Betreff
Landschaftsschutzgebiet "Die Böhrde" (LSG NI 31); Beschluss über die Teillöschung des LSG aufgrund des in Aufstellung befindlichen B-Planes Nr. 1 "In der Böhrde" des Flecken Uchte, OT Woltringhausen
Vorlage
2011/ALNU/003
Aktenzeichen
554-13-04/NI 031
Art
Aussch. f.Landschaftspfl., Natur, Umwelt

Die 1. Änderungsverordnung zur Verordnung zum Schutze von Landschaftsbestandteilen in den Gemeinden Hoysinghausen und Woltringhausen, Landkreis Nienburg/Weser Landschaftsschutzgebiet „Die Böhrde“ vom 12.09.1968 wird beschlossen.


Auslöser für die 1. Änderungsverordnung ist der Verkauf des ehemaligen Bundeswehrversorgungsdepots an einen privaten Investor.
Das Grundstück, Gemarkung Woltringhausen, Flur 13, Flurstück 19/1 liegt im mit Verordnung vom 12.09.1968 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Die Böhrde“.
Aufgrund der noch sehr hochwertigen Bausubstanz der hier vorhandenen Lagerhallen und sonstigen Gebäude möchte der Investor diese gewerblich nutzen und zum Gewerbegebiet entwickeln.


Der Investor hat somit über den Flecken Uchte die Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes „Die Böhrde“ beantragt.
Im Einvernehmen mit dem Flecken Uchte soll der westliche Bereich des Flurstückes als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Der B-Plan Nr. 1 „In der Böhrde“ befindet sich in der Aufstellung.

Die vorhandene Bausubstanz ist historisch bedingt vollständig von Wald umgeben. Eine weitere Nutzung der vorhandenen baulichen Anlagen ist jedoch sinnvoll und nachvollziehbar. Die geplante gewerbliche Nutzung, die auch eine Waldumwandlung bedingt, ist allerdings nicht vereinbar mit dem Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Eine Realisierung ist nur über die Teillöschung aus dem Schutzgebiet möglich.
Daher wurde mit Vorlage des Entwurfs zum B-Plan Nr. 1 das Teillöschungsverfahren eingeleitet.

 
Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen, wie u.a. die Umwandlung der angrenzenden Waldbereiche aufgrund baurechtlich vorgeschriebener Mindestabstände, werden zeitnah ausgeglichen. Die Ausgleichs- und Ersatzaufforstungsflächen werden im Bauleitplanverfahren festgelegt.

Um die Verfahrenszeiträume so kurz als möglich zu halten, wurde das  gesetzlich vorgeschriebene Änderungsverfahren zur Löschung der betroffenen Fläche aus dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes und das Bauleitverfahren zusammen federführend vom Flecken Uchte eingeleitet.

In der Zeit vom 30.12.2010 bis 31.01.2011 erfolgte die erforderliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB), die Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung im Kreishaus und im Rathaus in Uchte.

 

Bedenken wurden von keiner Seite vorgetragen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind ebenfalls keine Bedenken geäußert worden.
Als Anlagen 1 bis 3 sind die 1. Änderungsverordnung, Übersichtskarte und Verordnungskarte beigefügt.
 
Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.


Finanzielle Auswirkung                                      Haushaltsmittel verfügbar

 

   Ja, mit                                                  Ja

   Nein                                                            Nein


Anlagen:

 

Anlage 1 – 1. Änderungs-VO zur Änderung der VO LSG-Gebiet „Die Böhrde“

 

Anlage 2 – Übersichtskarte zur VO

 

Anlage 3 – Verordnungskarte