Der Ausschuss für Regionalentwicklung nimmt Kenntnis.
Auf der Sitzung am 21.09.2009 hat der Kreisausschuss beschlossen, dass der Entwurf der Teiländerung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP), der die Zeichnerische Darstellung, die textlichen Ziele, die Begründung sowie den Umweltbericht umfasst, den unter § 5 Abs. 4 NROG genannten Trägern öffentlicher Belange und den von der Planung betroffenen Verbänden und Vereinigungen zur Stellungnahme zugesandt und für die Öffentlichkeit zur Einsicht ausgelegt wird (§ 5 Abs. 6 NROG).
Der Entwurf der Teiländerung des RROP lag vom 26.10.2009 bis zum 22.02.2010 öffentlich aus. Das Beteiligungsverfahren gemäß § 5 IV NROG ist am 08.03.2010 beendet worden.
Nach dem aktuellen Erfassungsstand haben 89 Träger öffentlicher Belange (inklusive der anerkannten Naturschutzverbände) Hinweise, Anregungen und Bedenken vorgebracht. 309 Bürger und sonstige Personen des Privatrechts haben Hinweise, Anregungen und Bedenken vorgetragen, wobei von einigen Personen mehrere Stellungnahmen eingegangen sind oder sich auf Bürgereingaben beziehen.
In dem anstehenden Abwägungsprozess werden auch die Eingaben geprüft, die vor Beginn des Beteiligungsverfahrens eingegangen sind. Dies sind u. a. Planungswünsche und Anträge auf Aufnahme von Vorranggebieten Windenergienutzung ins RROP.
Des Weiteren werden alle Stellungnahmen berücksichtigt, die nach Abschluss der Beteiligungsfrist eingegangen sind und die für die Rechtmäßigkeit des RROP von Bedeutung sind (§ 5 Abs. 7 NROG).
Die eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen, Anregungen und Bedenken werden zurzeit nach Themen zusammengestellt.
Inhalte
der eingegangenen Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erfassung und thematische Zusammenstellung der Stellungnahmen noch nicht abgeschlossen sind. Nach dem aktuellen Stand ist von einem Umfang von ca. 1.500 Seiten auszugehen.
Nach dem derzeitigen Stand befassen sich die Stellungnahmen der Mitgliedskommunen schwerpunktmäßig mit den Abständen zu Wohnbebauung und fordern in der Regel eine Erhöhung der Mindestabstände.
Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya stellt darüber hinaus das Planungserfordernis und das Planungskonzept grundsätzlich in Frage und strebt ein Klageverfahren gegen den Landkreis Nienburg/Weser an, sollte die RROP - Planung - so wie es der Entwurf vorsieht - umgesetzt werden.
Die seitens der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingebrachten Hinweise beziehen sich insbesondere auf die Themen:
· Abstände zu Infrastruktureinrichtungen
· Windenergienutzung in Wäldern
· Militärische Anlagen
· Flugsicherung
· 5-km-Abstand
· Rohstoffsicherung und -gewinnung
· Avifauna
· Fledermäuse
· Richtfunkverbindungen
· Wasserwirtschaft
·
Abstimmung mit den Belangen der angrenzenden
Träger der
Die seitens der Naturschutzverbände und der Staatlichen Vogelschutzwarte des NLWKN vorgebrachten Hinweise befassen sich insbesondere mit den Themen
· Artenschutzrecht
· Avifauna
· Avifaunistisches Gutachten
· Fledermäuse
· Abstände zu Vogelzugleitlinien
· Naturpark Steinhuder Meer
· Naturschutzfachliche Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistags.
Die seitens der Bürger und sonstiger Personen des Privatrechts eingebrachten Stellungnahmen befassen sich insbesondere mit den Themen:
· Abstand zu Wohnbebauung
· Planungswünsche / Anträge auf Ausweisung neuer Vorranggebiete
· Repowering
·
Grundstückseigentum: Wertsteigerung /
Wertminderung durch
WEA
· Windhöffigkeit / Wirtschaftlichkeit
· Umweltbericht: Avifauna, Landschaftsbild
· Landschaftsbildgutachten
· Naturpark Steinhuder Meer
· Abwägungsprozess / Entwurfsunterlagen
· Gesundheitliche Auswirkungen.
Weitere zu prüfende Belange sind den Themenkomplexen
· Energiepolitische Vorgaben durch das EEG
· Klimaschutz
· Wirtschaftsförderung.
zuzuordnen.
Nach einer vorläufigen Auswertung beziehen sich die meisten eingegangenen Stellungnahmen auf die geplanten Vorranggebiete 12 (Husum) und 14 (Loccum/Leese).
In einem weiteren Schritt werden die einzelnen eingebrachten Belange aus Sicht der Raumordnung bewertet und untereinander und gegeneinander abgewogen. Unter Zugrundlegung der Planungsziele werden in einem letzten Schritt Abwägungsvorschläge für die einzelnen Belange erarbeitet, die dem AfR zur Beratung und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Avifaunistisches
Gutachten
Im Rahmen der RROP - Teiländerung wurde das Büro leguan GmbH Anfang Juni 2009 beauftragt, potentielle neu auszuweisende Vorranggebiete hinsichtlich der avifaunistischen Wertigkeit zu untersuchen.
Aufgrund der eingehenden Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und Bürgern werden derzeit vertiefende Untersuchungen der Avifauna durchführt, die die bisherigen Ergebnisse ergänzen sollen. Die Untersuchungsergebnisse werden im letzten Quartal 2010 vorliegen.
Zeitplan
Aufgrund der großen Zahl an eingegangenen Stellungnahmen und der Vielzahl der in den Abwägungsprozess einzustellenden Belange – inklusive neuer Erkenntnisse durch die avifaunistische Untersuchung – und des daraus resultierenden Abstimmungsbedarfs wird die Erarbeitung der Abwägungsvorschläge frühestens im ersten Quartal 2011 abgeschlossen sein. Sind Änderungen des RROP - Entwurfs erforderlich, die die Grundsätze der Planung betreffen, müsste ein weiteres (ggf. vereinfachtes) Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (Dauer mindestens drei Monate).
Anlagen: