Betreff
Finanzplanung und Investitionsprogramm 2003 bis 2007
Vorlage
2003/FA/018
Aktenzeichen
20
Art
Ausschuss für Finanzen und Personal

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, den Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2004 zu beschließen.


Finanzplan

 

Nach § 65 NLO i. V. m. § 90 NGO haben die Gemeinden ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Da der Haushaltsplan für das kommende Haushaltsjahr im laufenden Haushaltsjahr aufgestellt wird, stellt die Finanzplanung die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben über das Haushaltsjahr hinaus für drei Jahre dar.

 

Die jeweils durch Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport bekannt gegebenen Orientierungsdaten sind verbindlich bei der Finanzplanung zu berücksichtigen. Diese Orientierungsdaten geben den Landkreisen auch Hilfen bei der Aufstellung des Haushalts- und Finanzplanes.

 

Mit dem Orientierungsdatenerlass vom 2. September 2003 werden die Einnahmeschätzungen für die Kommunen in den Jahren 2003 bis 2007 aus den Ergebnissen des Arbeitskreises “Steuerschätzungen” vom Mai diesen Jahres abgeleitet. Unberücksichtigt bleiben dabei die teilweise erheblichen Auswirkungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform, zur Reform der Gewerbesteuer, eines vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz.

 

Für die Einnahmen der Kommunen wird folgende Entwicklung prognostiziert:

 

 

2003

2004

2005

2006

2007

Kommunale Steuereinnahmen

v. H.

Gemeindeanteil Einkommensteuer

-0,4

-0,7

-2,0

+6,5

+6,5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

0

+2,2

+2,5

+3,0

+3,0

Gewerbesteuer (Brutto)

-2,0

+4,8

+3,5

+5,5

+4,0

Gewerbesteuer (Netto)

-9,3

+4,9

+3,0

+8,5

+4,0

Grundsteuer A und B

+1,6

+1,8

+2,0

+2,0

+2,0

 

 

 

 

 

 

Zahlungen des Landes

 

 

 

 

 

Schlüsselzuweisungen und Finanzhilfen für Investitionen

-17,3

+17,3

-0,5

+7,0

+5,0

Zuweisungen des übertragenen Wirkungskreises

+2,4

+1,0

+2,0

+2,0

+2,0

 

Vor dem Hintergrund der gesamtstaatlichen Verpflichtung zur Einhaltung der Defizitkriterien aus dem Maastricht-Vertrag und zur Erreichung der Ziele des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes haben sich Bund und Länder am 21.03.2002 auf einen nationalen Stabilitätspakt verständigt. Danach haben die Kommunen den Anstieg ihrer Ausgaben auf durchschnittlich 1 v. H. im Jahr zu begrenzen.

 

Die vorliegende Finanzplanung übernimmt aus dem Orientierungsdatenerlass die vorgegebenen Veränderungsquoten. Gleichzeitig sind bereits erkennbare Sonderentwicklungen eingeflossen.

 

Bei der Bemessung der Kreisumlage ist vom Fortbestehen der aktuellen Hebesätze von 53 v. H. nach Steuerkraftzahlen und 47 v. H. der gemeindlichen Schlüsselzuweisungen ausgegangen worden.

 

 


Investitionsprogramm

 

Die unzureichende Finanzausstattung des Landkreises Nienburg/Weser lässt auch in den Jahren bis 2007 Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in sehr begrenztem Umfang zu.

 

Die Ansätze von investiven Ausgaben in den Haushalten der einzelnen allgemeinbildenden Schulen lassen sich nur in der Summe bewerten. Hier wird vom Schulamt und dem Schulausschuss im Rahmen der jährlichen konkreten Haushaltsplanung über den Einsatz von Mitteln entschieden. Vorsorglich wurden in das Investitionsprogramm für Erweiterungsbauten an Schulen ab dem Jahr 2005 jährlich 1,2 Mio. Euro eingesetzt.

 

Der Kreistag hat die Beitragspflicht zur Kreisschulbaukasse mit einer jährlichen Gesamtumlagesumme von 1.022.600 EURO bis Ende 2005 festgelegt. Es wird auch in Zukunft nicht zu vermeiden sein, dass im Einzelfall anerkannte Schulbauvorhaben, vom jeweiligen Schulträger vorfinanziert werden müssen, ehe die zinslosen Schulbaudarlehen bereitgestellt werden können.

 

Die berücksichtigten Baumaßnahmen an Kreisstraßen sind Vorhaben, deren Förderungsfähigkeit zum größten Teil vom Land bereits anerkannt ist. Die Umsetzung setzt für jedes Vorhaben die Bereitstellung von GVFG-Mitteln, eine gelungene planungsrechtliche Absicherung und eine störungsfreie technische Abwicklung voraus. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass jährlich Investitionen in Höhe von rd. 2 Mio. Euro erforderlich sein werden.

 


Anlagen:

 

Finanzplan und Investitionsprogramm