Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Turnhalle Rodewald
Vorlage
2011/AAS/002
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Steimbke wird für die Sanierung der Turnhalle Rodewald eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der Hälfte der nach Abzug der Drittfördermittel aus dem Konjunkturpaket II verbleibenden Kosten in Höhe von 19.559 € gewährt.

 


Die Samtgemeinde Steimbke hat die Turnhalle Rodewald energetisch saniert und beim Landkreis einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse beantragt.

 

Die Sporthalle wurde zu Beginn der siebziger Jahre errichtet und wird u.a. von der Grundschule Rodewald für den Schulsport genutzt.

 

Als Maßnahmebestandteile sind die Erneuerung der Dacheindeckung und die Sanierung der elektrischen Hauptverteilung umgesetzt worden. Das Hallendach war mit asbesthaltigen Eternit-Platten eingedeckt und verfügte nicht über eine Dämmung entsprechend der heutigen energetischen Standards. Auch die elektrische Hauptverteilung entsprach nicht mehr den heutigen VDE-Vorschriften. 

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

 

Beide Voraussetzungen sind gegeben. Die Maßnahmekosten betragen rd. 118.000 € und liegen damit oberhalb von 51.129 €. Die Turnhalle wird, wie bereits erwähnt, durch die Grundschule Rodewald für den Schulsport genutzt. Die Schule wird sich mittelfristig ein- bis zweizügig und langfristig einzügig entwickeln.

 

Die Sporthalle hat eine Größe von 18m x 36m und ist nach dem Schulentwicklungsplan –Fortschreibung 2005/2019- als eine Sporthalle mit 2 Sportübungseinheiten anzusehen. Schulisch notwendig ist allerdings nur 1 Sportübungseinheit, da das Fach Sport im Grundschulbereich mit 2 Wochenstunden angeboten wird. Hieraus folgt, dass nur die Hälfte der entstehenden Kosten für eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse berücksichtigt werden kann.

 

Die Samtgemeinde Steimbke beabsichtigt, die Maßnahme neben einer Teilfinanzierung aus der Kreisschulbaukasse durch Kreditmittel zu finanzieren. Von der Fa. Eternit wird darüber hinaus eine Dachaustauschprämie von 643,79 € gewährt, welche vorab in Abzug zu bringen ist. Die verbleibende Restsumme von 117.354,83 € ist zur Hälfte anzuerkennen und mit einem Fördersatz von einem Drittel zuwendungsfähig, was einem Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 19.559. € entspricht.