Der
Samtgemeinde Uchte wird für die Sanierung der Sporthallen Lavelsloh und Uchte
(Einfeldsporthalle) eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG
gewährt. Die Zuwendung für die Sporthalle Lavelsloh wird in Höhe eines Drittels
der Hälfte der nachgewiesenen Kosten berechnet und beträgt höchstens 35.167 €.
Für die Einfeldsporthalle Uchte werden Fördergelder von höchstens 45.637 €
bewilligt.
Die
Samtgemeinde Uchte hat in 2010 begonnen, die Sporthalle Lavelsloh zu sanieren.
Die Gesamtmaßnahme sieht weitere Sanierungsbestandteile in 2011 und 2012 für
diese Sportstätte vor. Darüber hinaus soll die auf dem Schulgrundstück der HRS
Uchte befindliche Einfeldsporthalle in 2011 saniert werden. Die Kommune hat für
beide Maßnahmen Anträge auf Gewährung von Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse
beim Landkreis gestellt.
Die
Sporthalle Lavelsloh wurde 1971 errichtet und wird seit der Zusammenlegung der
Schulen Hauptschule Diepenau, Hauptschule Uchte und Realschule Uchte zur HRS
Uchte am Standort Uchte alleinig von der Grundschule Diepenau für den
Schulsport genutzt. Für diese Sporthalle wurden zuletzt in 2008 Zuwendungen aus
der Kreisschulbaukasse für den Austausch von Bodenbelägen, den Einbau neuer Gerätetore,
das Anbringen von Prallschutz an den Wänden und den Austausch der Heizungsanlage
vorgesehen.
Bestandteile
der nun beantragten Maßnahme sind die Sanierung des Hallendaches sowie das Einbringen
einer Wärmedämmung. Darüber hinaus sollen die abgängige Raumluftheizung durch
eine Deckenstrahlheizung ersetzt und die Beleuchtung ausgetauscht werden.
Hierdurch soll der Energieverbrauch um 20 bis 30% reduziert werden. Außerdem
ist vorgesehen, die Umkleidekabinen umfangreich zu sanieren.
In
der Einfeldsporthalle Uchte wird Sportunterricht der Haupt- und Realschule
Uchte durchgeführt. Auch bei dieser Sportstätte ist das Hallendach dringend
sanierungsbedürftig. Im Zuge der Sanierung soll das Hallendach mit einer
Wärmedämmung versehen werden. Ergänzend soll die Beleuchtung erneuert werden.
Nach
§ 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im
Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen
Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Zuwendungen können auch
für größere Instandsetzungen erbracht werden. Für den Sekundarbereich werden
Zuwendungen in Höhe der Hälfte der notwendigen Kosten erbracht.
Aufgrund
Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 werden Zuwendungen für Sporthallen dann
gewährt, wenn die Kosten 100.000 DM (51.129 €) überschreiten und der
langfristige schulische Bedarf vorliegt.
Die
Sporthalle Lavelsloh hat eine Größe von 18m x 36m und ist nach dem
1 Sportübungseinheit, da das Fach Sport im Grundschulbereich mit 2 Wochenstunden
angeboten wird und sich die Grundschule Diepenau/Lavelsloh mittelfristig
zweizügig und langfristig einzügig darstellt. Hieraus folgt, dass nur die
Hälfte der entstehenden Kosten für eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse
berücksichtigt werden können. Die vorgelegte Kostenberechnung nach DIN 276 geht
von Gesamtkosten von 211.000 € aus, welche zur Hälfte (105.500 €) anerkannt
werden können. Bei einer Förderhöhe von einem Drittel ergibt sich ein
Förderbetrag aus der Kreisschulbaukasse von bis zu 35.167 €.
Für
die Einfeldsporthalle Uchte können die gesamten Sanierungskosten berücksichtigt
werden. Diese betragen gemäß Kostenschätzung der Samtgemeinde Uchte 91.273 €,
was bei einer hälftigen Bezuschussung einer Fördersumme von bis zu 45.637 €
entspricht.