Betreff
Maßnahmen erster Priorität für die Verwendung der Regionalisierungsmittel 21. Ergänzung (November 2010)
Vorlage
2010/AfR/019
Aktenzeichen
62.22.361
Art
Ausschuss für Regionalentwicklung

Die Liste von Maßnahmen erster Priorität soll um

 

-         Maßnahme 134 „Anschaffung gebrauchter Solobusse für das Stadtbussystem“ mit einem Kostenrahmen von 120.000 €,

-         Maßnahme 138 „Erneuerung von Haltesstellen in der SG Grafschaft Hoya“ mit einem Kostenrahmen von 50.000 €

-         Maßnahme 139 „Kofinanzierung von Planungs- und Bauleistungen für die Erneuerung von Haltestellen 2012“ mit einem Kostenrahmen von 80.000 €

-         Maßnahme 607 „Verkehrserhebung für das Verkehrsgebiet des Landkreises Nienburg/Weser“ mit einem Kostenrahmen von 100.000 €

ergänzt werden.


Maßnahme 134

Die Stadt Nienburg beabsichtigt auf Grund der steigenden Fahrgastzahlen zwei Midi-Busse des Stadtbussystems zu verkaufen und im Gegenzug dafür zwei Solobusse zu erwerben, die dann entsprechend der örtlichen Erfordernisse umzurüsten sind. Die Kosten für Erwerb und Umrüstung für die 2 Fahrzeuge werden von der Stadt auf 120.000 € geschätzt.

Von der Landes-Nahverkehrsgesellschaft wurde bestätigt, dass der Verwendungszweck zulässig sei, allerdings seien die Vorgaben des Beihilferechts zu beachten. Nach Ansicht der Kreisverwaltung wird das beihilferechtliche Risiko als gering eingestuft, weil

1.      nicht einem Verkehrsunternehmen neue Ausgleichsleistung gewährt werden,

2.      die Stadt Nienburg dem Verkehrsunternehmen eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung durch die Vorgabe der Bedienungsfrequenz und der Tarife im Vertrag auferlegt hat,

3.      die Stadt Eigentümerin der neu anzuschaffenden Fahrzeuge wird, und diese dann auch im Falle einer Vergabe an ein anderes Verkehrsunternehmen zur Verfügung stellen müsste.

Aufgrund des verbleibenden Restrisikos sollte eine Bewilligung der Mittel mit Nebenbestimmungen, wie z.B. einem Vorbehalt, erteilt werden. So soll sicher gestellt werden, dass für den Fall, dass nachträglich ein Verstoß gegen das Beihilferecht beklagt wird, der Landkreis Nienburg/Weser die Fördermittel zurückfordern und für den der Stadt dann entstehenden Schaden nicht eintreten wird.

Maßnahme 138

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat mit Schreiben vom 20. und 30. August 2010 Zuschüsse für die Errichtung von je 4 Glaswartehallen in Bücken und Hilgermissen beantragt. Die geschätzten Kosten betragen ca. 50.000 €. Die Kreisverwaltung unterstützt die Anträge für 6 Haltestellen, die (schul-)täglich von 5 und mehr Kindern als Abfahrtshaltestelle genutzt werden. Die Bewilligung der Zuschüsse für 2 Haltestellen (HS Duddenhausen Abzw. Heidböhl und HS Magelsen Abzw. Alvesen) wird wegen geringer Fahrgastzahlen abgelehnt.

Maßnahme 139

Der Landkreis hat in den vergangenen Jahren zahlreiche kleinere und größere Haltestellenmaßnahmen zu jeweils 100 % aus Regionalisierungsmitteln finanziert. Zu Jahresbeginn hat der Landkreis erstmals Mittel aus dem ÖPNV-Konjunkturprogramm 2010 – 2014 (K2-Programm) beantragt, mit denen zahlreiche Erneuerungsmaßnahmen an Haltestellen im Kreisgebiet finanziert werden sollen (siehe Drucksache Nr. 2010/AfR/002-01). Die erforderliche Kofinanzierung in Höhe von ca. 25 % soll aus der Maßnahme 132 mit Regionalisierungsmitteln erfolgen. Die Umsetzung und Abrechnung dieser Maßnahmen ist für 2011 vorgesehen.

Da nun auch für die das Baujahr 2012 sog. K2-Mittel beantragt werden sollen, soll mit der Maßnahme 139 die Kofinanzierung aus Regionalisierungsmitteln sichergestellt werden. Die Kreisverwaltung hat im Frühjahr 2010 bei den Gemeinden eine Abfrage nach möglichen Haltestellen mit Erneuerungsbedarf durchgeführt. Als Ergebnis wurden von den Gemeinden Steyerberg, Stolzenau, Steimbke und Rehburg-Loccum insgesamt Erneuerungsmaßnahmen für 46 Haltestellen beantragt. Da nur 2 Anträge mit jeweils maximal 8 Haltestellenmaßnahmen Aussicht auf einen erfolgreichen Bescheid für K2-Mittel haben, muss eine Auswahl aus den von den Gemeinden vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgen. Diese Auswahl, die Antragsstellung, die Planung der einzelnen Maßnahmen, die Bauaufsicht und –abnahme sowie die Erstellung eines Verwendungsnachweises sollen extern vergeben werden. Die Kreisverwaltung wird diese Leistungen im Zuge eines Vergabeverfahrens an ein Verkehrsplanungsbüro vergeben. Die Kosten für diese Generalplanung können aufgrund der Erfahrung aus dem Vorjahr auf ca. 35.000 € geschätzt werden.

In der Summe umfasst die Maßnahme 139 Investitions- und Planungskosten in einer Größenordnung von ca. 280.000 €, wovon

o        ca. 200.000 € über dass K2-Programm direkt vom Land Niedersachsen gefördert und

o        rund 80.000 vom Landkreis Nienburg/Weser aus Regionalisierungsmitteln kofinanziert werden sollen.

Maßnahme 607

Der Landkreis Nienburg/Weser beabsichtig als Träger des ÖPNV in einem verkehrswirtschaftlichen Gutachten eine Verkehrserhebung für das Verkehrsgebiet des Landkreises Nienburg/Weser erstellen zu lassen. Bereits 2008 wurde die Erstellung einer umfassenden Verkehrserhebung für den Landkreis Nienburg/Weser diskutiert. Hierfür wurde auch schon ein unverbindliches Angebot eingeholt. Dieses Angebot sah u.a. eine Fahrgastzählung vor, die auch eine Quelle-Ziel-Befragung umfassen sollte. Für das Gutachten wurde ein Angebotspreis von etwas mehr als 100.000 € geschätzt (Einsparungen können ggf. dadurch  erzielt werden, dass Fahrten zur Schülerbeförderung aus der Betrachtung herausgenommen werden). Im Zuge der verkehrsplanerischen Auswertungen werden wichtige Informationen erwartet, für

-      die Aufdeckung von Potentialen für Leistungseinschränkungen (Kosten einsparen),

-      die Entwicklung alternativer Bedienungsangebote oder

-      aber auch neuer, attraktiver, dem Bedarf entsprechender Leistungsangebote.

Für die Erbringung der Leistungen müssen mindestens 5 Monate veranschlagt werden. Allerdings gibt es auch Empfehlungen, die eine Zählung in den vier Jahreszeiten nahe legen. Da beabsichtigt ist, die Leistungen Anfang 2011 auszuschreiben, könnten im Herbst 2011 Ergebnisse vorliegen.  Dies wäre ein günstiger Zeitpunkt,

a)        weil der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 10 Abs. 2 VLN-Vertrag die Möglichkeit hat, den Vertrag mit einer Frist von einem Jahr zum 31.07.2013 zu kündigen. Sofern also die Ergebnisse einer Verkehrserhebung im Herbst 2011 vorlägen, blieben etwa noch 9 Monate Zeit, um die Ergebnisse auszuwerten, zu diskutieren, zu beraten und ggf. den Beschluss zu fassen, von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Sofern vom Kündigungsrecht kein Gebrauch gemacht werden soll, wären die Ergebnisse des Gutachtens auch geeignet, um ggf. im Zuge von Nachverhandlungen das ÖPNV-Angebot den Ergebnissen der Verkehrserhebung entsprechend anzupassen.

b)        Zudem wird der Landkreis im Jahr 2012 mit der Neuaufstellung eines Nahverkehrsplanes (2013-2017) beginnen müssen. Hierfür wäre die Verkehrserhebung eine gute Planungsgrundlage.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 350.000                                          Ja

   Nein                                                            Nein