Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Sporthalle der Grundschule in Lemke
Vorlage
2010/AAS/033
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Marklohe wird für die Sanierung der Sporthalle der Grundschule Lemke eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der Hälfte der nach Abzug der Drittfördermittel aus dem Konjunkturpaket II verbleibenden Kosten, höchstens jedoch 55.734 €, gewährt.

 


Im Zuge der Aufhebung der Grundschulstandorte Marklohe und Balge und des Neubaus einer Grundschule Lemke wird die Zweifeldsporthalle in Lemke saniert.

 

Der Antrag der Samtgemeinde Marklohe auf Beteiligung der Kreisschulbaukasse an den Maßnahmekosten war bereits am 14.12.2009 beim Landkreis eingegangen, die für die Beurteilung der Sanierung erforderliche Kostenberechnung nach DIN 276 wurde jedoch erst am 05.08.2010 nachgereicht.

 

Die Sporthalle wurde 1969 errichtet und bedarf einer energetischen Sanierung.

 

Als Maßnahmebestandteile sind die Neugestaltung der aus Glasbausteinen bestehenden Außenfassade, die Verstärkung und Anbindung der vorhandenen Dachdämmung, der Austausch der vorhandenen Hallendecke gegen eine neue Akustikdecke, die Ausbesserung bzw. Neugestaltung von Sanitäranlagen, Duschräumen und Umkleidekabinen sowie die Anpassung der vorhandenen Lüftungsanlage vorgesehen.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

 

Beide Voraussetzungen sind gegeben. Die Grundschule Lemke wird nach der Zusammenführung zunächst noch zwei- bis dreizügig sein und sich mittel- bis langfristig als zweizügige Grundschule darstellen.

 

Die Sporthalle hat eine Größe von 24m x 43,70m und ist nach dem Schulentwicklungsplan –Fortschreibung 2005/2019- als eine Sporthalle mit 2 Sportübungseinheiten anzusehen. Schulisch notwendig ist langfristig allerdings nur 1 Sportübungseinheit, da das Fach Sport im Grundschulbereich mit 2 Wochenstunden angeboten wird. Hieraus folgt, dass nur die Hälfte der entstehenden Kosten für eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse berücksichtigt werden kann.

 

Die Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahme belaufen sich aufgrund der von der Samtgemeinde vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt rd. 540.000 €. Die Samtgemeinde Marklohe hat einen Betrag in Höhe von 205.600 € aus dem Konjunkturpaket II für die Finanzierung der Maßnahme vorgesehen, welcher vorab in Abzug zu bringen ist. Die verbleibende Restsumme von 334.400 € ist zur Hälfte anzuerkennen und mit einem Fördersatz von einem Drittel zuwendungsfähig, was einem Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von bis zu 55.734 € entspricht.