Im Fachbereich Soziales und Gesundheit wurden die Mittelansätze des Ergebnisplans für das Haushaltsjahr 2011 ermittelt. Die Mittelanmeldungen und die mittelfristige Finanzplanung sind beigefügt. Die notwendigen Erläuterungen sind unterhalb der Konten gedruckt.
Der Zuschussbedarf für das Haushaltsjahr 2011 ist auf 30.075.200 Euro errechnet worden. Er liegt damit um 1.593.600 Euro (5,6 %) über dem voraussichtlichen Zuschussbedarf im Jahr 2010 und um 1.165.054,53 Euro (4 %) über dem Zuschussbedarf aus dem Rechenergebnis 2009. Damit kann der Budgetierungsvorgabe (nicht mehr als 2 % über dem ordentlichen Ergebnis 2009) nicht entsprochen werden. Dafür gibt es folgende Begründungen:
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Produktgruppe Soziales
Die Differenz zu 2009 liegt bei
571.471,07 Euro (4,3 %). Die Erstattungen des Bundes für Leistungen
nach dem SGB II (Konto 31010.319100) reduzieren sich. Sind in 2009 noch
25,4 % der Kosten der Unterkunft erstattet worden, so waren es 2010 nur
noch 23 %. Der Anteil wird nach einer bestimmten Formel berechnet und per
Bundesgesetz für jedes Jahr festgelegt. Diese Differenz von
536.046,07 Euro kann an anderer Stelle nicht ausgeglichen werden. Denn
wenn auch die Arbeitslosenzahlen zurückgehen sollten, wird es nach Einschätzung
der Verwaltung weitere Kostensteigerung bei den Mieten und Energiekosten geben.
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Produktgruppe Eingliederungshilfe
Hier liegt die Differenz zu 2009
bei 771.256,28 Euro (2,7 %). Wie den Erläuterungen zur Produktgruppe
und bei den einzelnen Konten entnommen werden kann, gibt es weitere Kostensteigerungen
wegen weiterer Fallzahlsteigerungen und Erhöhung der Entgelte für die
Leistungsanbieter. Auch hier kann ein Ausgleich an anderer Stelle nicht
hergestellt werden.
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Produktgruppe Sozialhilfe
Die Differenz zu 2009 liegt bei
1.001.296,63 Euro (18,6 %) und bedeutet die größte negative
Abweichung. Im Wesentlichen hat die Veränderung bereits 2010 stattgefunden, die
Differenz zu 2010 beträgt nämlich nur noch 270.800 Euro (4,4 %).
Die Transferaufwendungen für
Hilfen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung müssen erneut erhöht werden, weil
schon auf Grund der demografischen Entwicklung und der schlechteren
Altersversorgung mit Fallzahlsteigerungen zu rechnen ist und außerdem mit
Kostensteigerungen bei den Kosten der Unterkunft – Miete und Energie. Insgesamt
steigen in diesem Produkt die Kosten im Vergleich zu 2009 um
213.571,89 Euro (3,8 %). Gegensteuerungen sind nicht möglich.
Auch bei der Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten müssen gegenüber
2009 109.564,80 Euro mehr aufgewendet werden. Durch den Wechsel der
Zuständigkeit für diesen Personenkreis in das SGB II (ARGE) sind die Kosten von
2008 auf 2009 gesunken. Die geringere Kostenerstattung des Landes (Konto
31211.348100) hat sich erst 2010
bemerkbar gemacht und natürlich auch weiterhin. Zur Verdeutlichung:
Transferaufwendungen brutto
2008 323.396,72 Euro –
Erstattung in 2009
2009 214.785,66 Euro –
Erstattung in 2010
2010 265.000,00 Euro –
Erstattung in 2011
2011 236.500,00 Euro –
Erstattung in 2012
Die größte Differenz ist bei den Hilfen für Asylbewerber mit
678.159,94 Euro zu verzeichnen. Da es zur Zeit 88 Neuzuweisungen (28
sind bereits in Nienburg angekommen) gibt, erhöhen sich die Aufwendungen. Die
Erstattung es Landes wirkt sich jedoch erst 2012 aus, weil für die pauschale
Erstattung (4.270 Euro pro Person und Jahr) die Zahlen zwei Jahre
rückwirkend zu Grunde gelegt werden. Da die Personenzahlen in der Vergangenheit
rückläufig waren, hat sich das positiv dargestellt, jetzt durch die Neuzugänge
gibt das eine negative Darstellung. Die Entwicklung der Transferaufwendungen
und der Personenzahlen sieht wie folgt aus:
Transferaufwendungen brutto
2008 1.516.618,91 Euro
2009 1.314.878,80 Euro
2010 1.561.500,00 Euro
2011 1.475.200,00 Euro
Personen
31.12.2005 425
31.12.2006 410 - Mittel 417,5 für 2008
31.12.2007 347 - Mittel
378,5 für 2009
31.12.2008 294 - Mittel
320,5 für 2010
31.12.2009 228 - Mittel
261.0 für 2011
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Produktgruppe Altenhilfe
In dieser Produktgruppe werden
die Leistungen des Landes als überörtlicher Träger vereinnahmt für die gesamte
Sozialhilfe. Darum ist diese Produktgruppe als einzige mit Überschussergebnis.
Da in den letzten Jahren überwiegend die Kosten für den überörtlichen Träger
gestiegen sind (insbesondere in der Eingliederungshilfe), sind die Erstattungsleistungen
auch gestiegen. Die Differenz im Produkt Zahlungen Quotales System beträgt ca.
3,5 Mio. Euro. Ca. 1,9 Mio. sind wieder zu verrechnen mit dem Produkt
Leistungen nach dem NPflegeG, weil dort 2009 noch Erstattungen des Landes
vereinnahmt wurden, die seit 2010 auch im Produkt Zahlungen Quotales System vereinnahmt
werden.
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Produktgruppe Bundesleistungen
Durch die erforderliche Aufstockung des Personals wegen Wohngeldveränderungen sind die Kosten in dem Produkt gestiegen. Eine Kompensation ist nicht möglich.
Im gesamten Fachbereich wird leider keine Möglichkeit gesehen, die knapp 1,2 Mio. Euro auszugleichen. Es sind hier Pflichtaufgaben zu erledigen, Steuerungsmöglichkeiten werden z. B. in der Eingliederungshilfe ausgenutzt, weitere sind nicht erkennbar.
Im Fachbereich Soziales und Gesundheit sind im Jahr 2010 keine Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen (Zuschüsse und Zuweisungen zu Investitionen Dritter) geplant.