Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für größere Instandsetzungsmaßnahmen an der Grundschule Bücken
Vorlage
2010/AAS/030
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für die Sanierung der Grundschule Bücken eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 183.334 € gewährt.

 


Das Schulgebäude der Grundschule Bücken und die angrenzende Einfeldturnhalle sollen saniert werden. Hierfür wurde die Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse durch die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beantragt.

 

Die Gebäude wurden 1963/1964 errichtet und weisen verschiedene Mängel auf.

 

Im Schulgebäude soll das vorhandene Flachdach, welches an verschiedenen Stellen undicht ist, durch eine neue Dacheindeckung ersetzt werden. Darüber hinaus sollen die mangelhaften und teilweise einfach verglasten Fassadenelemente im Bereich der West- und Ostseite der Pausenhalle erneuert und die Glasbausteine in den Treppenhäusern durch Fensterelemente ersetzt werden. Außerdem soll die überdimensionierte und mittlerweile 27 Jahre alte Heizungsanlage ausgetauscht werden.

 

In der Sporthalle soll die gesamte Ostseite, welche als Glasbausteinwand besteht und eine unzureichende Dämmwirkung erzeugt, durch ein Ständerbauwerk, an das von außen Metallfassadenplatten angebracht werden, ersetzt werden. An der Innenseite sollen schallabsorbierende Platten montiert werden. In den Zwischenräumen wird eine den heutigen Anforderungen genügende Dämmung eingebaut. Außerdem sind im Deckenbereich Oberlichter zur Belichtung und eine Deckenstrahlplattenheizung vorgesehen.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden.

 

Schulgebäude und Sporthalle der GS Bücken sind für den Schulunterricht in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya erforderlich. Die Schule ist mittelfristig zweizügig, langfristig knapp zweizügig berechnet worden.  

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich aufgrund der von der Samtgemeinde vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt rd. 550.000 €. Eine Gegenfinanzierung durch Drittmittel, welche vorher in Abzug zu bringen wären, ist nicht vorgesehen. Bei einem Fördersatz von einem Drittel der anstehenden Maßnahmekosten errechnet sich eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von höchstens 183.334 €.