Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Dreifachsporthalle Stolzenau - 2. Bauabschnitt
Vorlage
2010/AAS/029
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Gemeinde Stolzenau wird für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau -2. Bauabschnitt eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse gemäß § 117 NSchG in Höhe von höchstens 42.786 € gewährt.

 


Der 1. Bauabschnitt für die Sanierung der Dreifeldsporthalle Stolzenau ist zwischenzeitlich mit einem Zuwendungsbetrag in Höhe von 332.274 € aus der Kreisschulbaukasse abgeschlossen worden. Er beinhaltete die Sanierung des Hallenteils mit Geräteräumen einschließlich der hallenseitigen Lüftungsanlage.

 

Die Gemeinde Stolzenau hat mit Schreiben vom 10.08.2010 den Antrag gestellt auch den 2. Bauabschnitt durch die Kreisschulbaukasse mitzufinanzieren. Der 2. Bauabschnitt umfasst die Erneuerung der Sanitäreinrichtungen, der Umkleideräume, der Heizung sowie der Lüftungsanlage. Außerdem sind der Fußboden im Turnschuhgang, das Dach über dem Technikraum und die zur Alarmierung erforderliche ELA-Anlage zu erneuern. 

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

 

Beide Voraussetzungen sind gegeben. Die Dreifeldsporthalle in Stolzenau wird gegenwärtig und auch zukünftig von den Schulen Gymnasium Stolzenau, Schloss-Schule Stolzenau und Regenbogenschule Stolzenau für den Schulsport genutzt.

 

Die Gesamtkosten für den 2. Bauabschnitt belaufen sich aufgrund der von der Gemeinde vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt rd. 380.000 €. Die Gemeinde Stolzenau hat einen Betrag in Höhe von 290.000 € aus dem Konjunkturpaket II für die Finanzierung der Maßnahme vorgesehen, welcher vorab in Abzug zu bringen ist. Die verbleibende Restsumme ist mit einem Fördersatz von 47,54 % zuwendungsfähig, was einem Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 42.786 € entspricht.