Betreff
Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2011
Vorlage
2010/AfR/008
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms vorzubereiten.


1.  Das derzeitige Regionale Raumordnungsprogramm 2003 (RROP) ist am 22.7.2003 durch Bekanntmachung wirksam geworden und 10 Jahre gültig.
Gem. §8 (8) des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes ist das Regionale Raumordnungsprogramm vor Ablauf von zehn Jahren seit seinem Inkrafttreten insgesamt daraufhin zu überprüfen, ob eine Änderung oder Neuaufstellung erforderlich ist. Führt die Überprüfung zu dem Ergebnis, dass weder eine Änderung noch eine Neuaufstellung erforderlich ist, so ist die oberste Landesplanungsbehörde hierüber zu unterrichten. Das Regionale Raumordnungsprogramm tritt mit Ablauf der Frist nach Satz 1 außer Kraft, wenn nicht vorher

a)  der Träger der Regionalplanung öffentlich bekannt macht, dass die Überprüfung nach Satz 1 zu dem Ergebnis geführt hat, dass weder eine Änderung noch eine Neuaufstellung erforderlich ist,

b)  der Träger der Regionalplanung zur Einleitung des Verfahrens für eine Änderung oder Neuaufstellung die allgemeinen Planungsabsichten öffentlich bekannt macht oder

c)  die oberste Landesplanungsbehörde die Geltungsdauer verlängert und der Träger der Regionalplanung diese Verlängerung öffentlich bekannt macht.

Bliebe der Landkreis untätig, dann tritt das RROP im Juli 2013 außer Kraft. Bis zur Aufstellung eines neuen Programms hätte der Landkreis keine Möglichkeit steuernd im Sinne der Raumordnung einzugreifen (bspw. für die Auswahl von Standorten für den Bodenabbau).

Sofern der Kreistag jedoch im Laufe des kommenden Jahres die Einleitung eines Verfahrens für eine Änderung oder Neuaufstellung des RROP beschließt, behält das „alte“ Programm auch über 2013 hinaus seine Gültigkeit.

2.  Da sich seit 2003 die rechtlichen und fachlichen Grundlagen verändert haben, ist die Neuaufstellung des Programms aus Sicht der Kreisverwaltung unumgänglich. Zu dieser Einschätzung tragen folgende Aspekte bei:

-     Seit der Föderalismusreform gehört die Raumordnung nicht mehr zur Rahmengesetzgebung, sondern zu konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 72 Grundgesetz (GG). In der Folge ist das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes geändert worden. Da mit Inkrafttreten des neuen ROG ab 30.06.2009 Teile des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) durch unmittelbar geltendes Bundesrecht überlagert und somit nichtig wurden, wird eine Anpassung des NROG durch das Land vorbereitet. Das ROG schreibt vor, dass bei Festlegungen zu Raumordnungsplänen zwischen „Zielen“ (verbindlich) und „Grundsätzen“ (zu berücksichtigen) differenziert werden muss. Das derzeitige RROP enthält eine solche Differenzierung noch nicht.

-     Das Land Niedersachsen hat das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP), aus dem die Regionalen Raumordnungsprogramme zu entwickeln sind, 2008 grundlegend novelliert (eine weitere Änderung wird derzeit vorbereitet). Dabei wurde nicht nur die Systematik komplett verändert, sondern der Regionalplanung wurden auch neue Aufgaben übertragen, die sie bei der Aufstellung ihrer RROP erfüllen muss (z.B. die Festlegung von Vorrang-/Vorbehaltsgebieten für den Hochwasserschutz).

-     Die Grundlagen für zahlreiche insbesondere räumliche Festlegungen im RROP 2003 wurden bereits in der Mitte der 1990er Jahre (Bodenabbauleitplan) oder noch früher (Landschaftsrahmenplan) erarbeitet. Gerade im Bereich der Rohstoffgewinnung sind etliche der als Vorranggebiet in der Zeitstufe I festgelegten Flächen mittlerweile bereits abgebaut. Im Zuge einer RROP - Neuaufstellung muss der Landkreis seine raumordnerischen Ziele anhand der zwischenzeitlich eingetretenen und heute absehbaren Entwicklungen (z.B. auch im Hinblick auf die Folgen des Demographischen Wandels) anpassen und ggf. ergänzen.

-     Die Ergebnisse des derzeit laufenden Verfahrens „Teiländerung Windenergie“ können im Zuge einer zeitnah erfolgenden Neuaufstellung in das neue Programm integriert werden.

3.  Der Landkreis beteiligt sich seit 2008 am „Modellprojekt Planungskooperation“ der Regionalen Entwicklungskooperation Weserberglandplus, in dem gemeinsame Grundlagen zur Fortschreibung der Regionalen Raumordnungsprogramme der vier Landkreise erarbeitet werden sollen. Hierzu gehört sowohl das Gutachten zur „Gestaltung der Daseinsvorsorge im demographischen Wandel“ des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung (NIW), als auch ein Fachbeitrag „Erholung und Tourismus“, in dem insbesondere einheitliche Kriterien für raumordnerische Zielfestlegung in diesem Themenbereich abgestimmt werden sollen, sowie auch die Schaffung einer einheitlichen Geodatenbasis.
Ziel dieses Projektes ist es auch, die Fortschreibung der Regionalen Raumordnungsprogramme durch Planungskooperation in Abstimmung und unter Nutzung von Synergieeffekten zu bewältigen. Da auch in den drei anderen Landkreisen die Fortschreibung des RROP ab 2011 vorgesehen ist, ist die diese Terminvorgabe für den Landkreis Nienburg/Weser bindend.

4.  Gem. dem Leitsatz „Soviel wie nötig, sowenig wie möglich“ sollte das neu aufzustellende RROP als „schlankes“ Programm konzipiert werden, das sich ordnungspolitisch auf Themen konzentriert, für die das Land einen Auftrag zur weiteren, konkretisierenden Festlegung durch die Regionalplanung erteilt hat. Darüber hinaus sollten sich die Zielfestlegungen im RROP auf solche Bereiche beschränken, die tatsächlich von der Raumordnung steuerbar sind.
Durch die Entwicklung des Aufgabengebiets und die strukturellen Umbrüche kommt dem Regionalen Raumordnungsprogramm neben seinen ordnungspolitischen Aufgaben aber auch zunehmend die Aufgabe eines Entwicklungsprogramms zu. Daher wird es auch Antworten auf globale Themen wie „Regionale Folgen der Globalisierung“, „Demographischer Wandel“, „Daseinsvorsorge in ländliche Räumen“, „Klimaschutz“, „Zukunftsfähige Mobilität“ geben müssen.
Folgende Schwerpunktthemen werden derzeit von der Kreisverwaltung bei einer Fortschreibung des RROP gesehen:

-     Zentrale Orte und Siedlungsentwicklung (hier können die Ergebnisse des Modellprojekts „Umbau statt Zuwachs – regional abgestimmte Siedlungsentwicklung“ berücksichtigt werden)

-     Mobilität

-     Klimaschutz und Nutzung erneuerbarer Energien

-     Tourismus und Erholung (ein Fachbeitrag wird derzeit im des Modellprojekts Planungskooperation erarbeitet)

-     Umsetzung Natura 2000 – Festlegung von Vorranggebieten für Natur und Landschaft

-     Hochwasserrisikomanagement – Festlegung von Vorrang-/Vorbehaltsgebiet für den Hochwasserschutz

-     Festlegung von Vorrang-/Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung

 

Personeller und finanzieller Aufwand:

Die Leistungen für den ersten Verfahrensschritt (Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten) können voraussichtlich mit den vorhandenen Mitteln bewältigt werden. Insbesondere in der eigentlichen Aufstellungsphase (ab zweiter Hälfte 2011) wird die Neuaufstellung eines Raumordnungsprogramms durch die Erstellung des RROP - Entwurfes, die Beteiligungsphase mit Öffentlichkeitsbeteiligung, die Abwägung der Einwendungen und die Umweltprüfung Personal- und Sachmittel (z.B. für die Vergabe der Plan - UVP, den Druck von Entwürfen und des Endexemplars) in nicht unerheblichem Ausmaß binden. Nach den Erfahrungen mit der Neuaufstellung des RROP in den Jahren 1999 bis 2003 kann vorsichtig geschätzt werden, dass unter Exklusion des Teiles Windenergie, der ja vorab erstellt wird und dann später nur in die Fortschreibung übernommen werden soll, von einem Arbeitsaufwand von nicht unter 500 Arbeitstagen sowie Sachmittelkosten in einer Größenordnung von mindestens 50.000 € gerechnet werden muss.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                  Ja

   Nein                                                            Nein