Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Entsprechend den Vorgaben des Fachdienstes Finanzwirtschaft ist nach Abschluss eines Jahres ein Abschlussbericht über die erzielten Ergebnisse zu erstellen. Der Bericht dient der Dokumentation und Rechenschaft des vorangegangenen Jahres.
Er ist bis spätestens 15. März dem FD Finanzwirtschaft vorzulegen.
Eine Stellungnahme zu den einzelnen Produkten im Hinblick auf Veränderungen/Abweichungen zu den Erträgen und Aufwendungen im Ergebnishaushalt, zu den einzelnen Investitionsmaßnahmen, als auch zu den Fallzahlen ist auf Seite 1 des jeweiligen Produktes zusammenfassend dargestellt.
Anlagen:
Anlage 1 – Abschlussbericht für den FD 551 (Umweltrecht und Kreisstraßen) ohne Produkt 55120 „Kreisstraßen“
Anlage 2 – Abschlussbericht für den FD 552 (Wasserwirtschaft)
Anlage 3 – Abschlussbericht für den FD 554 (Naturschutz)