Betreff
Anerkennung des Vereins "Achtsamkeit und Verständigung e. V.", Steyerberg, als freier Träger der Jugendhilfe
Vorlage
2009/JHA/007
Art
Jugendhilfeausschuss

 

 

Der Verein „Achtsamkeit und Verständigung e.V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt.

 


 

Der in Rosenanger 24, 31595 Steyerberg, ansässige Verein „Achtsamkeit und Verständigung e.V.“ hat hier die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt.

Der Verein setzt sich seit 2005 für dafür ein, „dass Menschen wieder mehr

·         mit sich selbst in Kontakt treten und so Klarheit, Frieden und Zuversicht zu finden,

·         mit anderen Menschen und der Umwelt in Kontakt sind, auf friedvolle und konstruktive Weise kommunizieren und Konflikte transformieren und

·         sich gegenseitig zu unterstützen, Visionen einer friedvollen Zukunft entwickeln und beginnen, entsprechend ihrer Überzeugung zu handeln und Gemeinschaft zu gestalten“ (Auszug aus der Präambel der Vereinssatzung).

 

Diese Anliegen fördert der Verein durch unterschiedliche Maßnahmen, Projekte, Veranstaltungen und Angebote.

 

Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit engagiert sicher Verein in der Unterstützung von Projekten und Projektwochen zur Gewaltfreien Kommunikation in Schulen und Kindergärten, bietet Seminare/
Fortbildungen zu den Themen der gewaltfreien Kommunikation an, führt Freizeiten mit/für Familien mit Kindern und Jugendlichen durch bringt sich mit weiteren Ideen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen ein.

Wesentliches Anliegen in der Jugendhilfe ist – mit einer einjährigen ehrenamtlich getragenen Vorbereitungsphase – der Betrieb eines Waldkindergartens ab dem 01. September 2009.

Die Vorbereitung des Angebotes „Waldkindergarten“ verlief sowohl baulich als auch konzeptionell in enger Abstimmung mit dem Nds. Kultusministerium, der Fachberatung des FB Jugend und dem Flecken Steyerberg.

Eine Betriebserlaubnis für eine Vormittagsgruppe mit höchstens 15 Kindern von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung(Kindergarten) wurde mit Schreiben vom 11.08.2009 seitens des Kultusministeriums erteilt.

Der Kindergartenbetrieb wurde zum 01.09.2009 aufgenommen.

 

Mit dem Antrag wurden die erforderlichen Unterlagen (Satzung, Vereinsregisterauszug, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Konzept des Waldkindergartens und eine Übersicht über die Tätigkeiten des Vereins) vorgelegt.


 

Der Fachbereich Jugend hat den Antrag nach den „Grundsätzen für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII“ der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden geprüft hinsichtlich

·         der Voraussetzungen für die Anerkennung nach § 75 Abs. 1 SGB VIII,

·         der Voraussetzung gemeinnütziger Ziele,

·         der Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Fachlichkeit des Trägers und

·         der Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.

 

Im Ergebnis liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII vor.