Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel 19. Ergänzung (Mai 2010)
Vorlage
2010/AfR/011
Aktenzeichen
62.22.361
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Die Liste von Maßnahmen erster Priorität soll um

 

-         Maßnahme 133 „Verkehrsplanerische Untersuchung zur Verbesserung des Haltesstellenbereiches an der GHS Eystrup“ mit einem Kostenrahmen von 7.000 €,

-         Maßnahme 135 „Neubau der zentralen Haltestellen in der Marienstraße“ mit einem Kostenrahmen von 500.000 €, sofern das Ergebnis einer Prüfung durch die Landes-Nahverkehrsgesellschaft einer zweckentsprechenden Verwendung gem. § 7 Abs. 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz nicht widerspricht, 

-         Maßnahme 423 „Sonderfahrten Stadtbus 2010“ mit einem Kostenrahmen von 5.600 €,

-         Maßnahme 521 „Marketingmaßnahme: Veranstaltung 10 Jahre Stadtbus Nienburg im Frühjahr 2011“ mit einem Kostenrahmen von 25.000 €,

-         Maßnahme 608 „Verkehrsgutachten für die Planung der Zukunft des Stadtbussystems“ mit einem Kostenrahmen von 50.000 €, sofern das Ergebnis einer Prüfung durch die Landes-Nahverkehrsgesellschaft einer zweckentsprechenden Verwendung gem. § 7 Abs. 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz nicht widerspricht,   

ergänzt werden.

 


Maßnahme 133

             Der Bereich der ÖPNV-Schulbus-Haltestelle an der Grund- und Hauptschule in Eystrup in der Schulstraße  ist bisher weder aus verkehrlichen noch aus schulischen und Sicherheitsaspekten zufrieden stellend ausgestaltet. Die Haltestelle wird schultäglich von knapp 200 Grund- und Hauptschülern sowie als Umstiegshaltestelle auch von weiteren Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen genutzt. Besonders in den Spitzenzeiten wird dieser Bereich nicht nur durch mindestens 8 Busse sondern auch durch private Zubringer und Abholverkehre für die Schule und die benachbarte Kindertagesstätte beansprucht.
Nachdem in der Vergangenheit bereits einige kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation ergriffen wurden, diese aber wenig Abhilfe von den Problemen schaffen konnten, beabsichtigt die Samtgemeinde Eystrup nun, eine Fachplanung von einem externen Gutachter erstellen zu lassen, die Grundlage für eine Umgestaltung der Schulbushaltesstelle werden soll. Für die Fachplanung wird ein Kostenrahmen von ca. 7.000 € kalkuliert.

Maßnahme 135

Nach Verlegung der zentralen Haltestellen vom Schloßplatz an die Hafenstraße in 2003 befinden sich die  stark frequentierten Haltestellen für den
überwiegend regionalen ÖPNV noch immer in einem provisorischen Zustand. An Schultagen erfolgen ca. 100 An – und Abfahrten des Linienverkehrs je Haltestelle. Bis zu 150 Schülerinnen und Schüler werden nach der 6. Schulstunde je Haltestelle gezählt.

Zur Einrichtung von zentrumsnahen, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Haltestellen war jedoch die Veräußerung des alten Krankenhauses abzuwarten, da zur Einrichtung der Haltestellen Grundstückserwerb erforderlich ist.

Die Haltestellen in der Marienstraße sollen beiderseits behindertengerecht mit ausreichend Aufstellflächen, Hochbord, taktilen Leitstreifen und jeweils 3 Wartehallen eingerichtet werden. Zusätzliche Beleuchtung soll für Sicherheit und Akzeptanz der neuen Anlagen sorgen. Die Busbuchten sollen Platz für drei Fahrzeuge je Richtung bieten, die Fahrbahn der Marienstraße im Haltestellenbereich verschwenkt und entsprechend der künftigen Belastungen ausgebaut werden.

Die Baumaßnahme soll bereits 2011 umgesetzt werden, die Kosten belaufen sich auf 500.000 Euro.

 

Der Kreisverwaltung sind die Missstände und Defizite an den provisorischen Haltestellen in der Hafenstraße und vor dem ehemaligen Krankenhaus bekannt. Sie befürwortet eine möglichst schnelle Verbesserung der Situation an diesen Haltestellen.  Auf der anderen Seite gibt sie zu bedenken, dass für diese Maßnahme die gesamten Regionalisierungsmittel für ein Jahr zur Verfügung gestellt werden müssten. Es wird bedauert, dass andere Finanzierungsquellen, wie z.B. Mittel aus dem Konjunkturprogramm 2, über das eine Förderung zu 75% durch das Land möglich wäre, nicht ausgenutzt werden sollen. Aus ihrer Sicht ist eine alleinige Förderung aus Regionalisierungsmitteln nur bei hoher Dringlichkeit und, wenn eine Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme kurzfristig erfolgen soll und kann, zu rechtfertigen.

 

Grundsätzlich entspricht die Maßnahme den zulässigen Verwendungszwecken  gem. § 7 Abs. 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz.  Allerdings enthält sie Bestandteile, wie z.B. die Verschwenkung und den Ausbau der  Fahrbahnen, die nach Einschätzung der Kreisverwaltung möglicher Weise nicht durch Regionalisierungsmittel förderfähig sind. Daher soll insbesondere für diese Bestandteile eine Prüfung der Förderfähigkeit durch die LNVG erfolgen.

Maßnahme 423

             An den voraussichtlich 2 verkaufsoffenen Sonntagen im 2. Halbjahr 2010 soll in der Stadt Nienburg ein Stundentakt mit 3 Stadtbussen in der Zeit von 12.55 und 18.55 Uhr angeboten werden. An den Sonnabenden im Advent soll nach Ende der regulären Stadtbus-Fahrzeit ein Stundentakt mit 3 Stadtbussen bis 18.55 Uhr anschließen. Zum Moonlight-Shopping am 17.12.2010 sollen 3 Stadtbusse im Stundentakt bis 22.55 Uhr eingesetzt werden. Der Kostenrahmen für diese zusätzlichen Verkehrsangebote beträgt 5.600 €.

Maßnahme 521

Im Frühjahr 2011 kann der Stadtbus auf 10 erfolgreiche Jahre zurückblicken (die Fahrgastzahlen haben sich in diesem Zeitraum vervierfacht). Dieses Jubiläum soll publikumswirksam und attraktiv für alle Altersschichten gefeiert werden, um für das Stadtbussystem zu werben und neue Kunden zu gewinnen. Geplant ist eine attraktive Veranstaltung mit zahlreichen Aktionen und Infoständen zum ÖPNV in der Stadt und im Landkreis Nienburg/Weser sowie zum Klima- und Umweltschutz. Die Stadt hat für die Ausrichtung dieser Jubiläumsveranstaltung einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € beantragt. Aus Sicht der Kreisverwaltung wird ergänzt, dass eine Bezuschussung maximal in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten möglich ist (Eigenleistungen der Stadt sind in der Regel nicht förderfähig).

Maßnahme 608

Die Stadt Nienburg/Weser hat mit der Durchführung des Stadtbusverkehrs derzeit die RegioBus Hannover GmbH beauftragt. Diese ist noch bis 31.07.2013 Inhaberin der entsprechenden Liniengenehmigungen. Daher muss zu diesem Zeitpunkt eine Vergabeentscheidung gefällt werden, die mit der EU Verordnung 1370/2007 rechtskonform ist.  Die Stadt beabsichtigt zur Vorbereitung der Vergabeentscheidung ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben. Für die Erstellung des Gutachtens wird ein Kostenrahmen von ca. 50.000 € angenommen. Die Absicht der Stadt wird seitens der Kreisverwaltung aufgrund der Bedeutung (Liniengenehmigungen haben in der Regel eine Laufzeit von 8 Jahren)  und des hohen Informationsbedarfes bei der Vergabe unterstützt. Allerdings ist eine Prüfung der Zulässigkeit der Verwendung der Regionalisierungsmittel für ein entsprechendes Gutachten seitens der Landes-Nahverkehrsgesellschaft angefordert worden. Die Kreisverwaltung wird in der Ausschusssitzung über das Ergebnis der Prüfung berichten.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 587.600                                          Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen: