Die Liste von Maßnahmen erster
Priorität soll um
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Maßnahme
133 „Verkehrsplanerische Untersuchung zur Verbesserung des
Haltesstellenbereiches an der GHS Eystrup“ mit einem Kostenrahmen von
7.000 €,
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Maßnahme
135 „Neubau der zentralen Haltestellen in der Marienstraße“ mit einem
Kostenrahmen von 500.000 €, sofern das Ergebnis einer Prüfung durch die
Landes-Nahverkehrsgesellschaft einer zweckentsprechenden Verwendung gem. §
7 Abs. 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz nicht widerspricht,
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Maßnahme
423 „Sonderfahrten Stadtbus 2010“ mit einem Kostenrahmen von 5.600 €,
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Maßnahme
521 „Marketingmaßnahme: Veranstaltung 10 Jahre Stadtbus Nienburg im Frühjahr
2011“ mit einem Kostenrahmen von 25.000 €,
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Maßnahme
608 „Verkehrsgutachten für die Planung der Zukunft des Stadtbussystems“ mit
einem Kostenrahmen von 50.000 €, sofern das Ergebnis einer Prüfung durch die
Landes-Nahverkehrsgesellschaft einer zweckentsprechenden Verwendung gem. §
7 Abs. 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz nicht widerspricht,
ergänzt werden.
Maßnahme 133
Der Bereich der ÖPNV-Schulbus-Haltestelle an der Grund- und Hauptschule in
Eystrup in der Schulstraße ist
bisher weder aus verkehrlichen noch aus schulischen und Sicherheitsaspekten
zufrieden stellend ausgestaltet. Die Haltestelle
wird schultäglich von knapp 200 Grund- und Hauptschülern sowie als
Umstiegshaltestelle auch von weiteren Schülerinnen und Schülern weiterführender
Schulen genutzt. Besonders in den Spitzenzeiten wird dieser Bereich nicht nur
durch mindestens 8 Busse sondern auch durch private Zubringer und Abholverkehre
für die Schule und die benachbarte Kindertagesstätte beansprucht.
Nachdem in der Vergangenheit bereits einige kleinere Maßnahmen zur Verbesserung
der Verkehrssituation ergriffen wurden, diese aber wenig Abhilfe von den
Problemen schaffen konnten, beabsichtigt die Samtgemeinde Eystrup nun, eine
Fachplanung von einem externen Gutachter erstellen zu lassen, die Grundlage für
eine Umgestaltung der Schulbushaltesstelle werden soll. Für die Fachplanung
wird ein Kostenrahmen von ca.
7.000 € kalkuliert.
Maßnahme 135
Nach Verlegung der zentralen
Haltestellen vom Schloßplatz an die Hafenstraße in 2003 befinden sich die stark frequentierten Haltestellen für den
überwiegend regionalen ÖPNV noch immer in einem provisorischen Zustand. An
Schultagen erfolgen ca. 100 An – und Abfahrten des Linienverkehrs je
Haltestelle. Bis zu 150 Schülerinnen und Schüler werden nach der 6. Schulstunde
je Haltestelle gezählt.
Zur Einrichtung von zentrumsnahen, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Haltestellen war jedoch die Veräußerung des alten Krankenhauses abzuwarten, da zur Einrichtung der Haltestellen Grundstückserwerb erforderlich ist.
Die Haltestellen in der Marienstraße sollen beiderseits behindertengerecht mit ausreichend Aufstellflächen, Hochbord, taktilen Leitstreifen und jeweils 3 Wartehallen eingerichtet werden. Zusätzliche Beleuchtung soll für Sicherheit und Akzeptanz der neuen Anlagen sorgen. Die Busbuchten sollen Platz für drei Fahrzeuge je Richtung bieten, die Fahrbahn der Marienstraße im Haltestellenbereich verschwenkt und entsprechend der künftigen Belastungen ausgebaut werden.
Die Baumaßnahme soll bereits 2011 umgesetzt werden, die Kosten belaufen sich auf 500.000 Euro.
Der Kreisverwaltung sind die Missstände und Defizite an den provisorischen Haltestellen in der Hafenstraße und vor dem ehemaligen Krankenhaus bekannt. Sie befürwortet eine möglichst schnelle Verbesserung der Situation an diesen Haltestellen. Auf der anderen Seite gibt sie zu bedenken, dass für diese Maßnahme die gesamten Regionalisierungsmittel für ein Jahr zur Verfügung gestellt werden müssten. Es wird bedauert, dass andere Finanzierungsquellen, wie z.B. Mittel aus dem Konjunkturprogramm 2, über das eine Förderung zu 75% durch das Land möglich wäre, nicht ausgenutzt werden sollen. Aus ihrer Sicht ist eine alleinige Förderung aus Regionalisierungsmitteln nur bei hoher Dringlichkeit und, wenn eine Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme kurzfristig erfolgen soll und kann, zu rechtfertigen.
Grundsätzlich entspricht die Maßnahme den zulässigen Verwendungszwecken gem. § 7 Abs. 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz. Allerdings enthält sie Bestandteile, wie z.B. die Verschwenkung und den Ausbau der Fahrbahnen, die nach Einschätzung der Kreisverwaltung möglicher Weise nicht durch Regionalisierungsmittel förderfähig sind. Daher soll insbesondere für diese Bestandteile eine Prüfung der Förderfähigkeit durch die LNVG erfolgen.
Maßnahme
423
An den voraussichtlich 2 verkaufsoffenen Sonntagen im 2. Halbjahr 2010 soll in der Stadt Nienburg ein Stundentakt mit 3 Stadtbussen in der Zeit von 12.55 und 18.55 Uhr angeboten werden. An den Sonnabenden im Advent soll nach Ende der regulären Stadtbus-Fahrzeit ein Stundentakt mit 3 Stadtbussen bis 18.55 Uhr anschließen. Zum Moonlight-Shopping am 17.12.2010 sollen 3 Stadtbusse im Stundentakt bis 22.55 Uhr eingesetzt werden. Der Kostenrahmen für diese zusätzlichen Verkehrsangebote beträgt 5.600 €.
Maßnahme 521
Im Frühjahr 2011 kann der Stadtbus auf 10 erfolgreiche Jahre zurückblicken (die Fahrgastzahlen haben sich in diesem Zeitraum vervierfacht). Dieses Jubiläum soll publikumswirksam und attraktiv für alle Altersschichten gefeiert werden, um für das Stadtbussystem zu werben und neue Kunden zu gewinnen. Geplant ist eine attraktive Veranstaltung mit zahlreichen Aktionen und Infoständen zum ÖPNV in der Stadt und im Landkreis Nienburg/Weser sowie zum Klima- und Umweltschutz. Die Stadt hat für die Ausrichtung dieser Jubiläumsveranstaltung einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € beantragt. Aus Sicht der Kreisverwaltung wird ergänzt, dass eine Bezuschussung maximal in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten möglich ist (Eigenleistungen der Stadt sind in der Regel nicht förderfähig).
Maßnahme 608
Die Stadt Nienburg/Weser hat mit der Durchführung des Stadtbusverkehrs derzeit die RegioBus Hannover GmbH beauftragt. Diese ist noch bis 31.07.2013 Inhaberin der entsprechenden Liniengenehmigungen. Daher muss zu diesem Zeitpunkt eine Vergabeentscheidung gefällt werden, die mit der EU Verordnung 1370/2007 rechtskonform ist. Die Stadt beabsichtigt zur Vorbereitung der Vergabeentscheidung ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben. Für die Erstellung des Gutachtens wird ein Kostenrahmen von ca. 50.000 € angenommen. Die Absicht der Stadt wird seitens der Kreisverwaltung aufgrund der Bedeutung (Liniengenehmigungen haben in der Regel eine Laufzeit von 8 Jahren) und des hohen Informationsbedarfes bei der Vergabe unterstützt. Allerdings ist eine Prüfung der Zulässigkeit der Verwendung der Regionalisierungsmittel für ein entsprechendes Gutachten seitens der Landes-Nahverkehrsgesellschaft angefordert worden. Die Kreisverwaltung wird in der Ausschusssitzung über das Ergebnis der Prüfung berichten.
Anlagen: