Betreff
Haushalt 2010;
Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zur Veranschlagung der Haushaltsmittel 2010
Vorlage
2009/JHA/013
Aktenzeichen
36
Art
Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Veranschlagung der Haushaltsmittel 2010 wie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen.

 


Der Fachbereich Jugend hat im Verlauf des Jahres den Ausschuss mittels dreier Entwicklungsberichte über die Veränderungen in der Jugendhilfe und die Auswirkungen auf den Kreishaushalt informiert.

 

Am 23.09.2009 hat der Jugendhilfeausschuss einstimmig die Empfehlung zur Veranschlagung der Haushaltsmittel im Rahmen des Nachtrags abgegeben, wie sie vom Fachbereich Jugend vorgeschlagen worden sind. Im Bericht vom 12.10.2009 hat der Fachbereich den Ausschuss letztmals über die derzeitige Entwicklung informiert und vorab die geplanten Veranschlagungen für das Haushalsjahr 2010 in die Diskussion gegeben.

 

An diesem Veranschlagungsvorschlag wird nunmehr festgehalten. Der Fachbereich Jugend hatte die Veranschlagung für 2010 bereits im Wissen um die zu erwartende Haushaltsmisere 2010 und Folgejahre vorgenommen und nach Möglichkeiten der Eindämmung der Kostenentwicklung gesucht. Dazu haben die Fachdienste "Allgemeiner Sozialer Dienst“ (ASD) und "Pflegekinderdienst“ (PKD) an umfangreichen Projekten teilgenommen, die sich der Personalbemessung, der Beschreibung von Mindeststandards und Ausgestaltung von Hilfeprozessen sowie der Öffentlichkeitsarbeit widmeten und zahlreiche Ideen zur Optimierung aufgezeigt haben, die es nun zu überprüfen und ggf. umzusetzen gilt. (Näheres siehe TOP 3).

 

Die erwarteten Auswirkungen spiegeln sich darin wider, dass die Veranschlagung für 2010 - ohne die kaum zu beeinflussenden investiven Mittel für den Krippenausbau - unter dem Haushaltsansatz 2009 (incl. Nachtrag) bleibt, trotz Aufnahme einiger neuer Vorhaben. Hierzu sei nochmals auf die geplante verstärkte Wirkungsorientierung mit dem Ziel besserer Transparenz der Leistungsangebote und der Kostendämpfung sowie die fachliche Veränderung zugunsten der Leistungsempfänger im Sinne der Verbesserung der Wirkung der erzieherischen Hilfen für junge Menschen. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, den pädagogischen Auftrag und die Finanzierungsstrukturen der Hilfen zur Erziehung besser als bisher miteinander in Einklang zu bringen sowie die Leistungserbringung und deren Qualität auf die intendierte Wirkung der Hilfe auszurichten und unerwünschte Effekte zu vermindern.

 

Auch die Betreuungsbedarfsplanung 2010 hat neben der Ausrichtung der kommunalen Planungen am tatsächlichen Bedarf natürlich die Einsparung investiver Mittel, die offensichtlich am Bedarf vorbeigehen, zum Ziel. Hier muss neben einer kreisweiten Analyse der Bedarfslage auch die Beachtung der demografischen Entwicklung und die Erwägung vielleicht kostengünstigerer Alternativen in die Gesamtplanung aufgenommen werden.

 

Die - auch qualitative - Weiterentwicklung der Tagespflege wird hierbei eine nicht unerhebliche Rolle spielen.

 

Einen besonderen Akzent muss im kommenden Jahr der Jugendschutz erhalten. Die Entwicklung und der Ausbau von Netzwerken und Kooperationen zum Jugendschutz bedürfen in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen dringend der Aufholung, um dem Jugendschutz ausreichend gerecht werden zu können. Selbstverständlich wird der Fachbereich den Ausschuss auch 2010 mit Entwicklungsberichten auf dem aktuellen Stand halten und - soweit notwendig - rechtzeitig auf gravierende negative Entwicklungen hinweisen.

 

Den einzelnen Veranschlagungen der Fachdienstleitungen für 2010 ist zur besseren Übersicht eine Gesamtaufstellung in der gewohnten Form vorgeheftet.