Betreff
Kloster Schinna; hier: Zuschüsse des Landkreises für Instandsetzungsmaßnahmen
Vorlage
2010/AfR/018
Aktenzeichen
85.30.01
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Der Ausschuss für Regionalentwicklung nimmt Kenntnis

 


In der Ausschusssitzung am 18.06.2009 und in der Kreisausschusssitzung am 29.06.2009 wurde beschlossen, die Instandsetzungsmaßnahmen des Klosters Schinna mit insgesamt 130.000 € als Kofinanzierung zu fördern.

Ziel der Instandsetzungsmaßnahmen war die Schaffung der Zugänglichkeit  und Nutzbarmachung der größeren Klostergebäude. Die Gebäude sollten auf einem einfachen Qualitätsniveau für z.B. Sommergastronomie, Führungen, Veranstaltungen geeignet sein. Es sollte der „erste investive“ Schritt zur Einrichtung und Ausübung der geplanten Folgenutzungen getan werden.

 

Die im Sachverhalt für die Ausschusssitzung am 18.06.2009 geschilderte Finanzierung sah vor, dass 73.000 € für die Fachwerkkirche (zusätzlich beantragte Landesmittel)  und 57.000 € für das Konventgebäude (zusätzlich beantragte Bundesmittel) gezahlt werden sollten, sofern die Kofinanzierung gesichert ist. Alleiniger Hintergrund der getrennten Betrachtung der beiden Gebäude war der Versuch, abtrennbare Bauabschnitte zu bilden, um unterschiedliche Förderschienen  (Landesmittel/Bundesmittel) erschließen zu können.  Zu dem Zeitpunkt gab es noch keine detaillierten Bauaufnahmen und Kostenschätzungen für die Gebäude. Diese Architektenleistungen waren Inhalt der Förderanträge.

 

Mit Datum vom 25.09.2009 hat der Landkreis Nienburg/Weser 73.000 € für Modernisierungsmaßnahmen der Fachwerkkirche sowie 57.000 € für Modernisierungsarbeiten des Konventgebäudes (=insgesamt 130.000.- €)  als nicht rückzahlbare Zuwendung bewilligt, sofern die geplante Kofinanzierung der Landkreismittel gesichert war.

 

Da der Förderantrag für das Sonderprogramm Denkmalschutz des Bundes (für Konventsgebäude) nicht positiv beschieden wurde, konnte zunächst nur die Fachwerkkirche in Angriff genommen werden. Im Zuge der weiteren Bearbeitung musste aus verschiedenen Gründen  vom ursprünglich geplanten  Maßnahmenpaket abgewichen werden. So stellte sich heraus, dass der notwendige Aufwand für die Fachwerkkirche höher anzusetzen war, wohingegen sich der notwendige Aufwand für das Konventgebäude reduzierte.

 

Bei der Fachwerkkirche ergab sich nach eingehenden Untersuchungen durch die Architekten  ein höherer Aufwand bei der Decken- und Dachsanierung als ursprünglich geschätzt. Der Dachstuhl musste statisch gesichert werden.  Diese Sanierungsmaßnahmen konnten noch aus dem ursprünglichen Finanzierungsansatz  für die Fachwerkkirche bestritten werden.

 

Um in der Kirche auch größere Veranstaltungen den Sicherheitsbestimmungen entsprechend durchführen zu können, muss ein 2. Fluchtweg geschaffen werden, Da dieser 2. Fluchtweg aus denkmalpflegerischer Sicht nur durch  den Glockenturm erfolgen kann, sind hier weitere, vorher nicht eingeplante Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Darüber hinaus haben sich  Wegebefestigungen an der Klosteranlage und Vorkehrungen zur Entwässerung der Dachflächen und des Geländes als vordringlich und notwendig herausgestellt. Diese Maßnahmen konnten aus dem ursprünglich geplanten Finanzansatz nicht bestritten werden.

 

Durch den Fortfall der Bundesmittel mussten neue Finanzierungsmittel bei verschiedenen Förderstellen abgefragt und beantragt werden. Da die getrennte fördertechnische Betrachtung der Gebäude durch den Fortfall der Bundesmittel nicht mehr erforderlich war, konnte - auf Grundlage der konkretisierten Planungen der Architekten - ein neues Förderpaket (siehe Anlage: Finanzierungsplan)  geschnürt werden, das dem ursprünglichem Paket in Bezug auf die Höhe der Kofinanzierung des Landkreises  entspricht. Deshalb wurde der Betrag von 47.000 € aus der Bewilligung für das Konventgebäude (ursprünglich 57.000.- €),  per Änderungsbescheid für Maßnahmen an der Fachwerkkirche und den Außenanlagen übertragen. Mit den verbleibenden 10.000.- € wurde anteilig die bauhistorische Bestandsaufnahme für die Konventgebäude finanzert.

 

Aus Zeitgründen wurde die Änderung der Bewilligung im Kreisausschuss behandelt. Der KA stimmte der Änderung zu, wenn daraus keine weiteren finanziellen entständen. Dies ist nicht der Fall.

 

Somit sieht die neue Anteilsfinanzierung des Landkreises für die Gesamtmaßnahme wie folgt aus:

 

Fachwerkkirche und Außenanlagen                120.000 €

Konventgebäude                                               10.000 €

Summe                                                           130.000 €

 

Bisher wurden an die Stiftung 55.586,45 € von 130,000.- € ausgezahlt.

 

 

 

Der Finanzierungsplan im neuen Förderpaket unterscheidet in Teilmaßnahme 1 und 2. Die oben genannten notwendigen, im alten Finanzierungsplan noch nicht abgesicherten Maßnahmen bilden die Teilmaßnahme 1. Hier sind die Bewilligungen der weiteren Förderstellen in Aussicht gestellt, so dass man davon ausgehen kann, dass die Umsetzung erfolgt.

 

Die Teilmaßnahme 1 kann fördertechnisch auch ohne die Teilmaßnahme 2 durchgeführt werden. Wenn alle beantragten  Fördermittel bewilligt werden, würde sich der Fördermittelanteil des Landkreises von ca. 30% (nur TM 1) auf ca. 20 % (incl. TM 2) reduzieren.

 

Die Teilmaßnahme 2 beinhaltet zusätzliche, wünschenswerte Maßnahmen, z.B. weiter gehende  Restaurierungsarbeiten an der Decke und den Wänden der Kirche, die bauhistorisch die Alleinstellungsmerkmale der Klosteranlagen darstellen. Eine Realisierung dieser Maßnahmen würde die Attraktivität als touristischer Anziehungspunkt erheblich steigern.  Die großen Klostergebäude  wären jedoch auch ohne diese Maßnahmen mit einem einfachen  Standard nutzbar, was der Zielsetzung für diesen „ersten investiven“ Schritt  (s.o.) entspricht. Die  Einrichtung und Ausübung der geplanten Folgenutzungen ist möglich.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                  Ja

   Nein                                                            Nein