungen und Planerstellungen sowohl in der inhaltlichen Bearbeitungstiefe als auch in der technischen Umsetzung.

Hierfür sind u. a. im Hause vorhandene Daten zu sichten, deren Qualität zu beurteilen und abzuschätzen, inwiefern die Datenerfassung über vorhandene digitale Medien erfolgen kann. Ist es sinnvoll das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger über das Internet abzuwickeln. Beispielsweise ist zu prüfen, ob eine Infrarotbefliegung erforderlich ist oder auch digitale Orthophotos genutzt werden können. Welche Softwareprogramme sind sinnvoll und können inwieweit miteinander kompatibel zur Anwendung kommen. Welche Form der Herangehensweise führt bei einer erneuten Fortschreibung zu reduzierten Aufwendungen usw..

 

Nach abgeschlossener Voruntersuchung sollen zunächst die Schutzgüter Boden und Wasser bearbeitet werden, da hier am wenigsten von relevanten Veränderungen der Daten innerhalb der nächsten Jahre auszugehen ist. Die Bearbeitung des Schutzguts Arten und Lebensgemeinschaften soll dagegen in die Mitte oder an den Schluss gestellt werden, damit eine hohe Aktualität gewährleistet werden kann.

 

Anfragen bei anderen Landkreisen, welche gerade eine Fortschreibung des LRP abgeschlossen haben oder durchführen sowie bei der Fachbehörde für Naturschutz, ergaben, dass für das Schutzgut Boden und Wasser von Kosten in einer Höhe von etwa 50.000 € auszugehen ist. Je nach Untersuchungstiefe und der Verwertbarkeit vorhandener Daten werden Kosten von 250 bis 350 € pro km² entstehen. Die überschlägigen Gesamtkosten für die Fortschreibung werden sich für das ca. 1400 km² große Kreisgebiet auf 350.000 bis 500.000 € belaufen.

 

Nähere Ausführungen erfolgen in der Sitzung.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 50.000,- € in 2010; ca.

       300.000 - 450.000,- € in Folgejahren            Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

entfällt