Betreff
Überarbeitung des Altlastenkatasters in 2010
Vorlage
2009/ALNU/019
Aktenzeichen
551-16/18
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Einer Überarbeitung des Altlastenkatasters in 2010 unter der Voraussetzung einer 50%-igen EU-/Landesförderung wird zugestimmt.


Gem. § 6 Nds. Bodenschutzgesetz ist der Landkreis Nienburg/Weser als zuständige Behörde verpflichtet, auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters ein Verzeichnis der altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten, welches insbesondere Informationen über Lage und Zustand der Flächen, Art und Maß von Beeinträchtigungen, die geplanten und ausgeführten Maßnahmen, sowie die Überwachungsergebnisse enthält, zu führen.

Das hiesige Altlastenkataster basiert im Wesentlichen auf einer Zeitzeugenbefragung bei Kommunen, in Betrieben oder in unserem Hause. Derzeit sind einschließlich Altablagerungen, Rüstungsaltlasten, militärische Anlage und Anlagen nach Bergrecht ca. 1.300 Verdachtsflächen gelistet. Grundlage des Katasters ist die flächenmäßige Erfassung der Altlastenverdachtsflächen in digitaler Form. In der hinterlegten Tabelle werden, sofern Kenntnis darüber vorhanden, kurze Eintragungen über Branchen, Verfüllungen, Erdbauarbeiten hinterlegt und ggf. Hinweise auf vorhandene Akten oder ortskundige Personen gegeben.

 

Immer häufiger werden Anfragen zu Gewerbeflächen gestellt, die detaillierte Auskünfte über den Rückbau von Anlagen, Bodenaustausch oder auch „sanierte Bereiche“ beinhalten. Hierzu muss im Einzelfall z. Bsp. in alten Wasserrechts- und Bauakten recherchiert werden. In den meisten Fällen steht hier ein rechtliches Interesse im Vordergrund. Bei der Bearbeitung dieser Vorgänge hat sich häufig die Ortskenntnis von Mitarbeitern des Landkreises oder der Kommunen als hilfreich erwiesen, die aus der Erinnerung heraus über bestimmte Bauaktivitäten und Flächen Auskunft geben konnten, über die hier gar keine oder keine ausreichenden Unterlagen vorliegen.

 

Eine Überarbeitung sämtlicher Verdachtsflächen und Erstellung einer entsprechenden Datenbank wird damit erforderlich. Unter anderem ist ein Abgleich der Grundstücke (welche Flurstücke sind betroffen, wie werden diese genutzt, Zuordnung von Anlagen zu Flurstücken und Bereichen, Ausweisung von Lagerplätzen, Verfüllungen, Beschreibung von Rückbaumaßnahmen, Bodenaustausch, Zeitzeugenbefragung), die Aufarbeitung der Flächen in der GIS-Datenbank, Bewertung der Flächen nach Altlastenrelevanz (Nutzung, Schutzgebiete etc.), Entwicklung eines Bewertungsschlüssels, erforderlich.

 

Das Land Niedersachsen gewährt  im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Wiedernutzung brachliegender Flächen (Brachflächen- und Altlastenförderrichtlinie) für die Überarbeitung des Katasters aus EU-Mitteln eine Zuwendung in Höhe von 50% der von hier, auf Grundlage des - in den Landkreises Harburg und Diepholz bereits fertigen, vergleichbaren Projekt – ermittelten Gesamtkosten von rd. 50.000,- Euro Brutto.

 

Die Erträge und Aufwendungen werden im Produkt 55110 veranschlagt.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 50.000,- € Aufwand

abzüglich 25.000,- € Förderung Land                 Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

entfällt