Beschluss über die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Rehburger Moore" (NSG HA 42)
Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rehburger Moore“ in der Stadt Rehburg-Loccum und der Samtgemeinde Landesbergen, Landkreis Nienburg (Weser) wird beschlossen.
In
der vorangegangenen Sitzung (Drucksache Nr. 2010/ALNU/003-05) wurde
beschlossen, das offizielle Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des geplanten
Naturschutzgebietes „Rehburger Moore“ einzuleiten.
Das
für die Ausweisung von Verordnungen vorgeschriebene Verfahren gemäß § 14
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)
in Verbindung mit § 22 des Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) wurde durchgeführt.
Den
betroffenen Trägern öffentlicher Belange, den Gemeinden und den anerkannten
Naturschutzvereinigungen wurden die Entwurfsunterlagen zur Stellungnahme zugeleitet.
Von
den insgesamt 74 beteiligten Interessenvertretungen und öffentlichen
Institutionen haben 8 Stellen Bedenken und Anregungen vorgebracht.
Der
Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung sowie die Übersichtskarte und die
Verordnungskarte und die Begründung zur Naturschutzgebietsverordnung haben in
der Zeit vom 25.10. – 25.11.2010 in den Rathäusern der Stadt Rehburg-Loccum und
der Samtgemeinde Landesbergen öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.
Die
gesetzlich vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachung ist ordnungsgemäß
erfolgt.
Auf
die öffentliche Auslegung sind 27 beteiligte Grundstückseigentümer/innen und
Bewirtschafter/-innen von geplanten Erweiterungsflächen des Naturschutzgebietes
außerhalb des FFH-Gebietes mit gesonderten Schreiben hingewiesen worden. Ihnen
wurden die gesamten Entwurfsunterlagen zugesandt. In dem Schreiben wurde deutlich
gemacht, dass die geplanten Erweiterungsflächen oder Teilbereiche hiervon nur
mit in das NSG aufgenommen werden, wenn die überwiegende Mehrzahl der
Betroffenen in den jeweiligen Bereichen dieses akzeptiert. Sie wurden gebeten
mitzuteilen, wenn sie mit der Erweiterung des Naturschutzgebietes um ihre
Flächen nicht einverstanden sind. 8 negative Stellungnahmen sind hierzu eingegangen.
Die geplanten Erweiterungsflächen wurden darauf hin um 6 Teilflächen verringert
(siehe Anlage 2).
Von
den insgesamt ca. 250 betroffenen Grundstückseigentümern im FFH-Gebiet haben
nur drei die Gelegenheit genutzt, zum Verordnungsentwurf Einwendungen vorzutragen.
Die
eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungs- und Beschlussempfehlungen sind in der Anlage 1 zusammen
gefasst.
Hinsichtlich
des Ablaufs des Ausweisungsverfahrens wird von Seiten der Verwaltung
hervorgehoben, dass es sich sehr positiv ausgewirkt hat, die beteiligten
Interessengruppen durch die Mitarbeit in der Lenkungsgruppe und/oder des Arbeitskreises
frühzeitig an den Abwägungs- und Entscheidungsprozessen bei dem
Ausweisungsverfahren zu beteiligen, sowie Informationsveranstaltungen für
einzelne Interessengruppen durchzuführen. Hierdurch konnten bereits vor dem
gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren wichtige Belange
berücksichtigt werden. Dieses wird einer der entscheidenden Gründe sein, warum
im Beteiligungs- und Auslegungsverfahren nur sehr wenige Bedenken und
Anregungen vorgebracht wurden.
Die
im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Anregungen und Hinweise haben, soweit
diesen gefolgt werden soll, Eingang in den als Anlage 3 beigefügten Entwurf der
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rehburger Moore“ in der Stadt
Rehburg-Loccum und der Samtgemeinde Landesbergen, Landkreis Nienburg (Weser)
sowie die Übersichtskarte (Anlage 4) und die maßgebliche Verordnungskarte
(Anlage 5) gefunden.
Anlagen:
Anlage 1 – Übersicht Bedenken, Anregungen und Hinweise TÖB
Anlage 2 – Kartenausschnitte 1-4 geplante Erweiterungsfläche
Anlage 3 – Text VO über das NSG „Rehburger Moore“
Anlage 4 – Übersichtskarte zur VO
Anlage 5 – Verordnungskarte