Betreff
Umsetzung der Europäischen Richtlinien zu Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebieten/Natura 2000;
Beschluss über die Ausweisung des Naturschutzgebietes "Rehburger Moore" (NSG HA 42)
Vorlage
2011/ALNU/001
Aktenzeichen
554-60-10/018
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rehburger Moore“ in der Stadt Rehburg-Loccum und der Samtgemeinde Landesbergen, Landkreis Nienburg (Weser) wird beschlossen.


In der vorangegangenen Sitzung (Drucksache Nr. 2010/ALNU/003-05) wurde beschlossen, das offizielle Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des geplanten Naturschutzgebietes „Rehburger Moore“ einzuleiten. 

 

Das für die Ausweisung von Verordnungen vorgeschriebene Verfahren gemäß § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) in Verbindung mit § 22 des Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) wurde durchgeführt.

 

Den betroffenen Trägern öffentlicher Belange, den Gemeinden und den anerkannten Naturschutzvereinigungen wurden die Entwurfsunterlagen zur Stellungnahme zugeleitet.

Von den insgesamt 74 beteiligten Interessenvertretungen und öffentlichen Institutionen haben 8 Stellen Bedenken und Anregungen vorgebracht.

 

Der Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung sowie die Übersichtskarte und die Verordnungskarte und die Begründung zur Naturschutzgebietsverordnung haben in der Zeit vom 25.10. – 25.11.2010 in den Rathäusern der Stadt Rehburg-Loccum und der Samtgemeinde Landesbergen öffentlich zu jedermanns Einsicht ausgelegen.

Die gesetzlich vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachung ist ordnungsgemäß erfolgt.

 

Auf die öffentliche Auslegung sind 27 beteiligte Grundstückseigentümer/innen und Bewirtschafter/-innen von geplanten Erweiterungsflächen des Naturschutzgebietes außerhalb des FFH-Gebietes mit gesonderten Schreiben hingewiesen worden. Ihnen wurden die gesamten Entwurfsunterlagen zugesandt. In dem Schreiben wurde deutlich gemacht, dass die geplanten Erweiterungsflächen oder Teilbereiche hiervon nur mit in das NSG aufgenommen werden, wenn die überwiegende Mehrzahl der Betroffenen in den jeweiligen Bereichen dieses akzeptiert. Sie wurden gebeten mitzuteilen, wenn sie mit der Erweiterung des Naturschutzgebietes um ihre Flächen nicht einverstanden sind. 8 negative Stellungnahmen sind hierzu eingegangen. Die geplanten Erweiterungsflächen wurden darauf hin um 6 Teilflächen verringert (siehe Anlage 2).

 

Von den insgesamt ca. 250 betroffenen Grundstückseigentümern im FFH-Gebiet haben nur drei die Gelegenheit genutzt, zum Verordnungsentwurf Einwendungen vorzutragen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die entsprechenden Abwägungs- und  Beschlussempfehlungen sind in der Anlage 1 zusammen gefasst.

 

 

Hinsichtlich des Ablaufs des Ausweisungsverfahrens wird von Seiten der Verwaltung hervorgehoben, dass es sich sehr positiv ausgewirkt hat, die beteiligten Interessengruppen durch die Mitarbeit in der Lenkungsgruppe und/oder des Arbeitskreises frühzeitig an den Abwägungs- und Entscheidungsprozessen bei dem Ausweisungsverfahren zu beteiligen, sowie Informationsveranstaltungen für einzelne Interessengruppen durchzuführen. Hierdurch konnten bereits vor dem gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren wichtige Belange berücksichtigt werden. Dieses wird einer der entscheidenden Gründe sein, warum im Beteiligungs- und Auslegungsverfahren nur sehr wenige Bedenken und Anregungen vorgebracht wurden.

 

Die im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Anregungen und Hinweise haben, soweit diesen gefolgt werden soll, Eingang in den als Anlage 3 beigefügten Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Rehburger Moore“ in der Stadt Rehburg-Loccum und der Samtgemeinde Landesbergen, Landkreis Nienburg (Weser) sowie die Übersichtskarte (Anlage 4) und die maßgebliche Verordnungskarte (Anlage 5)  gefunden.

 


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit 5.000 € für die Veröffentlichung

                   der VO in 2011                               Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

Anlage 1 – Übersicht Bedenken, Anregungen und Hinweise TÖB

 

Anlage 2 – Kartenausschnitte 1-4 geplante Erweiterungsfläche

 

Anlage 3 – Text VO über das NSG „Rehburger Moore“

 

Anlage 4 – Übersichtskarte zur VO

 

Anlage 5 – Verordnungskarte