Die 1. Änderungsverordnung zur Verordnung zum Schutze von Landschaftsbestandteilen in den Gemeinden Hoysinghausen und Woltringhausen, Landkreis Nienburg/Weser Landschaftsschutzgebiet „Die Böhrde“ vom 12.09.1968 wird beschlossen.
Auslöser für die 1. Änderungsverordnung ist der Verkauf
des ehemaligen Bundeswehrversorgungsdepots an einen privaten Investor.
Das Grundstück, Gemarkung Woltringhausen, Flur 13, Flurstück 19/1 liegt im mit
Verordnung vom 12.09.1968 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Die Böhrde“.
Aufgrund der noch sehr hochwertigen Bausubstanz der hier vorhandenen
Lagerhallen und sonstigen Gebäude möchte der Investor diese gewerblich nutzen
und zum Gewerbegebiet entwickeln.
Der Investor hat somit über den Flecken Uchte die Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes
„Die Böhrde“ beantragt.
Im Einvernehmen mit dem Flecken Uchte soll der westliche Bereich des
Flurstückes als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
Der B-Plan Nr. 1 „In der Böhrde“ befindet sich in der Aufstellung.
Die vorhandene Bausubstanz ist historisch bedingt
vollständig von Wald umgeben. Eine weitere Nutzung der vorhandenen baulichen
Anlagen ist jedoch sinnvoll und nachvollziehbar. Die geplante gewerbliche
Nutzung, die auch eine Waldumwandlung bedingt, ist allerdings nicht vereinbar
mit dem Schutzzweck der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Eine Realisierung
ist nur über die Teillöschung aus dem Schutzgebiet möglich.
Daher wurde mit Vorlage des Entwurfs zum B-Plan Nr. 1 das Teillöschungsverfahren
eingeleitet.
Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen, wie u.a. die Umwandlung der angrenzenden
Waldbereiche aufgrund baurechtlich vorgeschriebener Mindestabstände, werden
zeitnah ausgeglichen. Die Ausgleichs- und Ersatzaufforstungsflächen werden im
Bauleitplanverfahren festgelegt.
Um die Verfahrenszeiträume so kurz als möglich zu halten, wurde das gesetzlich vorgeschriebene Änderungsverfahren
zur Löschung der betroffenen Fläche aus dem Bereich des Landschaftsschutzgebietes
und das Bauleitverfahren zusammen federführend vom Flecken Uchte eingeleitet.
In der Zeit vom 30.12.2010 bis 31.01.2011 erfolgte die erforderliche
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB), die Bekanntmachung und die
öffentliche Auslegung im Kreishaus und im Rathaus in Uchte.
Bedenken wurden von keiner Seite vorgetragen. Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung sind ebenfalls keine Bedenken geäußert worden.
Als Anlagen 1 bis 3 sind die 1. Änderungsverordnung, Übersichtskarte und
Verordnungskarte beigefügt.
Nähere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.
Anlagen:
Anlage 1 – 1. Änderungs-VO zur Änderung der VO LSG-Gebiet „Die Böhrde“
Anlage 2 – Übersichtskarte zur VO
Anlage 3 – Verordnungskarte