Der
Ausschuss für Soziales und Gesundheit stimmt der Einrichtung eines Pflegestützpunktes
für den Landkreis Nienburg/Weser zu.
Wie
bereits in der Sitzung des Ausschusses am 09.09.2009 berichtet, wurde mit dem
Pflegeweiterentwicklungsgesetz auch eine Regelung zur Schaffung von
Pflegestützpunkten neu in das Sozialgesetzbuch ‑ Soziale
Pflegeversicherung ‑ (SGB XI) aufgenommen. § 92c SGB XI
legt die notwendigen Rahmenbedingungen zur Bildung eines derartigen
Pflegestützpunktes fest. Ob in einem Bundesland Pflegestützpunkte eingerichtet
werden, entscheidet die oberste Landesbehörde.
Das
Land Niedersachsen hat in Abstimmung mit den Pflege- und Krankenkassen sowie
den kommunalen Spitzenverbänden den so genannten „Niedersächsischen Weg“
entwickelt. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Kooperation auf der
Grundlage einer auf Landesebene ausgehandelten Rahmenvereinbarung. Danach soll
die entsprechende Umsetzung von den Landkreisen vorgenommen werden. Die
Kranken- und Pflegekassen leisten ihren Beitrag dadurch, dass sie finanzielle
Mittel zur Verfügung stellen. Die Landesverbände stellen für die Finanzierung
der Pflegestützpunkte einen Pauschalbetrag zur Verfügung, der nach folgendem
Schlüssel auf die Kommunen verteilt wird:
‑
1,00 € je Bewohnerin/Bewohner pro Jahr im Alter ab 60 Jahren
nach der amtlichen Statistik des Nds.
Landesamtes für Statistik
vom 31.12.2007
‑
mindestens jedoch 30.000 € je kommunaler Gebietskörperschaft,
‑
höchstens 50.000,00 € je Pflegestützpunkt.
Dementsprechend
entfällt auf den Landkreis Nienburg/Weser ein Betrag von 31.486,00 €
jährlich.
Der
Bund leistet einen einmaligen Betrag (Anschubfinanzierung) in Höhe von
45.000,00 € je Pflegestützpunkt (50.000,00 € bei Einbeziehung
ehrenamtlich Tätiger).
Der
Landkreis Nienburg/Weser wird ebenso wie eine Vielzahl weiterer Kommunen durch
die zu erwartende demografische Entwicklung wesentliche Veränderungen seiner
Einwohnerstruktur hinzunehmen haben. Zum Stichtag 31.12.2007 waren im
Kreisgebiet 31.486 Einwohner 60 Jahre und älter. Das entsprach rund 25 %
der Gesamtbevölkerung. Bereits jetzt zeichnet sich ein starker Anstieg des
Anteils älterer Einwohner bei gleichzeitiger Abnahme der Gesamteinwohnerzahl
ab. Diese Veränderungen der Einwohnerstruktur machen es erforderlich, durch
besondere Infrastruktureinrichtungen für ältere Menschen auf die sich
verändernden Lebensbedingungen einzugehen und insbesondere beim Eintritt von
Pflegebedürftigkeit Hilfestellungen anzubieten.
Der
Landkreis Nienburg/Weser beabsichtigt daher, einen Pflegestützpunkt
einzurichten. Hiermit soll für ältere Menschen und deren Angehörige eine
zentrale und unabhängige Stelle geschaffen werden, die bei eintretender
Pflegebedürftigkeit Beratung und Unterstützung in allen Bedarfssituationen
bietet, Informationen über vorhandene Betreuungsangebote vorhält, Pflegeleistungen
vermittelt, über die rechtlichen Anspruchsgrundlagen und die zuständigen
Sozialleistungsträger informiert und bei der Beantragung von Sozialleistungen
behilflich ist.
Die Einrichtung eines
Pflegestützpunktes wäre eine ideale Ergänzung zur Seniorenarbeit im Familien-
und Seniorenbüro (FSB), wo ohnehin bereits personelle Engpässe bestehen. Die
Aufgaben und Ziele eines Pflegestützpunktes runden die Seniorenarbeit im FSB
perfekt ab.
Ein erster Konzeptentwurf für den
Pflegestützpunkt wurde mit der Niederschrift zur letzten Sitzung des
Ausschusses übersandt. Inzwischen haben umfangreiche Verhandlungen mit der AOK
Niedersachsen als federführende Kranken- und Pflegekasse stattgefunden und
beide Seiten haben sich auf das beigefügte Konzept vom 15.04.2010 als Grundlage
für einen Pflegestützpunktvertrag geeinigt.
Die
Finanzierung des Pflegestützpunktes stellt sich wie folgt dar:
Personalkosten
ca. 45.000,00 €
Sachkosten
ca. 10.000,00 €
insgesamt 55.000,00 €
Finanzierungsbeteiligung
Pflege-
/ Krankenkassen 31.486,00 €
Kostenanteil
Landkreis
jährlich
ca. 23.514,00 €
Das
Land leistet als Anschubfinanzierung einen einmaligen Betrag von 45.000,00 €,
bei Einbeziehung ehrenamtlich Tätiger 50.000,00 €.
Das
Personal für den Pflegestützpunkt ist bereits im Stellenplan für das Jahr 2010
vorgesehen.
Anlagen:
1 Konzept zur Einrichtung eines Pflegestützpunktes gemäß § 92 c SGB XI im Landkreis Nienburg