Der
Samtgemeinde Steimbke wird für die Sanierung der Turnhalle Rodewald eine
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels
der Hälfte der nach Abzug der Drittfördermittel aus dem Konjunkturpaket II
verbleibenden Kosten in Höhe von 19.559 € gewährt.
Die
Samtgemeinde Steimbke hat die Turnhalle Rodewald energetisch saniert und beim
Landkreis einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse
beantragt.
Die
Sporthalle wurde zu Beginn der siebziger Jahre errichtet und wird u.a. von der
Grundschule Rodewald für den Schulsport genutzt.
Als
Maßnahmebestandteile sind die Erneuerung der Dacheindeckung und die Sanierung
der elektrischen Hauptverteilung umgesetzt worden. Das Hallendach war mit
asbesthaltigen Eternit-Platten eingedeckt und verfügte nicht über eine Dämmung
entsprechend der heutigen energetischen Standards. Auch die elektrische
Hauptverteilung entsprach nicht mehr den heutigen VDE-Vorschriften.
Nach
§ 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im
Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen
Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch
für größere Instandsetzungen erbracht werden.
Aufgrund
Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann
gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der
langfristige schulische Bedarf vorliegt.
Beide
Voraussetzungen sind gegeben. Die Maßnahmekosten betragen rd. 118.000 € und
liegen damit oberhalb von 51.129 €. Die Turnhalle wird, wie bereits erwähnt,
durch die Grundschule Rodewald für den Schulsport genutzt. Die Schule wird sich
mittelfristig ein- bis zweizügig und langfristig einzügig entwickeln.
Die
Sporthalle hat eine Größe von 18m x 36m und ist nach dem
Die
Samtgemeinde Steimbke beabsichtigt, die Maßnahme neben einer Teilfinanzierung
aus der Kreisschulbaukasse durch Kreditmittel zu finanzieren. Von der Fa. Eternit
wird darüber hinaus eine Dachaustauschprämie von 643,79 € gewährt, welche vorab
in Abzug zu bringen ist. Die verbleibende Restsumme von 117.354,83 € ist zur
Hälfte anzuerkennen und mit einem Fördersatz von einem Drittel zuwendungsfähig,
was einem Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 19.559. € entspricht.