Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für die Sanierung der Grundschule Bücken eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 183.334 € gewährt.
Das
Schulgebäude der Grundschule Bücken und die angrenzende Einfeldturnhalle sollen
saniert werden. Hierfür wurde die Gewährung einer Zuwendung aus der
Kreisschulbaukasse durch die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beantragt.
Die
Gebäude wurden 1963/1964 errichtet und weisen verschiedene Mängel auf.
Im
Schulgebäude soll das vorhandene Flachdach, welches an verschiedenen Stellen
undicht ist, durch eine neue Dacheindeckung ersetzt werden. Darüber hinaus
sollen die mangelhaften und teilweise einfach verglasten Fassadenelemente im
Bereich der West- und Ostseite der Pausenhalle erneuert und die Glasbausteine
in den Treppenhäusern durch Fensterelemente ersetzt werden. Außerdem soll die
überdimensionierte und mittlerweile 27 Jahre alte Heizungsanlage ausgetauscht
werden.
In
der Sporthalle soll die gesamte Ostseite, welche als Glasbausteinwand besteht
und eine unzureichende Dämmwirkung erzeugt, durch ein Ständerbauwerk, an das
von außen Metallfassadenplatten angebracht werden, ersetzt werden. An der
Innenseite sollen schallabsorbierende Platten montiert werden. In den
Zwischenräumen wird eine den heutigen Anforderungen genügende Dämmung
eingebaut. Außerdem sind im Deckenbereich Oberlichter zur Belichtung und eine
Deckenstrahlplattenheizung vorgesehen.
Nach
§ 117 NSchG gewähren die Landkreise den kreisangehörigen Gemeinden und
Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel
und im Sekundarbereich in Höhe von mindestens der Hälfte der notwendigen
Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch
für größere Instandsetzungen erbracht werden.
Schulgebäude
und Sporthalle der GS Bücken sind für den Schulunterricht in der Samtgemeinde
Grafschaft Hoya erforderlich. Die Schule ist mittelfristig zweizügig,
langfristig knapp zweizügig berechnet worden.
Die
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich aufgrund der von der Samtgemeinde
vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt rd. 550.000 €. Eine
Gegenfinanzierung durch Drittmittel, welche vorher in Abzug zu bringen wären,
ist nicht vorgesehen. Bei einem Fördersatz von einem Drittel der anstehenden
Maßnahmekosten errechnet sich eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe
von höchstens 183.334 €.