Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses des Regiebetriebes Rettungsdienst für das Wirtschaftsjahr 2009
Vorlage
2011/ABR/001
Aktenzeichen
175/142-20
Art
Ausschuss für Brandschutz und Rettungs.

Das Wirtschaftsjahr 2009 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von
0,00 € ab.

Dieser ergibt sich wie nachfolgend dargestellt aus einem zwar negativen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Jahr 2009 in Höhe von 586.935,84 €, außerordentlichen Erträgen von 664.483,95 € aus dem Verbrauch der Rückstellung für Rückforderung von Entgelten und einer außerordentlichen Aufwendung in Höhe von 77.548,11 € aus der Ist-Kostenabrechnung 2007 mit den Beauftragten.

 

Die Umsatzerlöse aus dem Transportaufkommen 2009 betragen 4.449.216,57 €. Aus dem Saldo des gestiegenen Fahrtaufkommens und den Abschmelzungen aus den Vorjahren verringern sich die Erlöse gegenüber dem Vorjahr um 728.408,02 € (20.267 Krankentransport- und Notfalleinsätze gegenüber 2008 19.613). Dies führt dazu, dass die Erträge des Regiebetriebes die von den Kostenträgern anerkannten Gesamtkosten in 2009 unterschreiten. Der Unterdeckungsbetrag für 2009 ist mit 967.609,31 € ermittelt und in Abzug gebracht worden. Zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen und Zinserträgen ergibt sich letztlich ein Gesamtertrag von 4.791.432,48 €.

 

Dem stehen Aufwendungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 5.378.368,32 € gegenüber, die sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für bezogene Leistungen, die DRK und ASB erbracht haben, aus der Vergütung für Notärzte und den Personalkosten für die Leitstellenmitarbeiter zusammensetzen.

 

Das Wirtschaftsjahr 2009 wird mit einem negativen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 586.935,84 € abgeschlossen.

 

In den Jahren 2005 bis 2008 überstiegen die Erträge des Regiebetriebes die von den Kostenträgern anerkannten Gesamtkosten um insgesamt 1.847.318,77 €. Dem gegenüber steht eine Unterdeckung für 2009 von 967.609,31 €.

 

Die gegenüber den durch die Krankenkassen anerkannten Kosten entstandene Über- bzw. Unterdeckung ist nach § 15 Abs. 3 NRettDG bei der nächsten Entgeltvereinbarung zu berücksichtigen.

 

Mit Wirkung vom 01.07.2010 wurde eine derartige Entgeltvereinbarung beschlossen, in der ein Restbetrag von 879.709,46 € der Überdeckung 2005 bis 2008, verrechnet mit der Unterdeckung 2009 berücksichtigt wurde. Die Entgeltgrundlage wurde entsprechend verringert.

 

Durch die zugrunde gelegten Einsatzzahlen 2009 ergeben sich die vereinbarten Beförderungsentgelte.

 

Durch die Verschmelzung des Betriebes mit dem Rechnungswesen des Landkreises zum 01.01.2010 wird das Rechnungsergebnis unmittelbar im Jahresabschluss des Landkreises dargestellt.

 

Die Bilanz des Betriebes schließt mit einer Summe in Höhe von 1.831.976,71 € ab. Die Rückstellungen belaufen sich auf 1.225.934,59 €, die Verbindlichkeiten weisen die Summe von 865.659,42 € aus. Hieraus ermittelt sich ein negatives Eigenkapital in Höhe von 259.617,30 €, unverändert gegenüber 2008.