Der Landkreis Nienburg/Weser stellt die
Kofinanzierungsmittel für die Beschilderungsmaßnahmen, Planungskosten und der
Zählstelle im Zuge der „Qualitätsoffensive
Weserradweg“ in Höhe von 66.000 Euro zur Verfügung.
Der
Weser-Radweg gehört zu den ersten Fernradwanderwegen in Deutschland, die mit
einem touristischen Konzept entwickelt
und vermarktet wurden. Er bildet das Rückgrat des Tourismus in allen
Tourismusregionen entlang der Weser und ist somit von hoher Bedeutung, so auch
in der Region Mittelweser, die sich von Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke) bis
Achim (Landkreis Verden) erstreckt. Insbesondere durch den Weser-Radweg besitzt
die Region im Radtourismus ein weit über die Region hinaus bekanntes Profil.
Inzwischen
gibt es zahlreiche andere, neu ausgebaute Fernradwege, so dass der Weser-Radweg
sich in harter Konkurrenz befindet. Der Weser-Radweg ist in die Jahre gekommen
und kann im Vergleich zu zertifizierten Radwegen nicht mit einem hohen
Qualitätsstandard aufwarten. Deshalb bedarf es aus Sicht aller damit befassten
Touristikexperten einer Qualitätsoffensive, mit der der Radweg wieder zu einem
Premiumprodukt ausgebaut werden soll.
Die
Weserbergland-Tourismus GmbH ist mit diesem Anliegen an das Wirtschaftsministerium
herangetreten und hat erreicht, dass das Land einen hohen Fördermittelbetrag
dafür reserviert hat. Darüber hinaus hatte die Weserbergland-Tourismus GmbH den
ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) beauftragt, eine Befahrung der
gesamten Route vorzunehmen. Es sollten etwaige Mängel und der Handlungsbedarf
festgestellt werden, der notwendig ist, um den Radfernweg Weser entsprechend
der ADFC-Kriterien so zu zertifizieren, dass er zukünftig mit anderen konkurrenzfähig
bleibt.
Der
Bericht des ADFC wurde im August 2010 vorgelegt. Für den Landkreis Nienburg
ergab sich ein recht hoher Handlungsbedarf, der mit einer Summe von 516.269,60
Euro zu beziffern ist, der sich wie folgt in Maßnahmen aufgliedern lässt:
· Wegebaumaßnahmen (Oberfläche, Verbreiterungen)
Sonstige Infrastruktur (Poller, Leitplanken „entschärfen“) 451.367,00 €
·
Planungskosten
und Beschilderungen 51.217,60 €
·
Zählstelle 13.685,00 €
Die
Förderquote der NBank beträgt 50%.
Weil
seitens der NBank als Förderstelle eine Antragsfrist bis zum 31.08.2010
vorgegeben war, hatte die Verwaltung – vorbehaltlich der Entscheidung der
Kreispolitik – einen entsprechenden Antrag beim Land gestellt. Dieser sieht
eine Kostenaufteilung bei Wegebau und Infrastruktur nach dem Belegenheitsprinzip
(=Straßenbaulastträger =Gemeinde) vor. Da die Planung (ggf. auch neue Trasse),
Der
Antrag konnte zwar fristgerecht, aber auf Grund der knappen Zeit nicht
vollständig (z.B. Nachweis der Haushaltsmittel, Erklärungen der
Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2011 veranschlagt.
Anlagen: