Betreff
Frostschäden auf Kreisstraßen
Vorlage
2010/AfK/004
Aktenzeichen
551 - 66.12.11
Art
Ausschuss für Kreisstraßen

Zur Beseitigung der Frostschäden sollen die für die Investitionsmaßnahmen K 4 und K 26 im Haushalt 2010 in Höhe von 230.000,00 € veranschlagten Mittel eingesetzt werden. Im Zuge des Nachtragshaushaltsplanes sollen diese Mittel vom investiven Teil umgeschichtet und als ordentliche Aufwendungen veranschlagt werden.

 

Die Auswahl der auszuführenden Maßnahme soll nach Prüfung durch die Straßenbauverwaltung erfolgen.

 

Sofern sich andere Fördermöglichkeiten ergeben, sollen vorrangig diese Fördermittel eingesetzt werden.


Der Winter 2009/2010 hat zu erheblichen Frostschäden an den Fahr­bahnen geführt. Nach den der Straßenbauverwaltung vorliegenden Meldungen der Straßenmeistereien sind bisher 13 Maßnahmen benannt worden, die eine Beseitigung der Frostschäden unbedingt erfordern. Hierbei handelt es sich sowohl um Teilflächenreparaturen als auch um flächenhafte Maßnahmen. Die genauen Kosten können zurzeit noch nicht beziffert werden.

 

Da die Beseitigung der Schäden nicht mehr mit den Betriebsmitteln der Meistereien zu finanzieren ist, schlägt die Verwaltung vor, die Mittel, die für folgende eigenfinanzierte Maßnahmen im Haushalt 2010 veranschlagt wurden, für die Beseitigung der Winterschäden einzusetzen:

 

a) 135.000,00 €      für K 4 Husum – Linsburg – Wenden

(Deckschichterneuerung von Stat. 5221 bis Stat.

6350 und Rinnenerneuerung in Teillängen in der

OD Linsburg)

 

b)    95.000,00 €     für K 26 Stolzenau – Struckhausen

(Fahrbahnprofilierung und Deckschichterneuerung von Stat. 1788 bis Stat. 2502)

 

Die v. g. 230.000,00 € sind im Haushalt 2010 als Investitionen bei Konto 55120.787204 und Konto 55120.787226 veranschlagt. Für reine Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müsste hierfür im Nachtrag 2010 der entsprechende Betrag als Aufwand bei Konto 55120.421200 veranschlagt werden und bei den Investitionen eine entsprechende Kürzung erfolgen.

 

Die Auswahl der auszuführenden Maßnahmen soll nach Prüfung durch die Straßenbauverwaltung erfolgen.

 

Sofern sich in der nächsten Zeit andere Fördermöglichkeiten ergeben sollen vorrangig diese Fördermittel eingesetzt werden.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                  Ja

   Nein                                                            Nein