Betreff
Änderung der Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
Vorlage
2011/JHA/002
Aktenzeichen
36
Art
Jugendhilfeausschuss

Die Satzung über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege gemäß §§ 23 ff 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wird entsprechend der Vorlage neu gefasst. Die neu gefasste Satzung tritt zum 01.05.2011 in Kraft.

 


Die derzeitige Satzung über Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege ist seit dem 01. Oktober 2009 in Kraft.

 

Die Praxis seitdem hat gezeigt, dass es einiger weitergehender Präzisierungen und Anpassungen bedarf, um die Förderungs- und Abrechnungsvoraussetzungen in der Tagespflege nachvollziehbarer darzustellen. Die Regelungen über die Geldleistungen an die Tagespflegepersonen sollen aus verwaltungspraktischen Gründen nunmehr in eine gesonderte Entgeltforderung gefasst werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die beigefügte Synopse und den TOP 3 verwiesen.