Betreff
Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis Nienburg/Weser
Vorlage
2010/SGA/007
Aktenzeichen
31-414-59/3
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt der Einrichtung eines Pflegestützpunktes für den Landkreis Nienburg/Weser zu.

 


Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses am 09.09.2009 berichtet, wurde mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz auch eine Regelung zur Schaffung von Pflegestützpunkten neu in das Sozialgesetzbuch ‑ Soziale Pflegeversicherung ‑ (SGB XI) aufgenommen. § 92c SGB XI legt die notwendigen Rahmenbedingungen zur Bildung eines derartigen Pflegestützpunktes fest. Ob in einem Bundesland Pflegestützpunkte eingerichtet werden, entscheidet die oberste Landesbehörde.

 

Das Land Niedersachsen hat in Abstimmung mit den Pflege- und Krankenkassen sowie den kommunalen Spitzenverbänden den so genannten „Niedersächsischen Weg“ entwickelt. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Kooperation auf der Grundlage einer auf Landesebene ausgehandelten Rahmenvereinbarung. Danach soll die entsprechende Umsetzung von den Landkreisen vorgenommen werden. Die Kranken- und Pflegekassen leisten ihren Beitrag dadurch, dass sie finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die Landesverbände stellen für die Finanzierung der Pflegestützpunkte einen Pauschalbetrag zur Verfügung, der nach folgendem Schlüssel auf die Kommunen verteilt wird:

 

‑ 1,00 € je Bewohnerin/Bewohner pro Jahr im Alter ab 60 Jahren

 nach der amtlichen Statistik des Nds. Landesamtes für Statistik

 vom 31.12.2007

 

‑ mindestens jedoch 30.000 € je kommunaler Gebietskörperschaft,

 

‑ höchstens 50.000,00 € je Pflegestützpunkt.


Dementsprechend entfällt auf den Landkreis Nienburg/Weser ein Betrag von 31.486,00 € jährlich.

 

Der Bund leistet einen einmaligen Betrag (Anschubfinanzierung) in Höhe von 45.000,00 € je Pflegestützpunkt (50.000,00 € bei Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger).

 

Der Landkreis Nienburg/Weser wird ebenso wie eine Vielzahl weiterer Kommunen durch die zu erwartende demografische Entwicklung wesentliche Veränderungen seiner Einwohnerstruktur hinzunehmen haben. Zum Stichtag 31.12.2007 waren im Kreisgebiet 31.486 Einwohner 60 Jahre und älter. Das entsprach rund 25 % der Gesamtbevölkerung. Bereits jetzt zeichnet sich ein starker Anstieg des Anteils älterer Einwohner bei gleichzeitiger Abnahme der Gesamteinwohnerzahl ab. Diese Veränderungen der Einwohnerstruktur machen es erforderlich, durch besondere Infrastruktureinrichtungen für ältere Menschen auf die sich verändernden Lebensbedingungen einzugehen und insbesondere beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit Hilfestellungen anzubieten.

 

Der Landkreis Nienburg/Weser beabsichtigt daher, einen Pflegestützpunkt einzurichten. Hiermit soll für ältere Menschen und deren Angehörige eine zentrale und unabhängige Stelle geschaffen werden, die bei eintretender Pflegebedürftigkeit Beratung und Unterstützung in allen Bedarfssituationen bietet, Informationen über vorhandene Betreuungsangebote vorhält, Pflegeleistungen vermittelt, über die rechtlichen Anspruchsgrundlagen und die zuständigen Sozialleistungsträger informiert und bei der Beantragung von Sozialleistungen behilflich ist.

 

Die Einrichtung eines Pflegestützpunktes wäre eine ideale Ergänzung zur Seniorenarbeit im Familien- und Seniorenbüro (FSB), wo ohnehin bereits personelle Engpässe bestehen. Die Aufgaben und Ziele eines Pflegestützpunktes runden die Seniorenarbeit im FSB perfekt ab.

 

Ein erster Konzeptentwurf für den Pflegestützpunkt wurde mit der Niederschrift zur letzten Sitzung des Ausschusses übersandt. Inzwischen haben umfangreiche Verhandlungen mit der AOK Niedersachsen als federführende Kranken- und Pflegekasse stattgefunden und beide Seiten haben sich auf das beigefügte Konzept vom 15.04.2010 als Grundlage für einen Pflegestützpunktvertrag geeinigt.


 

Die Finanzierung des Pflegestützpunktes stellt sich wie folgt dar:

 

Personalkosten ca.           45.000,00 €

Sachkosten ca.                  10.000,00 €

 

insgesamt                          55.000,00 €

 

Finanzierungsbeteiligung

Pflege- / Krankenkassen 31.486,00 €

 

Kostenanteil Landkreis

jährlich ca.                          23.514,00 €

 

Das Land leistet als Anschubfinanzierung einen einmaligen Betrag von 45.000,00 €, bei Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger 50.000,00 €.

 

Das Personal für den Pflegestützpunkt ist bereits im Stellenplan für das Jahr 2010 vorgesehen.

 


Anlagen:

1 Konzept zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes gemäß § 92 c SGB XI im Landkreis Nienburg