Der
Samtgemeinde Marklohe wird für den Neubau der Grundschule Lemke eine Zuwendung
aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 1.469.965 €
gewährt.
Die
Samtgemeinde Marklohe hat mit Schreiben vom 11.12.2009 den Antrag gestellt, den
Neubau der Grundschule Lemke und die hiermit in Zusammenhang stehenden
zusätzlichen Maßnahmen sowie die Ausstattung des Schulgebäudes einschließlich
Mensa durch Mittel aus der Kreisschulbaukasse mitzufinanzieren. Die für die
Beurteilung der Maßnahme erforderliche Kostenberechnung nach DIN 276 wurde am
05.08.2010 nachgereicht.
Die
Umsetzung des Bauvorhabens für die Schule, welche in Passivhausbauweise
errichtet werden soll, wird sich planmäßig bis zum Ende des
3. Quartals 2011 erstrecken. Die bisherigen Außenstellen der Grundschule
Marklohe in Balge und Lemke (Schülerinnen und Schüler der Außenstelle Lemke
besuchen wegen der Bauarbeiten seit dem 01.08.2010 die Hauptstelle in Marklohe)
und die Hauptstelle Marklohe sollen dann in Lemke zusammengeführt werden. Die
Schule wird mittel- bis langfristig zweizügig sein.
Für
folgende Maßnahmebestandteile wurde eine Zuwendung beantragt:
a)
Baukonstruktion
(rd. 2.807.720 €)
b)
Betriebstechnische
Anlagen (rd. 1.136.100 €)
c)
Honorare
und Baunebenkosten (rd. 613.400 €)
d)
Abriss
des alten Schulgebäudes (rd. 100.000 €)
e)
Grunderwerb,
Erschließung und Parkplätze (rd. 490.500 €)
f)
Beschulung
in einer Containeranlage während der Bauzeit (rd. 45.000 €)
g)
Ausstattung
des Schulgebäudes einschließlich Mensa (rd. 170.000 €)
h)
Herstellung
der Außenanlagen (rd. 700.000 €).
Insgesamt
ergibt sich ein Antragsvolumen von rd. 6.062.720 €.
Nach
§ 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im
Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen
Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch
für größere Instandsetzungen und für die Ausstattung von Schulen mit besonderen
Einrichtungen erbracht werden.
Der
Fachdienst Liegenschaften wurde um eine baufachliche Stellungnahme zur Angemessenheit
der Baumaßnahme gebeten. Dabei sollte insbesondere auch eine Aussage zu den zu
erwartenden Mehrkosten aufgrund der Passivhausbauweise getroffen werden. Man
hat von dort eine Vergleichsberechnung mit der Baumaßnahme Hauptschule Hoya aus
dem Jahre 2006 vorgenommen. Für bis zum Jahre 2010/2011 entstehende bzw.
bereits entstandene Preissteigerungen wurde der Flächenpreis um 15 % gemäß dem
aktuellen Baupreisindex erhöht. Der Flächenpreis für die im Rahmen der Baumaßnahme
Grundschule Lemke vorgesehene Fläche von rd. 2.500 qm liegt etwa 10 % oberhalb
des aktualisierten Flächenpreises für die Hauptschule Hoya. Ergänzend sei
darauf hingewiesen, dass seit dem 01.10.2009 die Energiesparverordnung EnEV
2009 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung schreibt ein energiesparendes
Neubauverhalten vor und stellt zusätzliche Anforderungen an den Bauherrn,
welche in 2006 noch nicht zu berücksichtigen waren. Die bei herkömmlicher
Bauweise entstehenden Mehrkosten durch die EnEV 2009 werden durch den
Fachdienst Liegenschaften auf rd. 5 % beziffert. Die ermittelten Mehrkosten für
die Ausführung in Passivhausbauweise gegenüber der heute erforderlichen
herkömmlichen Bauweise belaufen sich deshalb auf rd. 5 % (10 % Mehrkosten
Grundschule abzüglich 5 % wegen EnEV 2009) der Gesamtbaukosten.
In
Anbetracht der Tatsache, dass die Samtgemeinde Marklohe diese baulichen
Mehrkosten mittel- bis langfristig durch Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten
kompensieren will und der Gesetzestext nur die notwendigen Schulbaukosten als berücksichtigungsfähig
deklariert, sollte bei den grundsätzlich anzuerkennenden Baukosten ein
pauschaler Abzug von 5 % vorgenommen werden.
Die
einzelnen Maßnahmebestandteile sollten wie folgt berücksichtigt werden:
Zu a) bis c)
Die
diesbezüglichen Maßnahmekosten von insgesamt rd. 4.557.220 € sind um einen
passivhausbedingten Anteil von 5 % (entspricht rd. 227.861 €) zu reduzieren,
was einer Zwischensumme von 4.329.359 € entspricht. Das Raumprogramm der
Samtgemeinde Marklohe weicht teilweise in nicht unerheblichem Umfang von den
Empfehlungen des Landes aus dem Jahre 1988 (Schulbauhandreichungen) ab. So ist
das Forum mit einer Größe von rd. 370 qm anstelle von rd. 176 qm geplant
worden. Außerdem soll eine Schulküche mit rd. 34 qm gebaut werden, obwohl das
Fach Hauswirtschaft an Grundschulen nicht unterrichtet wird. Darüber hinaus
sind 4 Gruppenräume mit je rd. 32 qm vorgesehen. Die Schulbauhandreichungen
sehen Gruppenräume nur mit besonderer Begründung und dann lediglich mit einer
Größe von rd. 15 qm vor. Tatsächlich muss das Erfordernis einer Nettofläche von
rd. 296 qm (rd. 12 % der Gesamtfläche) kritisch hinterfragt werden. Die Samtgemeinde
Marklohe begründet diese Abweichungen von den Schulbauhandreichungen u.a. mit
der geplanten Einführung des Ganztagsunterrichts und den veränderten
Raumbedürfnissen von Schulen seit 1988.
Abschließend
sei darauf hingewiesen, dass die ganztagsspezifischen Räume Speisesaal,
Ausgabeküche und Spülküche, welche einen Anteil von rd. 6 % der
Gesamtnutzfläche ausmachen, auch vom angrenzenden Kindergarten mitgenutzt
werden. Dies hat zur Folge, dass 6 % der als Zwischensumme dargestellten
Baukosten nur zu 75 % (Anteil der Grundschüler) zu berücksichtigen sind.
Berücksichtigt
man die vorgenannten Abweichungen von den Schulbauhandreichungen nicht bzw. die
ganztagsspezifischen Räume wegen der Mitnutzung durch den Kindergarten nur zu
75 %, so können 3.744.896 € als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Zu d) bis f)
Abrisskosten
und Kosten für das Baugrundstück und dessen Erschließung sind gemäß § 117
Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 3 NSchG nicht
zuwendungsfähig. Gleiches gilt für die während der Bauzeit auftretenden
Ausgaben für die Unterbringung von Schülerinnen und Schülern in einer
Containeranlage.
Zu g)
Nach
§ 117 Absatz 3 NSchG können Zuwendungen auch für die Erstausstattung von
Schulen erbracht werden. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensvorschrift
für deren Auslegung die bisherige Bewilligungspraxis des Landkreises
Berücksichtigung finden muss. Informativ sei darauf hingewiesen, dass der
Landkreis Nienburg/Weser bis heute keinerlei Zuwendungen für die
Erstausstattung von Schulen, auch nicht für eigene Maßnahmen, aus der
Kreisschulbaukasse erbracht hat. Die beantragte Ausstattung für die Grundschule
Lemke einschließlich der ganztagsschulspezifischen Mensa sollte deshalb
abgelehnt werden.
Zu h)
Die
Ausgaben für die Herstellung der Außenanlagen von insgesamt rd. 700.000 €
betreffen neben der Grundschule teilweise auch den angrenzenden Kindergarten.
Der Anteil für den bereits heute weitestgehend erschlossenen Kindergarten
beträgt nach Aussage des Architekten rd. 5 % dieser Kosten, wobei eine
verbindliche Kostenschätzung derzeit noch nicht vorliegt. Die Verwaltung hat
den Kindergartenanteil deshalb zunächst mit 5 % beziffert. Das Architekturbüro
wird den tatsächlichen Kindergartenanteil in den nächsten Monaten
herausarbeiten und mit Samtgemeinde und Landkreis kommunizieren. Dies ist
unschädlich, weil die Kreispolitik den Höchstbetrag der Förderung beschließt
und die tatsächliche Fördersumme nach Abschluss der Maßnahme durch Verwendungsnachweis
vom Antragsteller zu belegen ist. Bei einem Kindergartenanteil von 5 % ergibt
sich ein zuwendungsfähiger Grundschulanteil von 665.000 €.
Insgesamt
errechnet sich ein zuwendungsfähiger Betrag von 4.409.896 €. Dieser ist
mit einem Fördersatz von einem Drittel zuwendungsfähig, was einer Zuwendung aus
der Kreisschulbaukasse in Höhe von 1.469.965 € entspricht.