Betreff
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach § 117 NSchG für die Sanierung der Sporthallen Lavelsloh und Uchte (Einfeldsporthalle)
Vorlage
2011/AAS/003
Aktenzeichen
211
Art
Ausschuss für allgemein bildende Schulen

Der Samtgemeinde Uchte wird für die Sanierung der Sporthallen Lavelsloh und Uchte (Einfeldsporthalle) eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG gewährt. Die Zuwendung für die Sporthalle Lavelsloh wird in Höhe eines Drittels der Hälfte der nachgewiesenen Kosten berechnet und beträgt höchstens 35.167 €. Für die Einfeldsporthalle Uchte werden Fördergelder von höchstens 45.637 € bewilligt.

 


Die Samtgemeinde Uchte hat in 2010 begonnen, die Sporthalle Lavelsloh zu sanieren. Die Gesamtmaßnahme sieht weitere Sanierungsbestandteile in 2011 und 2012 für diese Sportstätte vor. Darüber hinaus soll die auf dem Schulgrundstück der HRS Uchte befindliche Einfeldsporthalle in 2011 saniert werden. Die Kommune hat für beide Maßnahmen Anträge auf Gewährung von Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse beim Landkreis gestellt.

 

Die Sporthalle Lavelsloh wurde 1971 errichtet und wird seit der Zusammenlegung der Schulen Hauptschule Diepenau, Hauptschule Uchte und Realschule Uchte zur HRS Uchte am Standort Uchte alleinig von der Grundschule Diepenau für den Schulsport genutzt. Für diese Sporthalle wurden zuletzt in 2008 Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse für den Austausch von Bodenbelägen, den Einbau neuer Gerätetore, das Anbringen von Prallschutz an den Wänden und den Austausch der Heizungsanlage vorgesehen.

 

Bestandteile der nun beantragten Maßnahme sind die Sanierung des Hallendaches sowie das Einbringen einer Wärmedämmung. Darüber hinaus sollen die abgängige Raumluftheizung durch eine Deckenstrahlheizung ersetzt und die Beleuchtung ausgetauscht werden. Hierdurch soll der Energieverbrauch um 20 bis 30% reduziert werden. Außerdem ist vorgesehen, die Umkleidekabinen umfangreich zu sanieren.

 

In der Einfeldsporthalle Uchte wird Sportunterricht der Haupt- und Realschule Uchte durchgeführt. Auch bei dieser Sportstätte ist das Hallendach dringend sanierungsbedürftig. Im Zuge der Sanierung soll das Hallendach mit einer Wärmedämmung versehen werden. Ergänzend soll die Beleuchtung erneuert werden.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch für größere Instandsetzungen erbracht werden. Für den Sekundarbereich werden Zuwendungen in Höhe der Hälfte der notwendigen Kosten erbracht.

 

Aufgrund Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der langfristige schulische Bedarf vorliegt.

 

Die Sporthalle Lavelsloh hat eine Größe von 18m x 36m und ist nach dem Schulentwicklungsplan –Fortschreibung 2005/2019- als eine Sporthalle mit 2 Sportübungseinheiten anzusehen. Schulisch notwendig ist allerdings nur
1 Sportübungseinheit, da das Fach Sport im Grundschulbereich mit 2 Wochenstunden angeboten wird und sich die Grundschule Diepenau/Lavelsloh mittelfristig zweizügig und langfristig einzügig darstellt. Hieraus folgt, dass nur die Hälfte der entstehenden Kosten für eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse berücksichtigt werden können. Die vorgelegte Kostenberechnung nach DIN 276 geht von Gesamtkosten von 211.000 € aus, welche zur Hälfte (105.500 €) anerkannt werden können. Bei einer Förderhöhe von einem Drittel ergibt sich ein Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse von bis zu 35.167 €.

 

Für die Einfeldsporthalle Uchte können die gesamten Sanierungskosten berücksichtigt werden. Diese betragen gemäß Kostenschätzung der Samtgemeinde Uchte 91.273 €, was bei einer hälftigen Bezuschussung einer Fördersumme von bis zu 45.637 € entspricht.