Betreff
Weserradweg hier: Förderantrag 2010
Vorlage
2010/AfR/017
Aktenzeichen
62.20.72.01
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Der Landkreis Nienburg/Weser stellt die Kofinanzierungsmittel für die Beschilderungsmaßnahmen, Planungskosten und der Zählstelle im Zuge der „Qualitätsoffensive Weserradweg“ in Höhe von 66.000 Euro zur Verfügung.

 


Der Weser-Radweg gehört zu den ersten Fernradwanderwegen in Deutschland, die mit einem touristischen Konzept  entwickelt und vermarktet wurden. Er bildet das Rückgrat des Tourismus in allen Tourismusregionen entlang der Weser und ist somit von hoher Bedeutung, so auch in der Region Mittelweser, die sich von Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke) bis Achim (Landkreis Verden) erstreckt. Insbesondere durch den Weser-Radweg besitzt die Region im Radtourismus ein weit über die Region hinaus bekanntes Profil.

 

Inzwischen gibt es zahlreiche andere, neu ausgebaute Fernradwege, so dass der Weser-Radweg sich in harter Konkurrenz befindet. Der Weser-Radweg ist in die Jahre gekommen und kann im Vergleich zu zertifizierten Radwegen nicht mit einem hohen Qualitätsstandard aufwarten. Deshalb bedarf es aus Sicht aller damit befassten Touristikexperten einer Qualitätsoffensive, mit der der Radweg wieder zu einem Premiumprodukt ausgebaut werden soll.

 

Die Weserbergland-Tourismus GmbH ist mit diesem Anliegen an das Wirtschaftsministerium herangetreten und hat erreicht, dass das Land einen hohen Fördermittelbetrag dafür reserviert hat. Darüber hinaus hatte die Weserbergland-Tourismus GmbH den ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) beauftragt, eine Befahrung der gesamten Route vorzunehmen. Es sollten etwaige Mängel und der Handlungsbedarf festgestellt werden, der notwendig ist, um den Radfernweg Weser entsprechend der ADFC-Kriterien so zu zertifizieren, dass er zukünftig mit anderen konkurrenzfähig bleibt.

 

Der Bericht des ADFC wurde im August 2010 vorgelegt. Für den Landkreis Nienburg ergab sich ein recht hoher Handlungsbedarf, der mit einer Summe von 516.269,60 Euro zu beziffern ist, der sich wie folgt in Maßnahmen aufgliedern lässt:

 

· Wegebaumaßnahmen (Oberfläche, Verbreiterungen)
Sonstige Infrastruktur (Poller, Leitplanken „entschärfen“)   451.367,00 €

· Planungskosten und Beschilderungen                                    51.217,60 €

· Zählstelle                                                                                 13.685,00 €

 

Die Förderquote der NBank beträgt 50%.

 

Weil seitens der NBank als Förderstelle eine Antragsfrist bis zum 31.08.2010 vorgegeben war, hatte die Verwaltung – vorbehaltlich der Entscheidung der Kreispolitik – einen entsprechenden Antrag beim Land gestellt. Dieser sieht eine Kostenaufteilung bei Wegebau und Infrastruktur nach dem Belegenheitsprinzip (=Straßenbaulastträger =Gemeinde) vor. Da die Planung (ggf. auch neue Trasse), Beschaffung der Beschilderung und die Einrichtung einer Zählstelle sehr viel übergreifenden Koordinierungsaufwand beinhaltet, sollte dies vom Landkreis übernommen werden. Hierüber hatten sich Gemeinden und Kreis verständigt.

 

Der Antrag konnte zwar fristgerecht, aber auf Grund der knappen Zeit nicht vollständig (z.B. Nachweis der Haushaltsmittel, Erklärungen der Gemeinden)  eingereicht werden. Da die Mittel gebunden sind, ist dies jedoch unproblematisch. Der Antrag kann nach Rücksprache mit der NBank bis zur nächsten Antragsfrist Ende Februar 2011 vervollständigt werden.

 

Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2011 veranschlagt.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 66.000                                           Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen: